Arbeitszeiterfassung: muss diese minutengenau erfolgen?
Seit den EuGH- und BAG-Urteilen ist klar: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit minutengenau erfassen – Taktungen in 5 oder 15 Minuten reichen nicht mehr aus. Was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Systeme Sie benötigen, erfahren Sie in unserem neuen Artikel.