Das Entgelt für Mitarbeiter nach §5 Luftsicherheitsgesetz steigt in 3 Schritten von 12,25€ auf 15,64€ (ab 01.08.2015). Die Tätigkeiten nach §8 und §9 Luftsicherheitsgesetz entwickeln sich von 8,65€ auf 11,72€. Die PWK Zulage steigt zum 01.02.2014 von 1,15€ auf 1,50€.
"Die Tarifkommission des BDSW ist mit diesen Lohnsteigerungen an die Grenze des Machbaren gegangen" so der Vorsitzende der