unverändert bei 9.00 Uhr zu belassen. Im Rahmen der neuen Börsenordnung kann die Geschäftsführung der FWB den Handelsbeginn flexibel anpassen, falls die Wettbewerbsituation in der Zukunft dies erfordern sollte.
Handelsteilnehmer und Investoren profitieren heute von einem umfangreichen Produkt- und Serviceangebot, hohen Servicelevels, höchster Liquidität und Transparenz bei der Preisfeststellung bei einheitlich standardisierten Handelszeiten in Europa von 9.00 bis 17.30 Uhr an den Hauptmärkten. Eine Vorverlegung des Handelsbeginns würde erheblichen Mehraufwand für Marktteilnehmer und Investoren bedeuten. Aus diesem Grund wurden die Handelszeiten im Jahre 1999 zwischen allen großen europäischen Marktplätzen
vereinheitlicht.
Die Frankfurter Wertpapierbörse stellt sich mit der neuen Regelung dem zunehmenden Wettbewerb von Handelsplattformen in Europa. Ziel ist weiterhin als primärer Handelsplatz in einer Eröffnungsauktion die ersten Referenzpreise am Morgen festzustellen und während der gesamten Handelszeit die besten Preise zu liefern.
FWB® und Xetra® sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG.