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Apotheken-Nachrichten von heute: Diskussionen und Trends in der Apothekenbranche

Erfahren Sie mehr über Versicherungsstrategien, Datenschutzmaßnahmen, wegweisende Gerichtsurteile und Standespolitikdebatten, die die Apothekenlandschaft maßgeblich prägen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Tauchen Sie ein in die fesselnde Welt der Apotheken-Nachrichten! In unserer heutigen Ausgabe werfen wir einen ausführlichen Blick auf die aktuellen Geschehnisse im deutschen Gesundheitssektor. Von Versicherungsstrategien für angehende Apothekeninhaber über wegweisende Gerichtsurteile bis hin zu den neuesten Entwicklungen in der Gesundheitspolitik - wir halten Sie über alle wichtigen Trends, Kontroversen und Innovationen auf dem Laufenden, die die Apothekenlandschaft prägen. Verpassen Sie nicht die spannenden Diskussionen über Datenschutz, die dringende Notwendigkeit einer Überarbeitung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, sowie die Debatte über die Zukunft der Apothekerschaft und vieles mehr. Bleiben Sie informiert und tauchen Sie ein in die Welt der Apotheken-Nachrichten!

Versicherungsstrategien für eine erfolgreiche Apothekenübernahme

In einer Zeit, in der die Apothekenlandschaft einem Wandel unterliegt und neue Herausforderungen auftreten, ist die Übernahme einer Apotheke für potenzielle Inhaber ein komplexer Prozess. Neben den traditionellen unternehmerischen Aspekten müssen auch die Versicherungsfragen sorgfältig berücksichtigt werden, um finanzielle Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Experten warnen davor, die Bedeutung einer gründlichen Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge zu unterschätzen. Denn mit der Übernahme einer Apotheke gehen nicht nur die Betriebsverantwortung, sondern auch sämtliche Versicherungsverträge auf den neuen Inhaber über. Dieser Aspekt kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität und Kontinuität der Apotheke haben.

Die Absicherung einer Apotheke umfasst verschiedene Arten von Versicherungen, darunter Betriebshaftpflicht-, Inhalts-, Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Jede dieser Versicherungen bietet spezifische Leistungen und deckt unterschiedliche Risiken ab. Es ist daher entscheidend, sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken angemessen abgedeckt sind.

Um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten, wird die Neubewertung der Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung einer "Beste Leistungsgarantie" empfohlen. Diese Garantie gewährleistet, dass sämtliche verfügbaren Deckungserweiterungen automatisch in die Versicherungspolice aufgenommen werden, um im Schadensfall einen breiteren Schutz zu bieten.

Frühzeitiger Kontakt mit Versicherungsexperten, die sich auf die Apothekenbranche spezialisiert haben, ist ratsam. Diese Experten können potenzielle Risiken identifizieren und maßgeschneiderte Versicherungslösungen entwickeln, die den individuellen Anforderungen des neuen Apothekeninhabers entsprechen.

Die Übernahme einer Apotheke erfordert daher eine gründliche Planung und Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf die Absicherung durch Versicherungen. Durch eine umfassende Überprüfung und Anpassung der Versicherungsbedingungen können potenzielle Risiken minimiert und ein reibungsloser Übergang sowie langfristiger Erfolg gewährleistet werden.

Die wachsende Bedrohung: Ransomware-Angriffe und die Gefahr für Apotheken

Im Jahr 2023 wurde eine beunruhigende Realität in der Welt der Cyberkriminalität offenbart, als eine Analysefirma bekannt gab, dass Opfer von Ransomware-Attacken weltweit mehr als eine Milliarde Euro an Lösegeldzahlungen geleistet hatten. Diese erschreckende Zahl markiert einen dramatischen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren und verdeutlicht die zunehmende Bedrohung durch digitale Erpressung.

Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass sogar Apotheken unter den Betroffenen sind. Diese Einrichtungen im Gesundheitswesen, die eine entscheidende Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung spielen, sind zunehmend ins Visier der Cyberkriminellen geraten. Die potenziellen Auswirkungen solcher Angriffe auf die Patientensicherheit und den öffentlichen Gesundheitssektor sind schwerwiegend und erfordern dringende Maßnahmen.

Die Opfer solcher Angriffe, darunter Unternehmen, Organisationen und sogar Regierungen, sehen sich mit einer beunruhigenden Realität konfrontiert: Die Verschlüsselung ihrer Daten durch kriminelle Akteure, die anschließend hohe Lösegeldforderungen stellen. Diese Angriffe haben nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern können auch erhebliche Betriebsstörungen und Datenverluste verursachen.

Die Analyse legt nahe, dass die Täter eine bestimmte Währung bevorzugen, um ihre Lösegeldforderungen zu erhalten. Dies könnte darauf hindeuten, dass sie versuchen, ihre Identität zu verschleiern und die Möglichkeit der Rückverfolgung zu minimieren. Diese Praxis stellt eine zusätzliche Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden dar, die bereits mit den komplexen und grenzüberschreitenden Aspekten der Bekämpfung von Cyberkriminalität konfrontiert sind.

Die steigende Zahl und Raffinesse von Cyberangriffen erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft. Nur durch eine koordinierte und umfassende Antwort können wir effektiv gegen die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität vorgehen und unsere digitalen Systeme und Daten schützen. Es ist unerlässlich, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit im Cyberspace zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die digitale Welt wiederherzustellen.

Datenschutz in Apotheken: Schulungen und Versicherungen für sichere Gesundheitsdaten

In einer Ära, in der digitale Technologien das Gesundheitswesen revolutionieren, rückt der Schutz sensibler Daten immer stärker in den Mittelpunkt. Insbesondere Apotheken, als Schnittstelle zwischen Patienten und medizinischer Versorgung, stehen vor der Herausforderung, die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund gewinnen Schulungen zum Datenschutz eine zunehmend wichtige Rolle.

