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Apotheker sollen Fortbildung nachweisen, damit Verträge tragen, ohne Bürokratiemonster zu werden.

Eine Debatte über Pflichtkontrollen, Sanktionen und die Frage, wie Kompetenzschutz praktikabel bleibt.

(PresseBox) (Karlsruhe, )
 

Stand: Donnerstag, 12. Februar 2026, um 18:50 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Muss Fortbildung nur Pflicht sein, oder auch nachweisbar? Seit der Hinweis aus der Standesführung im Raum steht, dass Kontrollen kommen könnten, prallt weniger ein Für und Wider aufeinander als zwei Arten von Risiko: das Risiko, Kompetenzfragen dem Zufall zu überlassen, und das Risiko, den Berufsalltag in Nachweisarbeit zu ertränken. Berufsrechtlich ist Fortbildung keine Kür, und genau das macht die Gegenposition so schwer: In vielen Bereichen, die Apotheken längst berühren, sind Nachweispflichten Normalität, vom Brandschutz bis zu qualifikationsgebundenen Leistungen. Gleichzeitig verschiebt sich die Landschaft, weil Krankenkassen Qualifikationen zunehmend in Verträge schreiben und damit faktisch Standards setzen. Wer dann nur auf Freiwilligkeit setzt, läuft Gefahr, dass externe Akteure Regeln definieren, die weder praxistauglich noch fair austariert sind. Die eigentliche Aufgabe liegt deshalb nicht im reflexhaften Dagegen, sondern im sauberen Design: Was wird anerkannt, wie wird geprüft, wer kontrolliert, welche Sanktionen sind verhältnismäßig, und wie bleibt das Ganze so schlank, dass es Kompetenz stärkt statt Zeit zu fressen.

 Fortbildung ist im Berufsrecht keine Kür, sondern Pflicht, und genau deshalb ist die Frage nach Kontrolle nie nur eine Frage nach Stimmung. Sie ist die Frage, ob der Berufsstand seine Kompetenz als etwas versteht, das er nach außen vertreten kann, oder als etwas, das im Inneren vorausgesetzt wird, solange niemand genauer hinschaut. In dem Moment, in dem ein Präsident ankündigt, dass Überprüfung kommen werde, verschiebt sich der Fokus von „ob“ auf „wie“ – und von „ob wir das wollen“ auf „ob wir es gestalten oder erdulden“.

Es gibt einen naheliegenden Reflex: Wer schon genug Dokumentationslast spürt, hört „Nachweis“ und denkt an Formulare, Portale, Fristen, Sanktionen, an den nächsten Stapel Pflichten, der sich über den HV-Tisch legt. Diese Sorge ist nicht kleinzureden. Wenn Fortbildung in eine Nachweislogik gepresst wird, kann das am Ende genau das belohnen, was am wenigsten mit Kompetenz zu tun hat: Teilnahme statt Lerngewinn, Stempel statt Praxisrelevanz, Routine statt Aktualität.

Trotzdem bleibt ein unangenehmer Punkt stehen, der sich nicht wegreden lässt: In Bereichen, die Apotheken täglich berühren, gibt es Nachweise längst, und niemand hält das grundsätzlich für eine Beleidigung des Berufsstandes. Brandschutz ist das einfache Beispiel, weil es so greifbar ist. Der Gedanke dahinter ist derselbe: Es geht nicht um Misstrauen als Haltung, sondern um die Fähigkeit, im Ernstfall zeigen zu können, dass man Verantwortung nicht nur behauptet, sondern abgesichert hat.

Die Fortbildungspflicht ist dabei der Kern des beruflichen Versprechens. Apothekerinnen und Apotheker arbeiten in einem Feld, in dem sich Wissen ständig verschiebt: Leitlinien ändern sich, Versorgungspfade ändern sich, Wirkstoffe und Risiken werden neu bewertet, neue Dienstleistungen entstehen, digitale Prozesse greifen in die Arbeit ein. Wer in so einem Umfeld sagt, die Aktualisierung der Fachkompetenz solle ohne überprüfbaren Rahmen auskommen, braucht ein Argument, das stärker ist als „wir machen das doch“. Denn „wir machen das doch“ ist kein Standard, sondern eine Erzählung, die nur so lange trägt, wie niemand sie als Vertragsbedingung, Haftungsfrage oder Qualitätsanforderung konkretisiert.

Genau hier schiebt sich die Systemlogik hinein. Krankenkassen haben zunehmend das Bedürfnis, Qualifikationen ausdrücklich zu verlangen und sie in Verträge zu schreiben. Das ist nicht nur Machtspiel, sondern auch Konsequenz einer Steuerungswelt, die Leistungen definieren, messen und abrechnen will. Wenn einzelne Leistungen – etwa im Bereich strukturierter Analysen – an Qualifikationskriterien geknüpft werden, entsteht ein externer Nachweisdruck, der nicht mehr von der Berufspolitik kontrolliert wird.

Die Alternative ist nicht „Kontrolle“ oder „Freiheit“, sondern „interne Ordnung“ oder „externe Vorgaben“. Wer die interne Lösung grundsätzlich ablehnt, läuft Gefahr, dass am Ende mehrere externe Lösungen gleichzeitig entstehen: unterschiedliche Kassenanforderungen, unterschiedliche Vertragslogiken, unterschiedliche Nachweisformen, die jeweils für sich plausibel wirken und zusammen den Alltag zerreißen. Dann wird Fortbildung nicht weniger bürokratisch, sondern zersplittert, und der Berufsstand verliert den einzigen Hebel, der Bürokratie überhaupt begrenzen könnte: die Standardsetzung im eigenen Haus.

Das Gegenargument verdient trotzdem Gewicht: Fachkompetenz ist nicht identisch mit Stundenkontingenten. Nicht jede relevante Fortbildung findet in zertifizierten Veranstaltungen statt. Vieles passiert in Fallarbeit, in Literatur, in Austausch, in strukturierter Reflexion, in Qualitätszirkeln, in Teamlernen. Ein reines Punktesystem kann leicht die falsche Realität abbilden. Es kann dazu führen, dass Menschen „sammeln“, statt zu lernen, und dass Qualität durch Formalität ersetzt wird.

Dazu kommt ein zweites Risiko: Sanktionen sind ein scharfes Instrument. Sie können in einem ohnehin belasteten System schnell als Drohlogik wirken und die Bereitschaft zur eigenen Verantwortung nicht stärken, sondern schwächen. Wer Fortbildung als Pflicht erlebt, die primär unter Strafe steht, wird nicht besser, sondern vorsichtiger, defensiver, und er wird seine Energie darauf verwenden, unangreifbar zu sein. In einem Heilberuf ist das eine gefährliche Verschiebung, weil die beste Praxis nicht aus Angst entsteht, sondern aus Professionalität.

Gerade deshalb liegt der Kompetenzbeweis nicht nur auf der Seite derer, die Kontrolle fordern, sondern auch auf der Seite derer, die sie verhindern wollen. Wer dagegen ist, muss zeigen, wie der Berufsstand dennoch glaubwürdig bleibt, wenn externe Partner Qualifikation einfordern. Und wer dafür ist, muss zeigen, wie das Vorhaben so gebaut wird, dass es nicht zum bürokratischen Monster wird, sondern zur Schutzkonstruktion, die das Wesentliche sichtbar macht und das Unwesentliche weglässt.

Die Hausaufgaben beginnen vor jeder Debatte über Sanktionen. Zuerst braucht es eine klare, praktikable Definition, was als Fortbildung gilt, ohne dass man das Lernen in eine starre Schablone zwingt. Der Maßstab muss Praxisnähe sein: Was verändert Entscheidungssicherheit im Alltag, was reduziert Risiken, was stärkt Beratungsqualität, was passt zu neuen Aufgaben. Eine Definition, die nur Formate zählt, würde die falsche Realität konservieren.

Dann braucht es eine Dokumentation, die nicht doppelt belastet. Ein Nachweis, der nur funktioniert, wenn Apotheken zusätzliche Systeme füttern, wird automatisch zum Problem, egal wie gut die Idee ist. Wenn überhaupt, muss Dokumentation einmalig sein, mit möglichst wenig Eingriff in die Arbeitszeit, mit Schnittstellen und ohne ständige Medienbrüche. Sonst entsteht genau der Effekt, vor dem alle warnen: Fortbildung wird zum Papierkrieg.

