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EU AI Act: Ab sofort gelten neue Regelungen und Pflichten

Aktueller Service-Artikel auf dem Online-Magazin KI Expertenforum verschafft den Überblick

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ab dem 2. Februar 2025 greift die KI-Regulierung. Der EU AI Act hat das Ziel, die Sicherheit, Grundrechte und ethischen Standards im Umgang mit KI-Systemen zu gewährleisten. In mehreren Stufen laufen dieses Jahr die Übergangsfristen aus, wichtige Elemente der europaweiten Regulierung sind ab heute wirksam. Weitere Bestimmungen folgen am 2. Mai und am 2. August 2025. Wie berichtet, basiert der AI Act auf einem Risiko-Prinzip und entsprechend sind ab sofort alle diejenigen KI-Systeme und Anwendungen untersagt, die als unannehmbares Risiko eingestuft worden sind.

Dazu gehört die ki-basierte Bewertung oder Einstufung von Personen basierend auf ihrem sozialen Verhalten oder persönlichen Merkmalen – das sogenannte Social Scoring. Ebenso der Einsatz von KI zur Erkennung von Emotionen in Arbeitsumgebungen oder Bildungseinrichtungen, es sei denn, dies ist aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich. Untersagt sind Systeme und Anwendungen, die Schwachstellen von Personengruppen ausnutzen – zum Beispiel von älteren oder behinderten Menschen. Und generell sind alle manipulative oder täuschenden Techniken verboten, die insbesondere geeignet sind, unser Verhalten erheblich zu beeinflussen und Entscheidungsfähigkeiten zu beeinträchtigen.

Anfang Mai will die EU-Kommission Leitlinien für die verantwortungsvolle Entwicklung und den Einsatz von Allgemeiner Künstlicher Intelligenz einführen, die dann ab dem 2. August 2025 verbindlich werden sollen. Dies bedeutet für Anbieter verschärfte Anforderungen und zusätzliche Transparenz- und Sicherheitsvorgaben und umfasst auch die Schulung des Personals, die Anpassung interner Prozesse und gegebenenfalls die Überarbeitung oder Einstellung bestimmter KI-Anwendungen.

In Unternehmenskreisen herrscht derzeit Verunsicherung, die Stichworte sind Schulungspflichten und KI-Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemäß Artikel 4 der KI-Verordnung. Ein aktueller Service-Artikel auf dem Online-Magazin KI Expertenforum verschafft den Überblick und gibt Antworten. Insbesondere zu der Frage, ob Unternehmen und Organisationen Anbietr oder Betreiber im Sinne des EU AI Act sind.

Den gesamten Artikel jetzt online lesen:
https://www.ki-expertenforum.de/ki-news/2025-02-02/

 

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