Diese Schulungen, die von vielen Apotheken verstärkt angeboten werden, haben ein klares Ziel: Das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutzfragen zu schärfen und ihre Fähigkeiten im Umgang mit sensiblen Informationen zu stärken. Durch praxisnahe Beispiele und Fallstudien werden sie darauf vorbereitet, angemessen auf Datenschutzverletzungen zu reagieren und diese zu vermeiden.

Der Schulungsprozess umfasst dabei nicht nur die Vermittlung rechtlicher Vorschriften, sondern auch die Sensibilisierung für die ethischen Aspekte des Datenschutzes. Mitarbeiter lernen, die Verantwortung, die sie im Umgang mit personenbezogenen Daten tragen, zu verstehen und zu schätzen. Diese Schulungen bilden somit das Fundament für eine Kultur des Datenschutzes in Apotheken.

Neben Schulungen setzen Apotheken verstärkt auf innovative Versicherungslösungen, um sich gegen Datenschutzverletzungen und Cyber-Risiken abzusichern. Speziell entwickelte Cyber-Versicherungen bieten einen umfassenden Schutz und helfen Apotheken, potenzielle finanzielle Folgen von Datenschutzverletzungen zu minimieren.

Experten betonen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, da Datenschutz nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein ethisches Gebot ist. Die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten ist unerlässlich, um das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitswesen zu stärken und die Integrität der Branche zu wahren. Durch Schulungen und Versicherungslösungen schaffen Apotheken ein solides Fundament für den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und zeigen ihr Engagement für Datenschutz und Patientenrechte.

BGH bestätigt Neuregelung bei Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften

In einem wegweisenden Urteil vom 21.03.2024 (Az. V ZR 81/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zur Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften getroffen. Die Richter wiesen die Revision eines Klägers zurück, der gegen die Neuregelung zur Verteilung von Instandhaltungskosten für Doppelparker vorgegangen war.

Die Eigentümergemeinschaft eines Wohnkomplexes hatte beschlossen, die Kosten für bestimmte Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr gleichmäßig auf alle Eigentümer zu verteilen. Stattdessen sollten nur diejenigen Eigentümer zur Kasse gebeten werden, die unmittelbar von den geplanten Reparaturen profitieren. Diese Entscheidung führte zu zwei Rechtsstreitigkeiten vor dem für Wohnungseigentumsrecht zuständigen Senat des BGH.

Im ersten Fall ging es um einen Kläger, der Teil einer Eigentümergemeinschaft ist und Anteile an vier Doppelparkern besitzt. Aufgrund eines Defekts der gemeinschaftlichen Hebeanlage konnten in den Doppelparkern nur noch jeweils ein Fahrzeug abgestellt werden. Die Wohnungseigentümer beschlossen daraufhin im Juni 2021, die Kosten für die Sanierung und Reparatur der Doppelparker nicht mehr auf alle Eigentümer zu verteilen, sondern ausschließlich auf diejenigen, die Anteile an den insgesamt zwanzig Doppelparkern besitzen.

Der Kläger erhob eine Anfechtungsklage, die in den Vorinstanzen erfolglos blieb. Das Landgericht, das den Beschluss gefasst hatte, ließ jedoch eine Revision zu, woraufhin der Kläger sich an den BGH wandte.

Der BGH entschied, dass der Beschluss über die Kostenverteilung für die Doppelparker weder nichtig noch anfechtbar sei. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) haben Wohnungseigentümer die Befugnis, für bestimmte Kosten oder Arten von Kosten eine von dem üblichen Verteilungsschlüssel abweichende Verteilung zu beschließen.

Das Gericht betonte, dass der Beschluss der "ordnungsmäßigen Verwaltung" entspricht. Wohnungseigentümern stehe bei der Änderung des Verteilungsschlüssels ein weiter Spielraum zu, der durch ihr Selbstorganisationsrecht gegeben ist. Es sei daher rechtens, dass nur diejenigen Eigentümer, die unmittelbar von den Erhaltungsmaßnahmen profitieren und wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen, mit den Kosten belastet werden.

Mit diesem wegweisenden Urteil des BGH ist nun klar, dass Wohnungseigentümergemeinschaften eine flexiblere Handhabung bei der Kostenverteilung haben und sich stärker an den tatsächlichen Nutzungen und Vorteilen orientieren können.

Urteil stützt Versicherte: Unerwartete Verschlechterung von Verletzungen als eigenständige Erkrankung anerkannt

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil zugunsten einer Versicherten entschieden, die eine Reise aufgrund der unerwarteten Verschlechterung einer Verletzung absagen musste. In dem Fall, der die Gerichte beschäftigte, hatte der Kläger im November 2019 eine Reise nach Kuba für Februar 2020 für sich, seine Ehefrau und seinen Sohn gebucht. Doch kurz nach der Buchung erlitt die Ehefrau einen Sturz von einer Leiter und zog sich eine Schürfwunde am Knöchel zu.

Um sich gegen mögliche Stornokosten abzusichern, erwarb der Kläger eine "Jahres-Reise-Karte", die eine Reiserücktrittskostenversicherung beinhaltete. Doch im Januar 2020 musste die Frau des Klägers sich einer stationären Hauttransplantation unterziehen, nachdem sich die Wunde am Knöchel im Dezember 2019 infiziert hatte und ein Geschwür entwickelt hatte. Als Folge stornierte der Kläger die Reise und beantragte die Erstattung der Stornokosten bei der Versicherung.

