Die bei PPP-Modellen häufig anzutreffende Vergabe an Generalübernehmer sei auch nur deshalb vordergründig die kostengünstigere Variante, weil die Subunternehmer aufgrund der Marktmacht des Auftraggebers zu kaum kostendeckenden Preisen anbieten müssten, so der BHT-Präsident. Außerdem würden die Folgekosten meist nicht in die Berechnungen einbezogen. Mangelhafte Bauausführungen seien die logische Konsequenz aus diesem Vergabeverfahren. Das Beispiel des Münchner Gefängnisses Stadelheim, bei dessen Neubau dermaßen gepfuscht wurde, dass bis heute von den vorgesehenen 150 Haftplätzen nur 80 belegt werden können, belege dies eindeutig, erklärt Traublinger.
Hinzu komme, dass die öffentliche Hand bei der Finanzierung von Bauvorhaben aufgrund ihrer Bonität bessere Konditionen erhalten kann, als ein privater Investor. So habe der Haushaltsausschussvorsitzende des Bayerischen Landtags, Georg Winter, MdL, festgestellt, dass die Wirtschaftlichkeit von PPP-Maßnahmen nicht nachgewiesen werden konnte und der Staat kostengünstiger davon komme, wenn er selbst finanziert. Traublinger: "Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof bestätigt das Handwerk in seiner Auffassung. Daher Hände weg von PPP!"