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Apothekenreform unter Druck, Teilmengen treiben Risiken, Retaxschutz braucht Methode

Was die geplante AMPreisV-Logik für Rezepturen praktisch bedeutet, wie Apotheken Restmengen, Abgaberangfolge und Dokumentation ordnen – und wann Versicherung und Widerspruch greifen.

(PresseBox) (Karlsruhe, )
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Apothekenreform setzt bei Rezepturen einen neuralgischen Punkt: Bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln soll künftig nur die tatsächlich entnommene Teilmenge vergütet werden, während Anbrüche, Haltbarkeitsreste und Entsorgungskosten in der Offizin verbleiben würden; das verschiebt das ökonomische Gleichgewicht spürbar und vergrößert Angriffspunkte in der Retaxpraxis. Parallel verdichtet sich der Streit in einem ersten Musterverfahren, das die Linie stützt, aus anteiligen Einkaufspreisen Ableitungen für die gesamte Abrechnung zu ziehen, obwohl die Apothekenbetriebsordnung unverändert die pharmazeutische Verantwortung für Stabilität, Plausibilität und Dokumentation verlangt. Im Tagesgeschäft trifft diese Logik auf bekannte Kaskaden: Vorrang des Vertragspartners nach § 11 Rahmenvertrag, dokumentierte Nichtverfügbarkeit mit 1 oder 2 Defektbelegen, Austausch nach § 129 Abs. 2a SGB V und – falls kein Zuschlag besteht – die Prüfung der vier preisgünstigsten Alternativen, Preisstufe für Preisstufe. Gerade hier entscheidet die Begründungstiefe, ob eine spätere Prüfung tragfähige Gründe findet: Datumsgenaue Notizen, Stabilitätsangaben nach Fachinfo, Chargen- und Anbruchverwaltung und ein kurzer Aktenvermerk zur Auswahl der Rezepturgrundlagen bilden eine belastbare Kette. Das Reformpaket mag politisch auf Entlastung zielen; in der Offizin steigt vorerst der Bedarf an Methode, denn nur geordnete Prozesse machen Teilmengen abrechenbar, Austauschentscheidungen vertretbar und Retaxdialoge beherrschbar – und halten so Liquidität und Versorgung im Gleichgewicht.

Die angekündigte Teilmengenvergütung berührt drei Ebenen: Beschaffung, Herstellung und Abrechnung. In der Beschaffung wird Planung schärfer, weil Mindestmengen, Packungsgrößen und Haltbarkeitsfristen künftig unmittelbarer in die Kalkulation einfließen; Anbrüche ohne Folgeverordnung werden zum Kostenfaktor, sofern kein Festbetrag-Ausgleich greift. In der Herstellung verlagert sich der Fokus stärker auf Stabilitäts- und Plausibilitätsangaben (Temperatur, Licht, Träger, pH), die als Beleg für die Wahl des Ansatzes dienen; auch kleine Abweichungen müssen rückführbar sein, etwa warum 1 % statt 2 % gewählt wurde, wenn die Fachinformation beide Varianten zulässt. In der Abrechnung schließlich sind die Ankerwerte entscheidend: Anbruchdatum, Verfalldatum, Chargennummer, Einwaage (mit Toleranzen) und die hergeleitete Teilmenge je Rezepturvorgang, ergänzt um die interne SOP-Referenz. Ohne diese Anker wächst die Angriffsfläche für pauschale Kürzungen; mit ihnen entsteht eine nachvollziehbare Kette, die den § 300 SGB V-Prüfprozess bestehen kann.

Ein weit verbreitetes Missverständnis liegt im Begriff „Freibrief“: Auch wenn die AMPreisV künftig auf anteilige Einkaufspreise zielt, ersetzt sie nicht die pharmazeutische Sachgerechtigkeit; im Gegenteil, sie macht sie zur Conditio sine qua non. Eine entnommene Teilmenge ist nur so gut wie ihre Herleitung: Einwaage in g, Reinheit in %, Ansatzgröße in ml oder g, Stabilitätsfenster in Tagen – und die Begründung, warum genau dieser Rohstoff und nicht ein kostengünstigerer verwendet wurde (z. B. Reinheitsgrad, Hilfsstoffprofil, Kompatibilität). Die Kassenlogik rechnet gern „glatt“ auf die Entnahme herunter, ohne herstellungsbedingte Verluste, Validierungsschritte oder Prüfansätze mitzudenken. Wer das antizipiert, dokumentiert die Unvermeidbarkeit bestimmter Verluste (z. B. Filterretention, Wandverluste) in der SOP und weist sie mit Messprotokollen oder Fotobelegen nach; so wird aus einem vermeintlichen „Rest“ ein belegter Herstellungsbestandteil. Der Ausgang des Musterverfahrens wird an dieser Linie entscheiden: ob Teilmengen allein preislich definiert sind oder ob der herstellungslogische Kontext zwingend mitzuwägen ist.

