Insgesamt 44 Unternehmen gründeten im Januar 2022 die Stadtwerke-Initiative Klimaschutz. Seitdem ist diese auf 83 teilnehmende Stadtwerke gewachsen. Seit Jahresbeginn allein traten 14 Energieversorger der Initiative bei. „Diese positive Entwicklung zeigt sehr gut, wie viel Potenzial die Energiewelt in der Stadtwerke-Initiative sieht“, ist Maria Möhner, Senior-Projektmanagerin Klimaschutz und Initiative-Koordinatorin der ASEW, überzeugt. „Der bisherige Kriterienkatalog der Initiative hat sich bewährt. Allerdings waren die knapp drei Jahre, in denen er Geltung hatte, auch durchaus turbulent. Nicht zuletzt hat das Greifen der EU-Regulatorik rund um Nachhaltigkeitsberichte für zahlreiche Stadtwerke den zugrundeliegenden gesetzlichen Rahmen erheblich verändert.“
Die bewährten, grundlegenden Pflichten für die Initiative-Mitglieder bleiben bestehen. Das heißt, die Vorlage bzw. Erarbeitung einer Treibhausgasbilanz durch Neu-Mitglieder und darauf aufbauend die Erstellung sowie Veröffentlichung einer Dekarbonisierungsstrategie sind weiterhin Grundbedingungen, die jedes Mitglied erfüllen muss. „Auch die regelmäßige Aktualisierung der THG-Bilanz sowie eine interne jährliche Überprüfung zum Fortschritt der Dekarbonisierung und deren Einreichung bei der ASEW bleiben als Grundkonstanten der Initiative-Arbeit erhalten. Da die Welt indes aber nicht stillsteht, tut die Initiative das natürlich ebenfalls nicht: Um den laufenden Entwicklungen Rechnung zu tragen, haben wir vor einiger Zeit einen Dialogprozess angestoßen, der auf die Überarbeitung der Initiative-Kriterien hinzielte“, so Möhner zur Einschätzung des Prozesses.
Als Ergebnis des offen geführten Dialogs mit den Initiative-Mitgliedern erfolgte eine Überarbeitung des Kriterienkataloges. Neben der Erweiterung um wesentliche Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichtspflicht soll der Fokus nun auf die tatsächliche Umsetzung von Klimaschutz gelegt werden: Stand bislang das Erarbeiten der Grundlagen und Konzeptionieren im Vordergrund, vollzieht sich nunmehr eine Verschiebung hin zur Umsetzung. Ganz nach dem Motto „Machen statt Reden“, welches der Wahlspruch der Initiative-Stadtwerke und damit letztlich auch des neuen Kriterienkatalogs ist.
„Unser Ziel ist es, die sich in die Initiative einbringenden Stadtwerke deutlich besser als bisher zu ermächtigen, die tatsächliche Umsetzung von konkreten Maßnahmen stärker auch nach außen zu akzentuieren“, stellt Jonas Lepping, Gruppenleiter Klimaschutz der ASEW, heraus. „Dass eine breite Akzeptanz dafür herrscht, gewährleisten nicht zuletzt die beiden mit großer Beteiligung durchgeführten Arbeitssitzungen sowie die ergänzende Expertenrunde. Hierüber erfolgte zahlreicher Input der Beteiligten und letztlich dann ja auch Betroffenen. Sämtliches Feedback der Initiative-Mitglieder wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.“
Nach drei Jahren transparenter Arbeit der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz tritt diese damit nun in eine neue Phase ihrer Arbeit ein. Künftig wird unter anderem auch die Kommunikation erreichter Teil-Ziele einen breiteren Raum einnehmen. Im Detail wurden unter anderem bisherige Anforderungen der Initiativen-Teilnahme mit denen der Nachhaltigkeitsberichterstattung harmonisiert. So müssen, beginnend ab 2026, Nachweise jährlich zum 30.06. eingereicht werden. Ab dann greift auch die Pflicht, THG-Bilanzen jährlich zu aktualisieren. Das Basisjahr für strategische Reduktionsziele muss ab 2030 spätestens in einem Fünf-Jahres-Rhythmus auf den Prüfstand gestellt und aktualisiert werden. Neu ist auch eine Pflicht zur Stellungnahme hinsichtlich der Kompatibilität der strategischen Reduktionsziele mit dem international verbindlichen 1,5-Grad-Ziel von Paris.
Die neuen Kriterien treten zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft. Eine erstmalige Überprüfung der Kriterienerfüllung erfolgt zur Jahresmitte 2026. Der Katalog kann über die Initiative-Webseite www.stadtwerke-klimaschutz.de abgerufen werden. Hier informieren wir auch regelmäßig über Neuigkeiten zur Initiative-Arbeit.