Die Versicherung lehnte die Zahlung jedoch ab, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Das Landgericht wies die Klage zunächst ab, da die Ehefrau des Klägers bereits vor Vertragsabschluss als erkrankt galt. Doch das Oberlandesgericht (OLG) entschied anders.

Nach Rücksprache mit medizinischen Experten kam das OLG zu dem Schluss, dass das Geschwür, welches durch die Infektion der Wunde entstanden war, ein eigenständiges Erkrankungsbild darstellt. Selbst wenn man die Wunde und das Geschwür als Teil derselben Erkrankung betrachtete, hätte die Infektion der Wunde vor Vertragsabschluss nicht behandelt werden müssen, um einen Anspruch auf Versicherungsleistungen zu haben.

Das OLG argumentierte weiter, dass die Vertragsbedingungen nicht an den Schadenfall, sondern an den Eintritt einer unerwartet schweren Erkrankung geknüpft seien. Daher sei ein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gerechtfertigt, da keine Behandlung der Wunde in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss erfolgt war.

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 18. März 2024 (Az. 16 U 74/23) zugunsten der Versicherten stellt somit eine klare Interpretation der Versicherungsbedingungen dar, die im Einklang mit dem Schutz der Versicherungsnehmer steht.

Digitale Trends und Standespolitik: Die Woche der Holger in der Apothekenlandschaft

In der sich stetig wandelnden Landschaft der Gesundheitsversorgung hat die Einführung des vierten Einlösewegs für E-Rezepte, das Cardlink-Verfahren, sowohl Begeisterung als auch Kontroversen hervorgerufen. Während dieses neue Verfahren den EU-Versendern eine bequeme Lösung bietet, um Rezepte einzulösen, haben Datenschutzexperten Sicherheitsbedenken geäußert. Die Diskussion um potenzielle Sicherheitslücken und die mögliche Gefährdung des Patientenschutzes steht im Mittelpunkt.

Ein weiterer Brennpunkt in der Debatte betrifft die Kosten des Ausstiegs aus der Präqualifikation. Die von der Agentur für Präqualifizierung erhobenen Gebühren stoßen auf Kritik, insbesondere von Holger Seyfarth, dem Leiter des Hessischen Apothekerverbands. Seyfarth hat sich als entschiedener Verfechter seiner Überzeugungen profiliert und setzt sich vehement für die Interessen der Apotheken ein.

Ähnliche Forderungen nach Veränderung kommen auch von Holger Gnekow, dem neuen Präsidenten der Hamburger Apothekerkammer. Er strebt schnellere Entscheidungsprozesse und einen intensiveren Austausch innerhalb der ABDA an, um die Organisation dynamischer und anpassungsfähiger zu machen. Diese Bewegungen signalisieren einen Wandel innerhalb der Apothekenverbände weg von traditionellen Denkmustern hin zu mehr Offenheit und Innovation.

Die "Woche der Holger" markiert einen Wendepunkt in der Standespolitik der Apothekenbranche. Die zunehmende Bereitschaft, etablierte Praktiken in Frage zu stellen und neue Wege zu erkunden, deutet auf einen aufkommenden Geist der Veränderung hin. Während die Branche weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert ist, zeichnet sich eine Zeit des Wandels und der Erneuerung ab, die eine vielversprechende Zukunft für die Gesundheitsversorgung in Deutschland verspricht.

Ingenieurbüro in Aktion: Initiative zur Schließung der Gesundheitslücke in Nordsteimke

In Nordsteimke, einem Vorort von Wolfsburg, herrscht eine bemerkenswerte Lücke in der Gesundheitsversorgung: Nach dem Abriss des Realcenters fehlt der Gemeinde eine lokale Apotheke. Doch ein örtliches Ingenieurbüro, das normalerweise mit ganz anderen Aufgaben betraut ist, könnte nun zur Rettung kommen.

Das Ingenieurbüro Wolfgang Kruse hat zwei Gewerbeeinheiten zur Verfügung gestellt, die als potenzielle Standorte für eine Apotheke dienen könnten. Diese Einheiten, mit einer Größe von 40 und 104 Quadratmetern, sind zwar kleiner als üblich und entsprechen nicht den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung. Doch in Anbetracht des bestehenden Versorgungsnotstands könnte eine Ausnahme gemacht werden.

Die Initiative des Ingenieurbüros kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die lokalen Einrichtungen wie Arztpraxen und Physiotherapiepraxen den Bedarf an einer nahegelegenen Apotheke betonen. Die Bewohner Nordsteimkes, die derzeit etwa 10 Kilometer zurücklegen müssen, um eine Apotheke zu erreichen, begrüßen die Aussicht auf eine lokale Lösung.

Obwohl bisher noch keine konkreten Interessenten für die Gewerbeeinheiten aufgetaucht sind, hofft das Ingenieurbüro, dass ihr Angebot die Aufmerksamkeit potenzieller Apothekenbetreiber auf sich ziehen wird. Besonders vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklung von rund 3000 Wohneinheiten in der Umgebung, könnte Nordsteimke einen attraktiven Markt für eine neue Apotheke darstellen.

Die lokale Gemeindeverwaltung hat die Bemühungen des Ingenieurbüros begrüßt und ihre Unterstützung zugesichert, um die Errichtung einer neuen Apotheke in Nordsteimke zu erleichtern. Die Bewohner hoffen derweil, dass ihre lange Zeit ohne eine lokale Apotheke bald ein Ende haben wird, und dass die Initiative des Ingenieurbüros dazu beiträgt, die Gesundheitsversorgung in ihrer Gemeinde zu verbessern.

