Neben klassischen Bonitäts- oder Registerabfragen ist der Prüfungsumfang deutlich breiter geworden. Immer häufiger wird die Online-Präsenz von Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt. Insbesondere Social-Media-Profile werden herangezogen, um ein umfassenderes Bild zu erhalten, ein Trend, der die Screening-Praxis erweitert und zugleich komplexer macht.
Parallel dazu hat sich das regulatorische Umfeld verschärft. In Europa und der Schweiz kommt dem Datenschutz eine zentrale Bedeutung zu. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU und dem revidierten Datenschutzgesetz in der Schweiz wurden verbindliche Standards geschaffen, die den Umgang mit persönlichen Daten strenger regeln. Darüber hinaus bringt die geplante EU-KI-Verordnung zusätzliche Vorgaben für den Einsatz von Algorithmen und automatisierten Systemen im Rekrutierungsprozess.
Neben diesen eher einschränkenden Vorgaben gibt es auch gesetzliche Entwicklungen, die Background Checks in bestimmten Bereichen verbindlich vorschreiben, beispielsweise im Bereich der kritischen Infrastruktur, im Finanzwesen oder bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.
Damit bewegen sich Background Checks heute in einem Spannungsfeld zwischen Effizienzsteigerung durch Technologie und der Einhaltung immer strengerer gesetzlicher Vorgaben. Unternehmen sind daher gefordert, ihre Verfahren so auszurichten, dass sie sowohl den gestiegenen Sicherheits- und Transparenzanforderungen als auch den regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht werden.