Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1199638

ApoRisk GmbH Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe, Germany https://aporisk.de/
Contact Ms Roberta Günder +49 721 16106610
Company logo of ApoRisk GmbH

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Ein Blick auf Reformen, Resilienz und Innovationen

Von verzögerten Reformen bis zur Cyberresilienz: Eine eingehende Betrachtung der dynamischen Landschaft des modernen Gesundheitswesens und ihrer Auswirkungen auf die Gesellschaft

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Erfahren Sie, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Zeitpläne für dringend benötigte Reformen im Gesundheitswesen aktualisiert und welche Auswirkungen dies auf die Apothekenreform und andere Gesetzesvorhaben hat. Entdecken Sie die wachsende Bedrohung, der Apotheken durch Cyberangriffe ausgesetzt sind, und wie sich die Branche gegen diese Angriffe wappnet. Erfahren Sie mehr über die bedeutende Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur zur Zulassung eines neuen Arzneistoffs zur Behandlung von therapieresistenter Hypertonie und wie dies die Behandlungsmöglichkeiten für Patienten verbessern könnte. Erfahren Sie außerdem, wie die jüngsten Proteste und Aktivitäten der Apotheker die prekäre Lage der Branche verdeutlichen und welche Reformvorschläge diskutiert werden, um die Situation zu verbessern. Tauchen Sie ein in die Welt der Gesundheitspolitik, Pharmaindustrie und medizinischen Innovationen mit unserem detaillierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen.

Zeitplan für Gesundheitsreformen: Verzögerungen und Prioritäten

Das Bundesgesundheitsministerium, unter der Leitung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), hat einen aktualisierten Zeitplan für die Einführung des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) bekannt gegeben. Ursprünglich war geplant, die Reform zusammen mit anderen Gesetzesvorhaben am 24. April dem Kabinett vorzulegen. Doch stattdessen wurde kürzlich eine neue Übersicht veröffentlicht, die darauf hinweist, dass die Reform nun vor der Sommerpause eingeführt werden soll.

Die internen Vorbereitungen für das ApoRG sind laut dem Bundesgesundheitsministerium abgeschlossen, und in Kürze soll der Referentenentwurf zur Ressortabstimmung gehen. Das Ministerium hält weiterhin daran fest, das Gesetz noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorzulegen, jedoch wird kein spezifisches Datum genannt. Ebenso steht das Inkrafttreten der Reform noch nicht fest.

Das ApoRG ist nur eines von vielen Gesetzesvorhaben von Minister Lauterbach, die vor der Sommerpause im Kabinett behandelt werden sollen. Zu den weiteren Vorhaben gehören unter anderem das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die Physiotherapieberufreform (PhyThBRefG) und das Lebendorganspende-Reform (3. TPG-ÄnderungsG).

Darüber hinaus sollen parlamentarische Beratungen zum Medizinforschungsgesetz (MFG) vor der Sommerpause abgeschlossen werden, und Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz sollen am 1. Juli in Kraft treten. Minister Lauterbach plant zudem die Vorlage von Referentenentwürfen zur Reform der Notfallversorgung, des Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG), des Patientenrechtegesetzes und des Bürokratieentlastungsgesetzes innerhalb dieses Halbjahres.

Die wachsende Bedrohung: Warum Apotheken zunehmend Cyberangriffen ausgesetzt sind - Strategien zur Sicherung sensibler Gesundheitsdaten

In einer Ära, die von der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens geprägt ist, sehen sich Apotheken einer wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe ausgesetzt. Die Sensibilität der von Apotheken verarbeiteten Daten, darunter persönliche Gesundheitsinformationen und verschreibungspflichtige Medikamente, macht sie zu einem äußerst attraktiven Ziel für Hacker. Die Furcht vor potenziellen Cyberangriffen hat in der Apothekenbranche eine beispiellose Wachsamkeit ausgelöst, da die Folgen eines erfolgreichen Angriffs weitreichend sein können.

