Attraktivere Ansprüche im Versorgungswerk
Grundsätzlich sind die Versorgungsansprüche der ärztlichen Versorgungswerke attraktiver als die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb sehen viele Mediziner ihre berufliche Altersvorsorge im Versorgungswerk besser abgesichert.
Antrag auf Befreiung möglich
Beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis kann – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks gestellt werden. Die Rechtslage hierzu ist allerdings äußerst komplex und hängt von individuellen Faktoren wie Arbeitsort, Art der Beschäftigung und bisherigen Versicherungszeiten ab.
Fachliche Einordnung
Einen detaillierten Überblick gibt der Beitrag von Dr. jur. Alex Janzen, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht, in der Fachzeitschrift ARZT & WIRTSCHAFT (Ausgabe 04/2025, S. 82–83). Darin werden die rechtlichen Grundlagen, Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten für Ärzte im Detail erläutert.
Einschätzung der Verrechnungsstelle
„Gerade beim Übergang von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis ist eine individuelle Prüfung unerlässlich. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Ärzte ihre Altersvorsorge optimal absichern“, betont Dr. rer. Pol. Rudolph Meindl, Diplomkaufmann, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen.