Beispiel "Datentransfer": Die Schweiz gilt für die EU als sicherer Drittstaat, aber umgekehrt muss aus Schweizer Sicht der Datentransfer in die EU geprüft werden. Beispiel "Beschäftigtendatenschutz": In Deutschland ist § 26 BDSG das Maß aller Dinge, in der Schweiz Art. 328b OR. Die Interpretation, was "erforderlich" ist, unterscheidet sich. In Deutschland sind Social Media Checks oft strenger tabu als in der Schweiz, wo das "berechtigte Interesse" teils weiter gefasst wird.
Validato ist darauf programmiert, diese Nuancen zu erkennen. Wenn ein User einen Check für einen Kandidaten in Zürich bestellt, greift im Hintergrund ein anderes Regelwerk (Rule Engine) als für einen Kandidaten in Hamburg. Die Einwilligungserklärungen (Consent Forms), die der Kandidat unterschreibt, sind juristisch exakt auf das jeweilige Landesrecht zugeschnitten. Ein deutsches Formular wäre in der Schweiz vielleicht ungültig und umgekehrt.
Dies schützt Unternehmen vor teuren Abmahnungen und Bußgeldern. Es verhindert aber auch, dass HR-Abteilungen unnötig streng sind ("Over-Compliance"), indem sie deutsche Restriktionen auf Schweizer Fälle anwenden, wo eigentlich mehr erlaubt wäre. Validato sorgt für Rechtssicherheit durch Präzision statt durch Pauschalisierung. Es ist die Software, die den Unterschied zwischen "Deutsch" und "Schweizerdeutsch" im Gesetzbuch versteht.