Bundesfinanzhof entscheidet: Kein Anteil für das Finanzamt beim Kreditwiderruf
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil eine bedeutende Entscheidung bezüglich des Kreditwiderrufs getroffen, die sowohl Kreditnehmer als auch das Finanzamt betrifft. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Immobilienkredite aufgrund von Fehlern in den Verträgen widerrufen, was den Kreditnehmern ermöglichte, alte Verträge Jahre später rückabzuwickeln.