Neue Kontroversen in der Apothekerschaft: Zwiespalt zwischen Stabilität und Innovation

In der deutschen Apothekerschaft entbrennt eine Debatte über die Zukunft der Branche, während verschiedene Akteure sich zu unterschiedlichen Ansätzen positionieren. Während die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) einen Kurs der Stabilität und Kontinuität verfolgt, fordern einige Einzelakteure eine offenere Haltung gegenüber Veränderungen und eine aktive Auseinandersetzung mit neuen Herausforderungen.

Ein prominentes Beispiel für diese Divergenz ist Holger Seyfarth, Leiter des Hessischen Apothekerverbands (HAV). Seyfarth spricht sich offen gegen die Politik der ABDA aus und äußert deutliche Kritik an bestimmten Entscheidungen, insbesondere in Bezug auf die geplante Apothekenreform von Lauterbach. Er plädiert für eine pragmatischere Herangehensweise und betont die Notwendigkeit, neue Möglichkeiten zu erkunden, um die Zukunft der Apothekenbranche zu gestalten.

Insbesondere stößt Seyfarth auf Widerstand gegen die von der ABDA unterstützte Forderung nach einem Fixum von 12 Euro. Er argumentiert, dass solch ein Fixum unrealistisch sei und keine geeignete Grundlage für Gespräche mit der Politik darstelle. Stattdessen schlägt er vor, neue Märkte zu erschließen, beispielsweise durch den Ausbau von Präventions- und Screening-Angeboten.

Die Position von Seyfarth und ähnlich denkenden Akteuren stellt eine Herausforderung für die ABDA dar, die sich seit Jahren für Geschlossenheit und Stabilität einsetzt. Während die ABDA auf dem Erhalt des Status quo beharrt, fordern Stimmen wie Seyfarth eine offenere Diskussion und eine aktivere Zusammenarbeit mit der Politik, um die Zukunft der Apothekenbranche zu gestalten.

Diese Diskussion innerhalb der Apothekerschaft verdeutlicht die Vielfalt der Meinungen und Ansätze in der Branche. Während einige für eine konservative Politik der Stabilität und Kontinuität eintreten, fordern andere eine offenere Haltung gegenüber Veränderungen und eine aktive Auseinandersetzung mit neuen Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Kontroversen weiterentwickeln und welche Auswirkungen sie auf die zukünftige Ausrichtung der Apothekenbranche haben werden.

Gemeinsamer Appell der Heilberufsorganisationen: Dringende Maßnahmen für das deutsche Gesundheitswesen erforderlich

Am kommenden Donnerstag werden die Apotheker-, Ärzte- und Zahnärzteschaft sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft erneut gemeinsam vor die Presse treten, um über die prekäre Lage im deutschen Gesundheitswesen zu informieren. Die Veranstaltung mit dem Titel "Gesundheitspolitische Bilanz – Versorgung in Gefahr" wird auf Einladung der Bundespressekonferenz stattfinden und zielt darauf ab, die zahlreichen Missstände im Gesundheitswesen zu beleuchten sowie Fragen von Journalistinnen und Journalisten zu beantworten.

Die Tatsache, dass diese verschiedenen Heilberufsorganisationen sich zu einer gemeinsamen Pressekonferenz zusammenfinden, ist angesichts ihrer oft unterschiedlichen Standpunkte zu verschiedenen Aspekten der Gesundheitsversorgung bemerkenswert. Dies deutet darauf hin, dass sie die aktuelle Gesundheitspolitik als äußerst problematisch betrachten und gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um darauf aufmerksam zu machen.

Die bevorstehende Pressekonferenz wird voraussichtlich erhebliche mediale Aufmerksamkeit erregen, ähnlich wie bereits die Veranstaltung im Oktober 2023. Damals wurden die vielen Missstände im Gesundheitswesen öffentlich diskutiert, jedoch ohne spürbare Auswirkungen auf die politischen Entscheidungsträger. Weder das Bundesgesundheitsministerium noch das Bundeskanzleramt reagierten auf den "Notruf", der damals abgesetzt wurde, und es wurden keine konkreten Maßnahmen ergriffen.

Es bleibt abzuwarten, ob die kommende Pressekonferenz am Donnerstag zu einem Umdenken in der Gesundheitspolitik führen wird. Die Heilberufsorganisationen hoffen auf konkrete Reaktionen und Maßnahmen seitens der Regierung, um die anhaltenden Probleme im Gesundheitswesen anzugehen und die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Stolle Sanitätshaus reicht Verfassungsbeschwerde gegen Präqualifizierungsgesetz ein: Streit um fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen

In einem anhaltenden Streit um die Präqualifizierung im Gesundheitssektor hat die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz eingereicht. Dieses Gesetz hat Apotheken teilweise von der Präqualifizierung befreit, während Sanitätshäuser weiterhin präqualifiziert bleiben müssen. Die Stolle Sanitätshaus GmbH & Co. KG argumentiert, dass diese Ungleichbehandlung eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Wettbewerbs und der einheitlichen Qualitätsstandards in der Gesundheitsversorgung darstellt.

Detlev Möller, Geschäftsführer von Stolle Sanitätshaus, betonte, dass ihre Aktion nicht gegen die Apotheker als Berufsgruppe gerichtet sei, sondern gegen ein als rechtswidrig betrachtetes Gesetz. Diese Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab, die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung anzufechten und ein Gleichgewicht im Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung wiederherzustellen.

Die Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes wird von verschiedenen Interessengruppen mit Spannung erwartet, da sie potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung und Praxis im Gesundheitswesen haben könnte.