Im Wechselspiel mit Austauschregeln gewinnt die Abgaberangfolge neue Schärfe: Vorrangig ist das rabattierte Produkt nach § 11, erst bei dokumentierter Nichtverfügbarkeit (Defektbeleg 1/2) greift die Öffnung auf § 129 Abs. 2a SGB V, und ohne Zuschlag gilt die Auswahl unter den vier preisgünstigsten, Preisstufe aufwärts. Diese Reihenfolge gilt auch, wenn Fertigarzneimittel als Ausgangsstoffe einer Rezeptur dienen; die Rezeptur ist dann keine Insel, sondern eingebettet in die Vertragslogik. Praktisch heißt das, dass schon die Einkaufsakte zur Rezeptur die spätere Verteidigung vorzeichnet: Datum des Rückrufs in der Praxis, Gesprächsnotiz mit LANR/BSNR, Angabe der (nicht) verfügbaren Packungsgrößen, erwartete Liefertermine und – sofern relevant – die Festbetragslinie. Kommt ein Prüfvorstoß, lassen sich diese Anker zügig vorlegen; fehlen sie, entscheidet oft das Bauchgefühl der Gegenseite. Daraus folgt eine einfache Ökonomie: Fünf sauber geführte Zeilen im Jetzt sparen Wochen Schriftwechsel im Später.

Ökonomisch kippt die Rezeptur dort, wo viele kleine Verluste kumulieren. Einmal 2 g Ausschuss pro Ansatz, dazu 5 % Einwaagetoleranz, plus ein Anbruch, der nach 28 Tagen verfällt – drei unscheinbare Punkte, die in Summe den Deckungsbeitrag drücken. Gegengewichte sind banal und wirksam: Kleinere Ansatzgrößen, Just-in-Time-Herstellung mit bestätigter Folgeverordnung, Absprachen mit der verordnenden Praxis über Packungsgrößen, die das Stabilitätsfenster treffen, und interne Mindestmengen für heikle Rohstoffe. Ergänzend hilft die Trennung in Standardrezepturen (validiert, häufig) und Einzelfallrezepturen (selten, individuell); Erstere laufen über eingespielte SOPs, Letztere erhalten eine Kurzbegründung mit Indikation, Alter/Gewicht, Kompatibilität und Alternativen. Die Messlatte lautet: Jede Entscheidung muss binnen 48 Stunden rekonstruierbar sein – wer das schafft, gewinnt die Zeithoheit im Retaxverfahren.

Juristisch lohnt der Blick auf die Beweislast: Die Kasse darf kürzen, muss aber begründen; die Apotheke muss nicht alles beweisen, aber alles zeigen, was sie zu Recht getan hat. Das ändert die Tonlage im Schriftwechsel: Weg von pauschalen Formeln, hin zu Aktenzeichen, Datum/Uhrzeit, Kontaktperson, Dokument-ID. Ein strukturiertes Widerspruchsset umfasst in der Regel 1 Deckblatt (Sachverhalt), 2 Belegseiten (Einkauf/Verfügbarkeit), 1 Seite Herstellung (Einwaage/Ansatz/Stabilität), 1 Seite Abgabe (Abgaberangfolge/Begründung) – fünf Seiten, die fast jede pauschale Kürzung in einen Einzelfall verwandeln. Fristenmanagement schützt zusätzlich: Eingangsdatum der Retaxnotiz, Fristende (z. B. 14 Tage), ggf. Fristverlängerung dokumentiert; wer das einhält, gewinnt Handlungsspielräume und vermeidet formale Ablehnungen. Aus der Praxis gilt: In vielen Fällen reichen klare Belege; nur die Ausnahmen benötigen eine zweite Runde mit vertiefender Argumentation.

Versicherungstechnisch gehören Retaxfolgen selten ins klassische Inventar: Inhalts- oder Betriebsunterbrechungsversicherung adressieren Sach- und Ertragsausfälle, nicht aber strittige Vermögensschäden durch Absetzungen. Relevanter werden Bausteine wie Vertrauensschaden/Crime, teils in Cyber-Paketen (Social Engineering, fiktive Lieferzusagen), sowie Klauseln zu Abrechnungsstreitigkeiten, die zumindest Verteidigungskosten oder Mediation abdecken. Typische Limite bewegen sich im fünf- bis sechsstelligen Bereich, mit Selbstbehalten im unteren dreistelligen Segment; entscheidend ist die Definition, wann ein „Schaden“ vorliegt und welche Mitwirkungspflichten bestehen (z. B. Meldung binnen 7 Tagen, Dokumentationsumfang). Strategisch gilt: Versicherung ersetzt Methode nicht, sie kauft Zeit. Wer zunächst Prozesse schärft – Einkaufsakte, SOP, Abgabeakte –, verhandelt Policen günstiger, weil das Risiko quantifizierbar ist; und wer früh meldet, verhindert Deckungslücken.