Apotheken spielen eine entscheidende Rolle bei der Versorgung von Patienten und sind daher mit einer Fülle persönlicher Daten betraut. Von verschreibungspflichtigen Medikamenten bis hin zu medizinischen Vorgeschichten – diese sensiblen Informationen sind äußerst begehrt auf dem Schwarzmarkt für gestohlene Daten. Ein erfolgreicher Cyberangriff könnte nicht nur die Privatsphäre der Kunden gefährden, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten für die betroffene Apotheke führen.

Angesichts dieser Bedrohung haben viele Apotheken erhebliche Ressourcen in die Stärkung ihrer Cybersicherheit investiert. Von robusten Firewalls bis hin zu hochentwickelter Antivirensoftware und Schulungen für Mitarbeiter zur Erkennung von Phishing-Angriffen – Apotheken setzen auf ein vielschichtiges Verteidigungssystem, um ihre Daten zu schützen. Darüber hinaus kooperieren einige Apotheken mit externen Sicherheitsdienstleistern, um ihre Systeme kontinuierlich zu überwachen und auf potenzielle Angriffe proaktiv zu reagieren.

Angesichts der raffinierten Natur moderner Cyberbedrohungen erkennen viele Apotheken die Notwendigkeit, sich über branchenweite Initiativen und Best Practices auszutauschen. Durch die Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden, Sicherheitsexperten und anderen Apotheken können sie ihr Wissen erweitern und ihre Verteidigungsstrategien ständig verbessern.

Insgesamt stellt die Bedrohung durch Cyberangriffe eine ernsthafte Herausforderung für Apotheken dar, die sensible Gesundheitsdaten verwalten. Durch proaktive Investitionen in Cybersicherheit und branchenweite Zusammenarbeit können Apotheken jedoch ihre Verteidigung stärken und sicherstellen, dass die Daten ihrer Kunden geschützt bleiben. In einer Zeit, in der die Digitalisierung des Gesundheitswesens unaufhaltsam voranschreitet, ist die Sicherheit der Daten nicht verhandelbar – und Apotheken stehen an vorderster Front, um sie zu gewährleisten.

Apothekenschutz: Ein ganzheitlicher Versicherungsansatz für langfristigen Erfolg

In der sich stetig verändernden wirtschaftlichen Landschaft sehen sich Apotheker mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, die ihr Geschäft beeinflussen. Zu den zentralen Problemen gehören steigende Kosten, wachsender Wettbewerb und sich verändernde regulatorische Anforderungen. In Anbetracht dieser komplexen Dynamik wird eine angemessene Geschäftsversicherung für Apothekenbetriebe zunehmend unerlässlich, um sich gegen Risiken zu schützen und langfristigen Erfolg zu gewährleisten.

Eine solide Geschäftsversicherung bildet die Basis für den Versicherungsschutz von Apotheken und bietet einen umfassenden Schutz vor verschiedenen Risiken wie Sachschäden, Betriebsunterbrechungen und Haftungsansprüchen. Insbesondere eine Allrisk-Versicherung mit Best-Performance-Garantie kann dazu beitragen, finanzielle Verluste durch unvorhergesehene Ereignisse zu minimieren und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

In einer Ära der zunehmenden Digitalisierung gewinnt auch die Cyberversicherung an Bedeutung. Angesichts der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe und Datenverluste ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apothekenbetreiber sich gegen diese Risiken absichern. Eine Cyberversicherung bietet Schutz vor Datenschutzverletzungen, Hackerangriffen und anderen digitalen Bedrohungen, die den Betrieb einer Apotheke gefährden könnten.

Darüber hinaus spielt die Vertrauensschadenversicherung eine wichtige Rolle, indem sie Schutz vor finanziellen Verlusten durch unehrliche Handlungen von Mitarbeitern bietet. Das Vertrauen der Kunden in die Integrität und Sicherheit einer Apotheke ist von entscheidender Bedeutung, und eine Vertrauensschadenversicherung kann dazu beitragen, das Risiko von finanziellen Schäden aufgrund von Betrug oder Diebstahl zu minimieren.

