BGH-Urteil: Werbung mit 'klimaneutral' präzisiert
Am 27. Juni 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zum Thema Werbung mit dem Begriff "klimaneutral" gefällt. In der Entscheidung (I ZR 98/23) wurde festgestellt, dass eine solche Werbung nur dann zulässig ist, wenn klar und deutlich erläutert wird, welche konkrete Bedeutung dem Begriff zukommt. Der Fall, der zur Verhandlung kam, involvierte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als Klägerin gegen ein Unternehmen, das Fruchtgummi und Lakritz produziert.