Sonderkündigung bei der AfP: Apotheken zahlen hohen Preis für Präquali-Ende

Seit dem 1. April müssen Apotheken sich nicht mehr für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel präqualifizieren. Doch der Abschied von dieser Pflicht gestaltet sich für viele Apotheken nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Die Agentur für Präqualifizierung (AfP) verlangt von den Apotheken eine Sonderkündigung, um sich von der Präquali zu befreien. Doch das hat einen hohen Preis.

Die Kosten für diese Sonderkündigung belaufen sich auf 89 Euro, wenn sie per E-Mail oder Brief eingereicht wird. Wer sich online über das AfP-Formular abmeldet, muss immer noch 45 Euro zahlen. Diese Gebühren könnten der AfP allein in diesem Quartal eine beträchtliche Summe von über drei viertel Million Euro einbringen.

Diese Praxis stößt auf heftige Kritik. Holger Seyfarth, der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands, äußert sich als "mehr als irritiert" über diese zusätzliche finanzielle Belastung. Er kritisiert das Vorgehen der AfP als "mitgliederunfreundlich" und betont, dass gerade in schwierigen Zeiten für Apotheken solche Kosten vermieden werden sollten.

Besonders brisant ist dabei die Tatsache, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) Anteilseigner der AfP ist. Seyfarth wirft dem DAV vor, es versäumt zu haben, ein positives Signal zu setzen.

Die Präqualifizierungspflicht ist zwar für die "apothekenüblichen Hilfsmittel" in 18 Versorgungsbereichen entfallen, jedoch bleibt sie für 19 weitere Versorgungsbereiche bestehen. Apotheken, die sich von dieser Pflicht befreien wollen, müssen die Sonderkündigung bis zum 30. Juni 2024 bei der AfP einreichen.

Die Apotheken stehen somit vor einer finanziellen Hürde, um sich von einer belastenden Pflicht zu befreien. Die Frage bleibt, ob diese Kosten gerechtfertigt sind und ob der DAV hier nicht hätte anders handeln können.

Dringender Handlungsbedarf: Überarbeitung der Arzneimittelverschreibungsverordnung gefordert

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat in einer aktuellen Stellungnahme die dringende Notwendigkeit betont, die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zu überarbeiten. Laut ABDA ist die derzeitige Version der AMVV sowie einige ihrer Bestimmungen nicht ausreichend an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst. Dies führt nach Angaben der ABDA zu erheblichen Konfliktpotenzialen bei der Umsetzung der Vorschriften in die digitale Welt. Insbesondere Unklarheiten in der Arzneimittelversorgung und Retaxrisiken für Apotheken werden als direkte Folgen genannt. Die ABDA warnt zudem davor, dass diese Hindernisse den Erfolg der Einführung des E-Rezepts in Frage stellen könnten.

Die ABDA fordert daher eine rasche Überarbeitung der AMVV, insbesondere im Hinblick auf die formalen Anforderungen an Verschreibungen. Diese Anpassungen seien entscheidend, um die reibungslose Integration des E-Rezepts zu gewährleisten und damit die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden.

Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen den wachsenden Druck auf die Gesetzgeber, die regulatorischen Rahmenbedingungen an die digitalen Möglichkeiten anzupassen. Eine zeitnahe Antwort auf die Forderungen der ABDA könnte entscheidend dafür sein, die Effizienz und Sicherheit im Gesundheitswesen zu verbessern und den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden.

Sicherheitsbedenken um Cardlink-Verfahren für E-Rezepte: Schutz sensibler Gesundheitsdaten gefordert

Inmitten der aufgeladenen Debatte um das Cardlink-Verfahren als vierten Einlöseweg für E-Rezepte hat sich eine tiefgreifende Kontroverse innerhalb der Gesundheitsbranche entfaltet. Das Verfahren ermöglicht es EU-Versendern, direkt auf E-Rezepte zuzugreifen, was zweifellos eine bequeme Option für Patienten darstellt. Zugleich streben Apotheken-Plattformanbieter danach, das Cardlink-Verfahren auch den Vor-Ort-Apotheken anzubieten, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihren Kunden ähnliche Annehmlichkeiten zu bieten.

Jedoch sind erhebliche Sicherheitsbedenken aufgekommen, die den Erfolg und die Akzeptanz des Cardlink-Verfahrens in Frage stellen. Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) äußerte Bedenken über das Vorgehen des Bundesgesundheitsministeriums, das die Cardlink-Spezifikationen trotz ihrer Einwände durchgedrückt hat. Diese Entscheidung hat die ABDA "schockiert" und wirft Fragen bezüglich des angemessenen Schutzes von Gesundheitsdaten auf.

Auch der GKV-Spitzenverband äußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Cardlink-Verfahrens. Die Möglichkeit, dass Apps Zugang zu sensiblen Gesundheitsdaten erhalten, ohne angemessen geprüft zu werden, wird als inakzeptabel angesehen und wirft ernsthafte Fragen zur Datenschutz-Compliance auf.

Jüngste Warnungen des Landesapothekerverbands Niedersachsen haben die Besorgnis weiter verstärkt. Der Verbandsvorsitzende Berend Groenveld warnt vor potenziellen Sicherheitslücken im Cardlink-Verfahren, die seiner Ansicht nach den Patientenschutz erheblich gefährden könnten.

Angesichts dieser wachsenden Kritik und Bedenken wird die Rolle der Datenschutzbehörden immer wichtiger. Ihre Intervention könnte entscheidend sein, um die Politik zu beeinflussen und sicherzustellen, dass notwendige Verbesserungen am Cardlink-Verfahren vorgenommen werden, um seine Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten.