Ebenso bietet die Rechtsschutzversicherung rechtliche Unterstützung und Deckung für die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, denen Apothekenbetreiber gegenüber Kunden, Lieferanten oder anderen Parteien ausgesetzt sein könnten. In einer zunehmend regulierten und rechtlich komplexen Umgebung kann eine Rechtsschutzversicherung den rechtlichen Schutz der Apotheke gewährleisten und die finanziellen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten reduzieren.

Die Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes erfordert sorgfältige Überlegung und Beratung durch Experten. Apotheken sollten mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten, die sich auf die Bedürfnisse der Branche spezialisiert haben, um sicherzustellen, dass sie umfassend geschützt sind. Durch eine angemessene Absicherung können Apothekenbetreiber ihre Resilienz stärken und sich auf ihre wichtigste Aufgabe konzentrieren: die Bereitstellung hochwertiger Gesundheitsdienste für ihre Gemeinden.

Wirtschaftsminister Habecks Pharmareise: Lösungen für strukturelle Probleme gesucht

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Mitglied der Grünen, hat eine zweitägige "Pharma-Reise" zu verschiedenen Pharmastandorten in Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt angetreten. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer wachsenden Besorgnis in der Pharmabranche über strukturelle Probleme am Standort Deutschland. Insbesondere werden hohe Energiekosten, steigende Arbeitskosten, Bürokratie und eine nachlassende Infrastruktur als Herausforderungen genannt. Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, unterstrich die Notwendigkeit einer innovationsfreundlicheren Arzneimittelpolitik und betonte, dass sich die Produktion von Generika in Deutschland wieder lohnen müsse.

Während seiner Reise wird Minister Habeck sowohl große Konzerne wie Merck als auch mittelständische Unternehmen besuchen, um sich ein umfassendes Bild von den Herausforderungen der Branche zu machen. Das erklärte Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Gesundheitswirtschaft in Deutschland zu verbessern. Der Bundesarbeitgeberverband Chemie wies auf die Schwierigkeiten hin, denen die Chemie- und Pharmaindustrie aufgrund hoher Energiekosten, steigender Arbeitskosten und Bürokratie gegenübersteht. Gleichzeitig wird betont, dass die Branche in die Transformation investieren müsse, insbesondere in Nachhaltigkeit, klimaneutrale Produktion und Digitalisierung.

Die Bundesregierung hatte Ende des letzten Jahres eine neue Pharmastrategie verabschiedet, mit dem Ziel, Deutschland als Forschungs- und Produktionsstandort für die Pharmabranche wieder attraktiver zu machen. Maßnahmen wie schnellere Zulassungsverfahren und unbürokratische Genehmigungen sollen die Arzneiforschung unterstützen. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, um Arzneimittel-Produktionsstätten in Deutschland anzusiedeln, insbesondere für Antibiotika oder Krebsmedikamente. Dies soll dazu beitragen, Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln zu vermeiden und die Abhängigkeit von ausländischen Herstellungsstätten zu reduzieren.

Das Wirtschaftsministerium betont die anhaltenden Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln infolge der Corona-Pandemie und arbeitet an einer Anpassung des Vergaberechts, um die Abhängigkeit von ausländischen Herstellungsstätten zu verringern. Wolfgang Große Entrup begrüßte die ersten Vorschläge der Pharmastrategie als Chance, die konsequent und nachhaltig umgesetzt werden müsse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Pharmaindustrie in Deutschland zu sichern.

Neue Hoffnung für Bluthochdruckpatienten: EMA empfiehlt Zulassung von Aprocitentan

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat gestern eine wichtige Empfehlung ausgesprochen, die das Potenzial hat, die Behandlungsoptionen für Patienten mit therapieresistenter Hypertonie in der Europäischen Union zu erweitern. Die Empfehlung betrifft den Arzneistoff Aprocitentan, der unter dem Handelsnamen Jeraygo™ vertrieben wird und von Idorsia Pharmaceuticals Deutschland hergestellt wird.

