Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2025 fällt mit 0,816 Cent je Kilowattstunde (2024: 0,656) deutlich höher ins Gewicht (plus 24,4 Prozent). Die KWKG-Umlage bleibt dagegen mit 0,277 Cent je Kilowattstunde (2024: 0,275 Cent je Kilowattstunde) fast konstant auf dem alten Wert (ein Plus von nur rund 0,7 Prozent). Die § 19 StromNEV-Umlage zieht dagegen mehr als deutlich an auf 1,558 Cent je Kilowattstunde (2024: 0,643 Cent je Kilowattstunde; plus 142 Prozent).
Damit ergibt sich für das kommende Jahr eine kumulierte Umlagenlast von 2,651 Cent je Kilowattstunde – gegenüber dem Wert des laufenden Jahres von 1,574 Cent je Kilowattstunde also eine deutliche Steigerung um rund 68,4 Prozent.
„Seit der Abschaffung der EEG-Umlage ist die Umlagenlast zwar deutlich gesunken“, ordnet Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW, die Umlagenentwicklung ein. „Die verbleibenden drei Umlagen bilden nichtsdestotrotz weiterhin wichtige Indikatoren für die Entwicklung der Energiewende. Mit gut sechs Prozent des Strompreises sind die Umlagen heute zwar kein wesentlicher Faktor der Strompreisentwicklung mehr. Dennoch ist die Tendenz wichtig, denkt man an weiterhin unsichere Prognosen hinsichtlich der künftigen Inflationsrate sowie dem Umstand, dass Strom in Deutschland weiterhin vergleichsweise teuer bleiben wird.“
Auch wenn die EEG-Umlage nicht mehr erhoben wird, ermitteln die vier Übertragungsnetzbetreiber parallel zur Umlagenfestlegung den EEG-Finanzierungsbedarf. Dieser, durch den Bundeshaushalt ausgeglichen, beträgt für 2025 insgesamt 17,03 Milliarden Euro (2024: 10,616 Milliarden Euro) – und hat sich damit, wie vom Bund nach ersten Prognosen im Laufe des Jahres erwartet, deutlich erhöht (plus 60,4 Prozent). Nur eine kleine Abhilfe schafft der EEG-Kontostand: Für diesen gehen die Übertragungsnetzbetreiber von einem immerhin positiven Saldo am Jahresende von 500 Millionen Euro aus.
Auch wenn die unmittelbaren Folgen der Energiekrise mittlerweile abebben oder durch diverse Maßnahmen gemildert werden konnten, befindet sich die Energiewelt weiterhin in einer Situation, die von konstant relativ hohen Preisen geprägt ist (durchschnittlicher Strompreis 2024 für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden gemäß BDEW: 41,35 Cent je kWh). Diese zeigen sich zwar nicht unbedingt direkt an den Strombörsen, die mittlerweile wieder ein Quasi-Vorkrisenniveau erreicht haben, doch müssen viele Energieversorger weiterhin die seinerzeit außerordentlichen Belastungen mit Verzögerung in die eigene Preisgestaltung einbeziehen. Kurzfristige Phasen der Preisentspannung markieren somit keinen Trendwandel hin zu konstant niedrigeren Preisen. Hinzu kommen weitere, energieunabhängige Belastungen für die Kundinnen und Kunden der Energieversorger. „Das hat die bestehende Preissensibilität weiter erhöht“, ist sich Daniela Wallikewitz sicher. „Auch wenn es keine neue Erkenntnis ist: Für Stadtwerke ist es nach wie vor sinnvoll, die eigene, wohlabgewogene Preiskalkulation den Kunden gegenüber offen und transparent zu machen.“
Den Kundinnen und Kunden die komplexe Zusammensetzung ihres Strompreises näherzubringen, bleibt damit weiterhin eine zentrale Aufgabe auch von Stadtwerken. Gerade der stetig steigende CO2-Preis führt zu durchaus spürbaren Belastungen der Verbraucher. Die ASEW unterstützt Mitglieder hierbei unter anderem mit Auswahl an animierten Erklärfilmen. Diese können ASEW-Mitglieder in einer neutralen Version kostenfrei nutzen. Gegen einen moderaten Aufpreis ist auch eine Individualisierung möglich. Für die direkte Kommunikation einer Preisanpassung bietet die ASEW dem Netzwerk ein Informationspaket bestehend aus Musterbriefen und einem Flyer zur Strompreiszusammensetzung. Eine Übersicht über die Strom- und Gasumlagen bietet die ASEW regelmäßig aktualisiert als Dienstleistung für das Netzwerk an. Eine gute Wahl ist auch der zweimal jährlich stattfindende Web-Workshop „Preisanpassungen richtig kommunizieren“, der gerne auch als Inhouse-Seminar gebucht werden kann.
Weitere Angebote finden sich unter www.asew.de.