Neue Führung, neue Wege: Holger Gnekow's Vision für die Apothekerkammer Hamburg

Seit Januar dieses Jahres führt Holger Gnekow das Amt des Präsidenten der Apothekerkammer Hamburg. Seine Wahl verdankt er vor allem der Unterstützung durch jüngere Kollegen, wie er betont. In einem Interview äußerte Gnekow den Wunsch, den Berufsstand zu stärken und sich von einer oft ablehnenden Haltung gegenüber Innovationen zu lösen. Er legt Wert auf Offenheit für neue Ideen und eine zukunftsorientierte Ausrichtung, was insbesondere bei angehenden Apothekern Anklang findet.

Gnekow betreibt gemeinsam mit seiner Tochter Heike die Adler-Apotheke in Hamburg, die als eine der größten und modernsten Apotheken der Hansestadt gilt. Er fordert eine aktive Rolle des Berufsstands in der Politik und betont die Notwendigkeit, konkrete Angebote zu unterbreiten, um die festgefahrenen Gespräche zu beleben. Als Beispiel nennt er die Neugestaltung des Nachtdienstes und unterbreitet dazu konkrete Vorschläge.

Der Apotheker befürwortet EDV-gestützte Innovationen wie das E-Rezept, warnt jedoch vor unzureichenden technischen Abläufen, die zu Retaxierungen führen könnten. Gegenüber den Reformplänen von Karl Lauterbach äußert er starke Bedenken, insbesondere bezüglich des Einsatzes von Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) als Filialleiter und der Umverteilung des Apothekenhonorars.

Gnekow schlägt vor, mit Politikern wie Lauterbach in den Dialog zu treten und konkrete Lösungen zu Problemen anzubieten, die sie beschäftigen. Er nennt Lieferengpässe, Notfallversorgung und die Rolle der Apotheken bei der Gesundheitsversorgung als mögliche Themen.

Als Gegenleistung fordert Gnekow die sofortige Rücknahme des erhöhten Kassenabschlags und die Beibehaltung von Skonti wie bisher. Er betont auch die Bedeutung pharmazeutischer Dienstleistungen und hält die derzeitige Honorierung für angemessen, vorausgesetzt, dass effektiv und strukturiert gearbeitet wird.

Die Frage, ob Einstellung und Motivation allein ausreichen, insbesondere in kleineren Apotheken mit möglichen Personalmangel, wird von Gnekow aufgegriffen. Er betont dennoch seinen Willen, Impulse in der Politik zu setzen, um schnellere Entscheidungsprozesse und einen intensiveren Austausch zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie erfolgreich er mit seinen Forderungen sein wird.

Die Herausforderung der Apotheken-Zukunft: Aufschlag von einem Euro als Lösung?

In der kontroversen Diskussion um die zukünftige Ausrichtung der Apothekenlandschaft in Deutschland hat eine bestimmte Äußerung für beträchtliche Unruhe gesorgt. Herr Seyfarth, Präsident eines bedeutenden Verbands, behauptete jüngst, dass eine vergleichsweise geringe Erhöhung von lediglich einem Euro ausreichen würde, um das bestehende Apothekensystem zu stabilisieren. Diese Aussage wurde jedoch nicht ohne Widerspruch hingenommen, insbesondere seitens der lokalen Apotheker und Standesorganisationen.

Die Diskussion, die sich um diese Behauptung entfacht hat, konzentriert sich insbesondere auf die Grundlagen, auf denen Herr Seyfarth seine Einschätzung stützt. Es bleibt unklar, welchem Rechenmodell er folgt und welche konkreten Faktoren und Annahmen in seine Berechnung einfließen. Ohne eine transparente Offenlegung dieser Informationen erscheint die Behauptung als bloße Spekulation ohne verifizierbare Grundlage.

Des Weiteren ist unklar, über welchen Zeitraum hinweg dieser zusätzliche Euro als ausreichend betrachtet wird. Wird davon ausgegangen, dass diese Erhöhung langfristig genügt, oder handelt es sich lediglich um eine kurzfristige Lösung? Wie werden potenzielle zukünftige Entwicklungen und Kostensteigerungen berücksichtigt? Diese Fragen bleiben bislang unbeantwortet und tragen zur Unsicherheit über die Langzeitwirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahme bei.

Ein weiteres kritisch zu hinterfragendes Argument betrifft die Behauptung, dass das bestehende Personal ohnehin unter Wert gehandelt wird und daher keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Diese Sichtweise vernachlässigt die realen Kosten und die Wertschätzung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Apothekenbranche. Es ist fraglich, ob eine solche Argumentation den tatsächlichen Herausforderungen und Bedürfnissen der Branche gerecht wird.

Vor dem Hintergrund dieser offenen Fragen und Diskussionspunkte wird deutlich, dass eine umfassende und transparente Debatte über die Zukunft der Apotheken in Deutschland dringend erforderlich ist. Eine solche Diskussion sollte alle relevanten Interessengruppen einbeziehen, um langfristige und nachhaltige Lösungen zu erarbeiten, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.

Neue Hoffnung für die Augengesundheit: Fortschritte in der Netzhautbehandlung und die Rolle der Therapieadhärenz

Netzhauterkrankungen wie die feuchte altersabhängige Makuladegeneration (AMD), proliferative diabetische Retinopathie (PDR) und retinale Venenverschlüsse (RVV) stellen bedeutende Gesundheitsprobleme dar, die das Sehvermögen stark beeinträchtigen können. Doch jüngste Fortschritte in der medizinischen Forschung und Therapie bieten vielversprechende Aussichten, diese Herausforderungen zu bewältigen.

In der Vergangenheit erforderten diese Erkrankungen oft intensive Behandlungen, einschließlich regelmäßiger intravitrealer Injektionen ins Auge. Diese Prozedur war für Patienten belastend und beeinträchtigte häufig ihre Bereitschaft, sich der Behandlung zu unterziehen.