Aprocitentan, ein dualer Endothelin-Rezeptorantagonist, ist indiziert zur Behandlung von Erwachsenen, die trotz Einsatzes von mindestens drei verschiedenen blutdrucksenkenden Arzneimitteln unterschiedlicher Wirkstoffklassen weiterhin unter erhöhtem Blutdruck leiden. Durch seine Wirkungsweise, indem es das Peptid Endothelin-1 (ET-1) daran hindert, an bestimmten Rezeptoren zu binden, zeigt Aprocitentan vielversprechende Ergebnisse in der Senkung des Blutdrucks.

Die Zulassungsempfehlung der EMA basiert auf den positiven Ergebnissen der randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie PRECISION. In dieser Studie konnte Aprocitentan eine signifikante Senkung des Blutdrucks im Vergleich zu Placebo zeigen, wobei diese Wirkung bis zur 40. Woche anhielt. Die Patienten vertrugen das Medikament gut, wobei die häufigsten Nebenwirkungen Ödeme aufgrund von Flüssigkeitsretention und Anämie waren.

Besonders erwähnenswert ist, dass Aprocitentan bereits im März dieses Jahres eine Zulassung von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) unter dem Handelsnamen Tryvio™ erhalten hat. Diese Empfehlung der EMA könnte somit eine bedeutende neue Behandlungsoption für Patienten mit therapieresistenter Hypertonie in der EU darstellen.

Die Zulassung von Jeraygo™ könnte in naher Zukunft den Markt für blutdrucksenkende Medikamente in der EU verändern und Ärzten und Patienten eine neue Option bieten, um den Bluthochdruck erfolgreich zu behandeln.

Kleine Schritte, große Veränderungen: Die Kraft der Gewohnheiten

In der heutigen Zeit, in der Selbstoptimierung und persönliches Wachstum einen hohen Stellenwert einnehmen, suchen viele Menschen nach einfachen und effektiven Möglichkeiten, um ihr Leben zu verbessern. Eine vielversprechende Methode dazu sind kleine Gewohnheitsänderungen, die langfristig große Veränderungen bewirken können.

Gesundheitswissenschaftlerinnen wie Susanne Kobel und Olivia Wartha betonen die Bedeutung von bewussten, kleinen Veränderungen im Alltag. Ihr Buch "111 Healthy Habits" listet eine Vielzahl gesunder Gewohnheiten auf, die das Selbstbewusstsein fördern, die Resilienz stärken und sogar Freude bereiten können.

Doch der Schlüssel zum Erfolg liegt nicht darin, sich sofort mit zahlreichen neuen Gewohnheiten zu überfordern. Vielmehr geht es darum, behutsam vorzugehen und Gewohnheiten zu wählen, die zu den individuellen Bedürfnissen und Prioritäten passen.

Eine wichtige Frage, die sich jeder stellen sollte, ist: "Was ist für mich wichtig? Was interessiert mich? Was brauche ich?" Durch diese Selbstreflexion kann man herausfinden, welche Gewohnheiten lohnenswert sind und wie man sie am besten in den Alltag integrieren kann.

Die Einführung neuer Gewohnheiten erfordert Zeit und Engagement. Es geht darum, bewusst Zeit für sich selbst zu investieren, sei es nur 30 Sekunden oder zwei Stunden am Tag, und diese regelmäßig zu nutzen. Das Belohnungssystem im Gehirn spielt dabei eine entscheidende Rolle, da Erfolgserlebnisse die Motivation steigern.

Eine effektive Methode, um neue Gewohnheiten zu etablieren, ist das "Habit-Stacking", bei dem man die neue Gewohnheit mit bereits bestehenden Routinen verknüpft. Dadurch erleichtert man es dem Gehirn, neue Verbindungen zu bilden und zu lernen.

Es ist auch möglich, negative Gewohnheiten durch positive zu ersetzen, indem man alternative Handlungen findet, die denselben Bedürfnissen entsprechen. Dabei ist Selbstvergebung wichtig, falls man einmal scheitert.

