Das EnWG berge eine Unzahl von Mitteilungs-, Berichts- und Nachweispflichten gegenüber der Regulierungsbehörde. Dazu kämen Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten sowie Verfahrensvorschriften. Dies alles verursache einen erheblichen Personalaufwand und unverhältnismäßig hohe Kosten, die letztlich der Stromverbraucher bezahlen müsse.
Der VBEW bedauert, dass zu viel marktwidrige
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