Dank der Entwicklung von VEGF-Hemmern, die als intravitreale Injektionen verabreicht werden, hat sich die Behandlungssituation jedoch erheblich verbessert. Diese Medikamente erwiesen sich als äußerst effektiv und sind mittlerweile Standard in der Therapie von Netzhauterkrankungen. Studien zeigten, dass die Erblindungshäufigkeit aufgrund einer feuchten AMD durch diese Therapie um etwa 70 Prozent gesenkt werden konnte.

Dennoch bleiben Herausforderungen wie die Therapieadhärenz bestehen. Viele Patienten haben Schwierigkeiten, sich an die regelmäßigen Injektionstermine zu halten, was die langfristige Wirksamkeit der Behandlung beeinträchtigen könnte.

Neue Forschungsergebnisse und Therapieansätze bieten jedoch vielversprechende Perspektiven, um diese Probleme anzugehen. Gentherapeutische Ansätze und implantierbare Wirkstoffträger könnten die Notwendigkeit für häufige Injektionen reduzieren und die Lebensqualität der Patienten verbessern.

Die Rolle der Apotheker ist entscheidend, um die Patienten zu unterstützen und ihr Verständnis für ihre Erkrankung und die Notwendigkeit der Therapie zu verbessern. Eine effektive Kommunikation zwischen Arzt, Apotheker und Patient ist unerlässlich für den Behandlungserfolg und die Lebensqualität der Betroffenen.

Insgesamt stehen wir vor aufregenden Entwicklungen und neuen Perspektiven in der Behandlung von Netzhauterkrankungen. Diese Fortschritte bringen Hoffnung auf eine bessere Zukunft für die Millionen von Menschen weltweit, die von diesen Erkrankungen betroffen sind.

Kommentar:

Die Betonung der Versicherungsstrategie in diesem Artikel ist von großer Bedeutung für potenzielle Apothekeninhaber. Es verdeutlicht die Komplexität einer erfolgreichen Übernahme und die Notwendigkeit, finanzielle Risiken proaktiv anzugehen. Eine gründliche Überprüfung der Versicherungsverträge und die Zusammenarbeit mit Experten sind entscheidend, um potenzielle Deckungslücken zu identifizieren und zu schließen. Dieser Artikel unterstreicht die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Herangehensweise, um nicht nur den Übergang reibungslos zu gestalten, sondern auch langfristigen Erfolg und Stabilität in der Apothekenführung zu gewährleisten.

Die jüngsten Enthüllungen über die zunehmende Bedrohung durch Ransomware-Angriffe und die Infiltration von Apotheken zeigen, dass wir uns in einem neuen Zeitalter der Cyberkriminalität befinden. Diese Entwicklungen erfordern nicht nur technologische Lösungen, sondern auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft. Es ist an der Zeit, dass wir gemeinsam handeln, um unsere digitalen Systeme zu stärken, die Sicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen in die digitale Welt wiederherzustellen.

Diese Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzes in Apotheken sind von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit und Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten. Durch Schulungen werden Mitarbeiter sensibilisiert und befähigt, Datenschutzbestimmungen proaktiv umzusetzen. Die Ergänzung durch innovative Versicherungslösungen bietet zusätzlichen Schutz vor Cyber-Risiken. Diese ganzheitliche Herangehensweise verdeutlicht das Engagement der Branche für den Datenschutz und die ethische Verantwortung im Umgang mit sensiblen Daten.

Das Urteil des BGH vom 21.03.2024 (Az. V ZR 81/23) zur Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften ist wegweisend. Es bestätigt die Befugnis von Eigentümergemeinschaften, die Kosten für spezifische Instandhaltungsmaßnahmen differenziert zu verteilen, basierend auf dem individuellen Nutzen. Diese Entscheidung fördert eine gerechtere Verteilung finanzieller Belastungen und trägt somit zu einer effizienteren Verwaltung bei, was letztlich zur Werterhaltung der Immobilien beiträgt.

Das jüngste Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zugunsten einer Versicherten ist ein wichtiger Schritt zur Klarstellung von Versicherungsbedingungen. Die Entscheidung zeigt, dass unerwartete Verschlechterungen von Verletzungen als separate Erkrankungen betrachtet werden können, selbst wenn sie auf frühere Vorfälle zurückzuführen sind. Dies stärkt den Schutz der Versicherungsnehmer und sorgt für mehr Transparenz in der Versicherungspraxis.

Die Einführung des Cardlink-Verfahrens als vierten Einlöseweg für E-Rezepte zeigt die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen. Allerdings dürfen Sicherheitsbedenken nicht übersehen werden, und die Kosten des Ausstiegs aus der Präqualifikation müssen fair bewertet werden. Die Forderungen nach Veränderung von Vertretern wie Holger Seyfarth und Holger Gnekow signalisieren einen dringenden Bedarf an Innovation und effektiver Zusammenarbeit innerhalb der Apothekenbranche. Es ist an der Zeit, traditionelle Denkmuster zu überwinden und neue Wege für eine verbesserte Gesundheitsversorgung zu finden.

Die Bemühungen des Ingenieurbüros Wolfgang Kruse, eine Apotheke in Nordsteimke zu etablieren, sind lobenswert. Die aktuelle Lücke in der Gesundheitsversorgung stellt für die Gemeinde eine Herausforderung dar, die durch lokale Initiativen angegangen werden muss. Die Bereitstellung von Gewerbeeinheiten für potenzielle Apothekenbetreiber zeigt Engagement für das Wohlergehen der Gemeinschaft. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen erfolgreich sind und Nordsteimke bald wieder über eine lokale Apotheke verfügt, um die Bedürfnisse der Bewohner zu erfüllen.