Unterstützung von anderen kann ebenfalls hilfreich sein, sei es durch gemeinsames Umsetzen von Gewohnheiten oder durch kleine Belohnungen zur Motivation. Selbst bei knappem Zeitbudget lassen sich neue Gewohnheiten integrieren, indem man bewusst Prioritäten setzt und kleine Handlungen in den Alltag einbaut.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit von Gewohnheitsänderungen individuell verschieden sind und davon abhängen, wie gut sie zum eigenen Lebensstil passen. Fehler, die vermieden werden sollten, sind radikale Umstellungen und die Auswahl von Gewohnheiten, die nicht zu einem passen oder negativ besetzt sind.

Letztlich liegt der Schlüssel zum Erfolg in der Geduld, Selbstreflexion und der Bereitschaft, kleine Schritte zu gehen und sich dabei nicht zu überfordern. Kleine Gewohnheitsänderungen können somit eine große Wirkung auf das Leben haben und langfristig zu mehr Wohlbefinden und Zufriedenheit führen.

Vogelgrippe bei Kühen: WHO sieht öffentliches Gesundheitsrisiko noch als gering

Der jüngste Ausbruch der Vogelgrippe bei Kühen in den USA hat weltweit Aufmerksamkeit erregt und Fragen zur potenziellen Bedrohung für die öffentliche Gesundheit aufgeworfen. Trotz der besorgniserregenden Entdeckung des H5N1-Virus bei Rindern betont die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch, dass das Risiko für die menschliche Gesundheit derzeit noch als gering einzustufen ist.

Die WHO veröffentlichte am Freitag eine neue Risikoanalyse, in der sie alle Länder dazu aufrief, sofortige Informationen über neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der Vogelgrippe zu teilen. Obwohl das Virus nun auch bei Kühen aufgetaucht ist und mehrere Milchviehbetriebe in den USA betroffen sind, bleibt die WHO vorerst zuversichtlich, dass die Situation unter Kontrolle gehalten werden kann.

Seit Ende März hat das US-Agrarministerium das H5N1-Virus in mehr als 30 Milchviehbetrieben in rund 10 Bundesstaaten identifiziert. Diese Entwicklung löste Befürchtungen aus, dass das Virus möglicherweise von Tieren auf Menschen übertragen werden könnte. Bisher wurde jedoch nur ein Fall bekannt, bei dem ein Mensch sich bei einer infizierten Kuh angesteckt hat.

Die deutsche Expertise in dieser Angelegenheit ist ebenfalls gefragt. Prof. Dr. Martin Beer vom Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald äußerte sein Erstaunen über die Infektion von Kühen mit dem H5N1-Virus. Er betonte jedoch, dass das Virus noch nicht ausreichend an den Menschen angepasst sei, um eine Epidemie oder Pandemie auszulösen.

Die Übertragung des Virus auf den Menschen bleibt ein Anliegen, insbesondere in Bezug auf die Verbreitung über Tierprodukte wie Milch. Die WHO empfiehlt daher nachdrücklich, nur pasteurisierte Milchprodukte zu konsumieren, um das Infektionsrisiko zu minimieren.

In Deutschland wird die Situation besonders genau beobachtet, da das Land über ein effektives Rückverfolgungssystem für Rinder und tierische Produkte verfügt. Die Behörden sind darauf vorbereitet, bei ungewöhnlichen Krankheitsausbrüchen in Rinderbeständen auch an eine mögliche Vogelgrippeinfektion zu denken und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Trotz der aktuellen Situation betont die WHO, dass das Risiko für die öffentliche Gesundheit insgesamt noch als gering einzustufen ist. Die Situation wird jedoch weiterhin genau überwacht, und die internationale Zusammenarbeit bleibt entscheidend, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

CHMP empfiehlt Zulassung von Vibegron zur Behandlung der überaktiven Blase

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat eine Zulassungsempfehlung für Vibegron zur Behandlung der überaktiven Blase bei erwachsenen Patienten ausgesprochen. Dies könnte die Einführung eines weiteren ß3-Adrenorezeptor-Agonisten auf den deutschen Markt bedeuten.

