Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung hat die Notwendigkeit präziser Dokumentation unterstrichen, auch für Arbeitsverträge mit Vertrauensarbeitszeit. PCS sieht in dieser rechtlichen Vorgabe eine Chance für Unternehmen, den Arbeitsschutz zu berücksichtigen und trotzdem Arbeitszeitflexibilisierung zu ermöglichen.
„Der 8-Stunden-Tag ist eine Schutzmauer für die Gesundheit der Beschäftigten, aber eine Arbeitszeitflexibilisierung, die den Gesundheitsschutz beachtet, kommt allen Seiten zugute", erklärt Sabine Mandl, Leiterin der Rechtsabteilung bei PCS. „Unser Fokus ist es, Unternehmen die Werkzeuge an die Hand zu geben, um innerhalb der geltenden Höchstarbeitszeiten Arbeit agil zu gestalten. Mit unseren Systemen zur Dokumentation der Arbeitszeiten werden Gleitzeit, Homeoffice und Pausen dokumentiert, so dass die gesetzlichen Ruhezeiten oder Höchstgrenzen beachtet werden."
Intuitive Erfassung, intelligente Software für Fairness und Rechtssicherheit
Die Zeiterfassungssysteme von PCS, bestehend aus moderner Terminal-Hardware und leistungsfähiger Zeitwirtschafts- oder Workforce Management Software von Kooperationspartnern, bieten weit mehr als nur das einfache Stempeln von Arbeitsbeginn und -ende:
- Intuitive Bedienung am Terminal: Die INTUS Terminals zeichnen sich durch einfache, selbsterklärende Touchscreens und verschiedene Erfassungsmedien (RFID, Smartphone, Biometrie) aus. Mitarbeiter können mühelos kommen, gehen, Pausen buchen und Salden abfragen.
- Automatisierte Compliance: Die Zeitwirtschaftssoftware überwacht in der Regel automatisch die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit, sodass einzelne Arbeitstage nicht isoliert betrachtet werden müssen (10-Stunden-Option mit Ausgleichszeitraum). Verstöße werden proaktiv an Vorgesetzte und Mitarbeiter weitergegeben.
- Transparente Ausgleichsmodelle: Flexible Arbeitszeitkonten ermöglichen es Mitarbeitern, Überstunden aufzubauen und als Freizeit wieder abzubauen, während die Gesamtbilanz jederzeit gesetzeskonform bleibt.
- Gesundheitsschutz im Fokus: Manager erhalten datenbasierte Einblicke in Arbeitsmuster, um Überlastung frühzeitig zu erkennen und präventiv im Sinne der Fürsorgepflicht zu handeln.