Ein weiterer Punkt ist die Frage nach Fairness. Ein System, das Kontrolle ernst nimmt, muss auch Ausnahmen ernst nehmen: Krankheit, familiäre Belastungen, Teilzeitmodelle, regionale Unterschiede im Angebot, Phasen hoher Systemlast. Wer nur auf Erfüllung schaut, ohne auf realistische Wege, baut kein Qualitätsinstrument, sondern eine Strafeinrichtung. Dann kippt der Gedanke von professioneller Selbstordnung in sozialen Druck, und das trifft am Ende nicht die Verweigerer, sondern die, die ohnehin viel tragen.

Und doch: Ohne irgendeinen überprüfbaren Kern bleibt alles unverbindlich. Ein Berufsstand, der die Kontrolle völlig meidet, sagt damit nicht nur „wir vertrauen uns“, sondern auch „wir sind nicht bereit, uns als Profession zu verabreden, wie wir Qualität nach außen sichern“. Das ist in einer Zeit, in der Versorgung politisch, finanziell und digital aufgeladen ist, ein riskantes Signal. Es lädt andere ein, die Regeln zu schreiben.

Eine Lösung, die nicht ins Monster wächst, wird sich an einem einfachen Prinzip messen lassen: Sie muss weniger Bürokratie erzeugen, als sie verhindert. Das gelingt nur, wenn der Berufsstand die Nachweislogik so einheitlich und so schlank baut, dass sie externe Zersplitterung abwehrt. Dann wird Kontrolle nicht Ausdruck von Misstrauen, sondern von Souveränität: Man zeigt, dass Kompetenz nicht verhandelt werden muss, weil sie bereits strukturiert gesichert ist.

Am Ende hängt die Akzeptanz nicht an großen Worten, sondern an Alltagstauglichkeit. Wenn Fortbildungsnachweise so konstruiert werden, dass sie Teams nicht lähmen, sondern Klarheit schaffen, dann entsteht sogar ein positiver Nebeneffekt: Fortbildung wird planbarer, sichtbarer, und sie wird weniger ein individuelles Gewissensthema und mehr ein Bestandteil professioneller Kultur, den man ernst nimmt, ohne ihn zu dramatisieren. Wenn das nicht gelingt, entsteht die nächste Pflichtschicht, die niemand mehr liebt.

Die eigentliche Entscheidung ist damit eine über Verantwortung: Wer die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker verteidigen will, sollte nicht reflexhaft gegen Überprüfung kämpfen, sondern dafür, dass sie aus dem Berufsstand heraus so gestaltet wird, dass Qualität wirklich gemeint ist und nicht nur nachgewiesen wird. Denn wenn die Beweislast nicht intern gelöst wird, kommt sie extern zurück – härter, kleinteiliger und ohne Verständnis für das, was in der Offizin täglich schon geleistet wird. 

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Zwischen Fachwissen und Formular wächst ein schmaler Grat: Wer ihn nicht selbst baut, bekommt ihn gebaut, und dann entscheidet nicht mehr Qualität, sondern Nachweissprache über Vertrauen, Vertrag und Alltag.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wenn Kompetenz zum Versprechen wird, braucht es einen Beleg, aber der Beleg darf nicht zur heimlichen Haupttätigkeit werden; die Kunst liegt darin, Kontrolle so zu gestalten, dass sie Sicherheit stiftet, ohne die Hände zu binden, die täglich Versorgung tragen.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzen, Recht und Strukturfragen für Apotheker ein. Im Fokus steht, wie Nachweisregeln Kompetenz sichern und Betriebe vor Vertragsdruck schützen.

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH gilt als führender, unabhängiger Fachmakler mit tiefgehender Spezialisierung auf die vielschichtigen Versicherungsrisiken der Apothekenbranche. Mit ihrem einzigartigen Mix aus umfassendem Branchen-Know-how, fundierter juristischer Expertise und innovativer digitaler Prozesskompetenz begleitet ApoRisk Apotheken strategisch bei der Erfassung, Bewertung und passgenauen Absicherung betrieblicher Risiken. Als provisionsneutraler Partner agiert das Unternehmen konsequent im Interesse seiner Kundinnen und Kunden und steht für verantwortungsbewusste Betriebsführung mit Weitblick. Unter dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ verbindet ApoRisk zukunftsweisende Versicherungslösungen mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen des Gesundheitswesens und schafft so eine verlässliche Basis für nachhaltigen Erfolg.

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