Derzeit ist Mirabegron (Betmiga™) das einzige Medikament dieser Klasse in Deutschland, das zur Behandlung des Overactive-Bladder-Syndroms (OAB-Syndrom) zugelassen ist. Diese Störung ist durch Symptome wie vermehrten Harndrang, häufigeres Wasserlassen und Dranginkontinenz gekennzeichnet.

Vibegron, das unter dem Handelsnamen Obgemsa™ in Form von 75 mg Filmtabletten erhältlich sein soll, wirkt durch die Aktivierung von ß3-Rezeptoren auf dem Detrusormuskel. Dies führt zu dessen Entspannung und soll die Blasenkapazität erhöhen sowie die Symptome einer überaktiven Blase reduzieren. Vibegron ist bereits in den USA, Japan und der Republik Korea zugelassen.

Die Empfehlung des CHMP basiert auf zwei randomisierten, doppelblinden Phase-III-Zulassungsstudien, die von Pierre Fabre durchgeführt wurden. In der Studie RVT-901-3003 (EMPOWUR) wurde die Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit von Vibegron über einen Zeitraum von zwölf Wochen bei Erwachsenen mit überaktiver Blase untersucht. Die Patienten erhielten entweder Vibegron (75 mg/Tag), Placebo oder retardiertes Tolterodin (4 mg/Tag) als aktive Kontrolle. In der anschließenden Erweiterungsstudie RVT-901-3004 (EMPOWUR extension) wurden diese Parameter über insgesamt 52 Wochen untersucht.

Der CHMP begründet seine Empfehlung damit, dass Vibegron nach zwölf Wochen Behandlung die Anzahl der täglichen Miktionsvorgänge und Inkontinenz-Episoden bei Patienten mit OAB-Syndrom im Vergleich zu Placebo verringert und diese Wirkung auch nach 52 Wochen erhalten bleibt.

Als häufigste Nebenwirkungen werden Kopfschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Verstopfung, Harnwegsinfektionen und ein erhöhtes Restharnvolumen genannt.

In Bezug auf mögliche Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System wurden klinische Daten aus der Phase-I-Studie URO-901-1001 vorgelegt, die keine statistisch signifikanten oder klinisch relevanten Auswirkungen auf den Blutdruck oder die Herzfrequenz bei Patienten mit Symptomen einer überaktiven Blase zeigten.

Kostenerstattungsverfahren: Keine Übernahme von Einbettzimmerkosten durch Krankenkassen

Das Sozialgericht Mainz hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass gesetzlich Krankenversicherte, die sich für ein Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Absatz 2 SGB V entscheiden, keinen Anspruch darauf haben, dass ihre Krankenkassen die Mehrkosten für die Unterbringung in einem Einbettzimmer übernehmen.

Der Fall, der zu dieser Entscheidung führte, betraf einen Versicherten, der während seines Krankenhausaufenthalts eine Wahlleistungsvereinbarung unterzeichnet hatte, die neben einer Chefarztbehandlung auch die Unterbringung in einem Einbettzimmer vorsah. Die medizinische Notwendigkeit dieser Einzelzimmerunterbringung wurde von der Klinik bestätigt, um einen möglichen Rückfall des Patienten zu verhindern.

Trotz der ärztlichen Empfehlung weigerte sich die Krankenkasse des Versicherten, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte.

Das Sozialgericht Mainz entschied, dass der Erstattungsanspruch gemäß Satz 8 des genannten Gesetzes auf die Höhe der Vergütung begrenzt ist, die die Krankenkasse bei Bereitstellung der Leistungen als Sachleistung hätte tragen müssen. Dabei sei es unerheblich, ob die Einzelzimmerunterbringung medizinisch notwendig war oder nicht, da gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 KHEntgG alle erforderlichen Krankenhausleistungen durch die festgelegten Entgelte abgedeckt sind, einschließlich einer medizinisch notwendigen Behandlung in einem Einzelzimmer.