Die Debatte innerhalb der Apothekerschaft zwischen Stabilität und Innovation verdeutlicht die Notwendigkeit einer offenen Diskussion über die Zukunft der Branche. Während die ABDA auf Kontinuität setzt, fordern Stimmen wie Holger Seyfarth eine pragmatischere Herangehensweise und eine aktive Auseinandersetzung mit neuen Herausforderungen. Diese Vielfalt an Meinungen ist ein Zeichen für eine lebendige Demokratie und bietet die Chance, innovative Lösungen für aktuelle Probleme zu finden. Es ist entscheidend, dass diese Diskussion konstruktiv geführt wird, um die bestmögliche Zukunft für die Apothekenbranche zu gestalten.

Die bevorstehende gemeinsame Pressekonferenz der Heilberufsorganisationen am Donnerstag unterstreicht die kritische Lage im deutschen Gesundheitswesen. Trotz divergierender Ansichten kommen sie zusammen, um auf die drängenden Probleme hinzuweisen. Die bisherige Untätigkeit der Regierung nach früheren Warnungen verdeutlicht die Dringlichkeit konkreter Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung. Es ist an der Zeit, dass die Politik auf die Stimmen der Experten hört und entschlossen handelt, um die Gesundheitsversorgung für alle Bürger zu gewährleisten.

Die Verfassungsbeschwerde von Stolle Sanitätshaus gegen das Präqualifizierungsgesetz verdeutlicht die anhaltende Debatte um faire Wettbewerbsbedingungen im Gesundheitswesen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gerichte diese Angelegenheit gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass sowohl Apotheken als auch Sanitätshäuser gleiche Chancen haben und gleichzeitig einheitliche Qualitätsstandards eingehalten werden. Diese juristische Auseinandersetzung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben und sollte daher mit größter Aufmerksamkeit verfolgt werden.

Die dringende Notwendigkeit einer Überarbeitung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist unbestreitbar. Die aktuellen Defizite in Bezug auf die Anpassung an das digitale Zeitalter bergen Risiken für die Arzneimittelversorgung und könnten den Erfolg der Einführung des E-Rezepts gefährden. Eine rasche und umfassende Aktualisierung der AMVV ist daher unerlässlich, um diese Herausforderungen anzugehen und die Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern.

Das Cardlink-Verfahren für E-Rezepte verspricht zweifellos eine bequeme Lösung für Patienten und Apotheken. Doch die jüngsten Sicherheitsbedenken von Branchenverbänden und Datenschutzbehörden werfen ernsthafte Fragen auf. Bevor dieses Verfahren flächendeckend implementiert wird, müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass die Politik auf diese Bedenken reagiert und sicherstellt, dass Cardlink den höchsten Datenschutzstandards entspricht, bevor es weiter vorangetrieben wird.

Holger Gnekow, der neue Präsident der Apothekerkammer Hamburg, setzt sich energisch für eine Stärkung des Berufsstands und eine offene Haltung gegenüber Innovationen ein. Seine Forderung nach konkreten Angeboten an die Politik, um festgefahrene Gespräche zu beleben, ist begrüßenswert. Doch die Herausforderungen, wie die Neugestaltung des Nachtdienstes und die Implementierung des E-Rezepts, erfordern auch eine sorgfältige technische Planung. Gnekows Standpunkt zu Reformplänen ist klar, jedoch wird eine ausgewogene Diskussion mit Politikern wie Lauterbach entscheidend sein, um die Interessen des Berufsstands effektiv zu vertreten. Die Forderung nach angemessener Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen verdient ebenfalls Beachtung. Letztlich wird der Erfolg von Gnekows Initiative davon abhängen, ob es ihm gelingt, die politische Entscheidungsfindung zu beschleunigen und den Austausch zwischen den Beteiligten zu intensivieren.

Die Aussage von Herrn Seyfarth, dass eine Erhöhung um lediglich einen Euro ausreiche, um das bestehende Apothekensystem zu erhalten, wirft berechtigte Fragen auf. Ohne klare Offenlegung der zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen bleibt diese Behauptung zweifelhaft. Zudem bedarf es einer transparenten Diskussion über den Zeitrahmen und die Langzeitwirksamkeit einer solchen Maßnahme. Eine ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen ist dringend erforderlich, um langfristige und tragfähige Lösungen für die Zukunft der Apotheken in Deutschland zu entwickeln.

"Die Innovationen im Bereich der Netzhautbehandlung sind beeindruckend und bieten eine echte Chance auf verbesserte Lebensqualität für Millionen von Menschen. Doch während wir uns über diese Fortschritte freuen können, dürfen wir nicht die Bedeutung der Therapieadhärenz unterschätzen. Eine umfassende Betreuung, die von Ärzten und Apothekern gleichermaßen unterstützt wird, ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Patienten die notwendigen Schritte für ihre Gesundheit konsequent einhalten. Letztendlich liegt darin der Schlüssel, um die volle Wirksamkeit dieser fortschrittlichen Behandlungen zu entfalten und das Wohlergehen der Patienten nachhaltig zu verbessern."

In einer Zeit, die von technologischen Fortschritten, rechtlichen Herausforderungen und dem Bedürfnis nach einer effektiven Interessenvertretung geprägt ist, liegt die Zukunft der Apotheken in der geschickten Balance zwischen Innovation und Tradition, Sicherheit und Fortschritt sowie Zusammenarbeit und Eigeninitiative. Es ist nun an der Zeit, dass alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten, um eine nachhaltige und patientenzentrierte Apothekenlandschaft zu gestalten, die den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

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