Die Teamdimension entscheidet über Alltagstauglichkeit: Ein SOP-Pfad mit 5 Stationen (Verfügbarkeit, Auswahl, Herstellung, Abgabe, Akte) senkt Reibung, wenn er auf eine Seite passt und jede Station genau eine Entscheidung und eine Notiz verlangt. Schulung wird effizient, wenn sie reale Fälle nutzt: Datum, Produkt, Anfrage, Antwort, Ergebnis – fünf Zeilen, die den Stoff transportieren. Technik kann helfen, aber nicht ersetzen: Ein Formular in der Kasse, ein Dokumenttyp im DMS, ein Pflichtfeld für Aktenzeichen – mehr braucht es oft nicht. Das Ziel ist bescheiden und stark: 90 % der Fälle laufen flüssig; die übrigen 10 % bekommen Zeit, Aufmerksamkeit und – wenn nötig – juristische Begleitung. So bleibt die Rezeptur ein Versorgungsinstrument und wird nicht zum Abrechnungslabyrinth.

Am HV-Tisch entscheidet die Plausibilität. Stimmen Patientendaten, passt die Dosierung, ist die Indikation altersgerecht, gibt es Vorbehandlungen oder Onko-Pässe, die Mengen erklären. Hilfreich ist der Grundsatz, Telefonnummern nie aus dem Rezept zu übernehmen, sondern über die Zentrale oder Website der Einrichtung zu wählen; verdächtige LANR/BSNR-Strukturen lösen einen Rückruf mit Aktenzeichen aus. Die interne Karte mit drei Prüffragen („Wer? Was? Warum?“) und einem Feld für das Gegenstellen-Aktenzeichen reduziert Fehlentscheidungen spürbar und erleichtert später die Dokumentation. Sicherheit bleibt oberste Priorität: Verdachtsfälle sind keine Bühne, ein Abbruch bei Bedrohungslage ist zulässig, ein Notruf jederzeit legitim. Ordnung im Prozess senkt den Puls – und hält die Tür für den nächsten Patienten offen.

Eine gute Rezeptur beginnt nicht an der Waage, sondern in der Ordnung der Gründe: Datum vor Deutung, Reihenfolge vor Risiko, Beleg vor Behauptung. Wo ein Team die gleichen kurzen Sätze übt, sinkt die Last jedes Einzelfalls und die Kasse verliert Tempo. Wo Einkauf, Herstellung und Abgabe einander mit kleinen, festen Schritten vorbereiten, wird aus Resten Bestand und aus Prüfungen Routine. Wo ein Anbruch nicht nur Zahl, sondern Entscheidung ist, passen Mengen, Fristen und Wege zusammen. So wird aus politischem Rauschen ein ruhiger Takt im Raum hinterm HV.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Teilmengen kommen, bleibt die Rezeptur stark, wo Gründe und Gramm sich treffen und Akten sprechen. Wenn Austauschregeln drücken, gewinnt die Apotheke mit Reihenfolge, Defektbeleg und Aktenzeichen die Zeit zurück, die Retaxen nehmen wollen. Wenn Retaxpost droht, schützt ein Fünf-Seiten-Paket die Liquidität besser als jede lange Rede und macht aus Pauschalen Einzelfälle. Wenn Versicherung früh einbindet und Prozesse klar sind, wird Streit berechenbar, Schultern werden frei und Versorgung verlässlich. So wird aus Reformdruck eine geordnete Linie – und aus Methode ein stiller Gewinn.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

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Die ApoRisk® GmbH gilt als führender, unabhängiger Fachmakler mit tiefgehender Spezialisierung auf die vielschichtigen Versicherungsrisiken der Apothekenbranche. Mit ihrem einzigartigen Mix aus umfassendem Branchen-Know-how, fundierter juristischer Expertise und innovativer digitaler Prozesskompetenz begleitet ApoRisk Apotheken strategisch bei der Erfassung, Bewertung und passgenauen Absicherung betrieblicher Risiken. Als provisionsneutraler Partner agiert das Unternehmen konsequent im Interesse seiner Kundinnen und Kunden und steht für verantwortungsbewusste Betriebsführung mit Weitblick. Unter dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk zukunftsweisende Versicherungslösungen mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen des Gesundheitswesens und schafft so eine verlässliche Basis für nachhaltigen Erfolg.

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