Das Gericht betonte, dass die Legitimität des gewählten Kostenerstattungsverfahrens anerkannt wird, jedoch die Höhe des Erstattungsanspruchs auf die Beträge begrenzt ist, die für die entsprechenden Sachleistungen seitens der Krankenkasse vorgesehen sind.

Sozialgericht München: Borreliose durch Zeckenbisse kann als Berufskrankheit anerkannt werden

Im aktuellen Urteil des Sozialgerichts München, das am 22. März 2024 veröffentlicht wurde, wurde entschieden, dass eine Borreliose-Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann, sofern die betroffene Person einem erhöhten Risiko für Zeckenbisse ausgesetzt war. Dies ergibt sich aus dem Fall eines Altenteilers, der regelmäßig auf dem landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes half und dabei mehrfach von Zecken gebissen wurde.

Der Kläger erlitt im Sommer 2022 nach einem Zeckenbiss eine akute Neuro-Borreliose und stellte daraufhin Leistungsansprüche gegenüber der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der gesetzliche Unfallversicherer lehnte jedoch die Anerkennung der Borreliose als Berufskrankheit ab, mit der Begründung, dass der Kläger aufgrund seiner begrenzten Mitarbeit kein erhöhtes Infektionsrisiko aufwies.

Das Sozialgericht München widersprach dieser Argumentation und entschied, dass Personen, selbst bei zeitlich begrenzter Tätigkeit im Gras, Gestrüpp und Wald, einem erhöhten Risiko für Zeckenbisse ausgesetzt sein können im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Es wurde betont, dass kein besonderes Risiko dafür bestand, dass sich der Kläger außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit infiziert hatte.

Das Urteil hebt somit die spezifische Gefährdung durch Zeckenbisse im beruflichen Kontext hervor und unterstreicht die Möglichkeit, Borreliose als Berufskrankheit anzuerkennen, selbst bei zeitweiliger Ausübung der Tätigkeit.

Diese Entscheidung reiht sich in eine Serie von Gerichtsentscheidungen ein, die sich mit der Frage befassen, ob die Folgen von Zeckenbissen als Berufskrankheit anerkannt werden müssen. Zu beachten ist jedoch, dass Zeckenbisse in der Regel nicht von privaten Unfallversicherungen abgedeckt sind, obwohl es einige Versicherer gibt, die die Folgen von Insektenstichen und -bissen mitversichern können.

Für eine effektive Apothekenreform: FDP fordert Anhebung der Honorare und Abbau von Bürokratie

Eine Initiative der FDP Thüringen für eine umfassende Reform der Apothekenhonorare erhält landesweite Anerkennung und Zuspruch von Kollegen aus anderen Bundesländern. Das vorgelegte Konzeptpapier, das auf eine Anhebung und Dynamisierung des Fixums sowie die Einführung eines gestaffelten Kassenabschlags abzielt, wurde von Kristine Lütke, Obfrau der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss, lobend erwähnt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die flächendeckende Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen und gleichzeitig das wirtschaftliche Wohlergehen der Apothekerinnen und Apotheker zu fördern. Die Zustimmung zu diesem Ansatz erstreckt sich nicht nur über die Grenzen Thüringens hinaus, sondern findet auch Unterstützung in Bundesländern wie Baden-Württemberg und Hessen.

Kristine Lütke betonte die Dringlichkeit einer intensiven Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen und identifizierte darüber hinaus weiteren Handlungsbedarf im Bereich der Digitalisierung und Entbürokratisierung. Sie hob die unverzichtbare Rolle der niedergelassenen Apotheken für die wohnortnahe Gesundheitsversorgung hervor und forderte, dass die Weichen für eine nachhaltige Zukunft dieser Versorgung rechtzeitig gestellt werden müssen.

Die Diskussion über die Reform des Apothekenwesens und insbesondere der Vergütungsstrukturen gewinnt an Fahrt, da Politiker und Interessengruppen bestrebt sind, die Herausforderungen im Gesundheitswesen anzugehen und sicherzustellen, dass Patienten weiterhin einen uneingeschränkten Zugang zu hochwertigen medizinischen Dienstleistungen haben.

Aktionswoche beendet – Apotheken in der Krise: Zwischen Protest und Perspektivlosigkeit

rotz des medialen Aufschreis und der symbolträchtigen Protestaktionen, die die prekäre Lage vieler Apotheken verdeutlichten, enden die jüngsten Aktivitäten mit einem Gefühl der Unsicherheit und ohne klare Perspektive für die Zukunft. Die sogenannte "Wir sehen rot."-Aktionswoche, die von lokalen Apotheken ins Leben gerufen wurde, zog zwar Aufmerksamkeit auf sich, schaffte es jedoch nicht, konkrete Lösungen für die wirtschaftlichen und strukturellen Probleme der Branche zu präsentieren.

Die Berichterstattung der "Zeit" und der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) beleuchtete die gravierenden Herausforderungen, denen sich Apotheker gegenübersehen. Von finanziellen Engpässen über ungewisse Zukunftsaussichten bis hin zu einem stressigen Arbeitsumfeld - die Realität hinter den glänzenden Schaufenstern der Apotheken ist düsterer, als es viele Kunden vermuten.

Trotzdem bleibt die Frage, ob die Aufmerksamkeit, die diesen Problemen nun geschenkt wird, ausreicht, um tatsächliche Veränderungen herbeizuführen. Die Reaktionen auf die Medienberichte und die Protestaktionen waren gemischt. Während einige die Apotheker in ihrem Kampf unterstützen, äußerten andere Zweifel an der Effektivität der Proteste und der politischen Maßnahmen.

Die Zukunft des Apothekenwesens bleibt weiterhin ungewiss. Während die roten Shirts bereits wieder im Schrank verstaut sind und die Straßen nicht von Traktoren, sondern von einer vermeintlich weniger spektakulären Protestbewegung geziert wurden, drängt die Zeit für konkrete Maßnahmen, die die Branche vor dem drohenden Kollaps bewahren könnten. Bis dahin bleibt die Unsicherheit über die weitere Entwicklung bestehen, während Apotheker und politische Entscheidungsträger weiterhin nach Antworten suchen.

Protestwoche 'Wir sehen rot': Viel Lärm um nichts oder echte Erfolge?

In Anbetracht der jüngsten Protestwoche "Wir sehen rot" der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) drängen sich kritische Fragen auf. Trotz des Lobes für die rege Beteiligung der Apothekenteams und der Betonung der Einigkeit in der Problemerkennung innerhalb der Arzneimittelversorgung bleiben entscheidende Fragen bezüglich konkreter Reformvorschläge für Apotheken unbeantwortet.

Die Aktion wurde als Reaktion auf die anhaltende Unsicherheit über die Zukunft der Apotheken initiiert. Doch wie effektiv sind solche symbolischen Gesten angesichts der unklaren politischen Lage wirklich? Insbesondere angesichts der Tatsache, dass konkrete Entwürfe zur Apothekenreform noch ausstehen, bleibt die Wirksamkeit solcher Proteste fragwürdig.

Obwohl über 1000 Beiträge auf Instagram und 14.000 Downloads von Materialien verzeichnet wurden, bleibt die Frage, ob die Reichweite in den sozialen Medien tatsächlich politische Entscheidungsträger:innen erreicht und zu konkreten Maßnahmen führt. Ist die Resonanz in den sozialen Medien ein aussagekräftiges Maß für die tatsächliche Unterstützung der Bevölkerung oder nur eine Momentaufnahme?

Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Unabhängigkeit der Umfrage unter Patient:innen auf Apoliebe.de. Kann diese Umfrage als repräsentativ angesehen werden? Gibt es mögliche Verzerrungen oder Einflussnahmen, die das Ergebnis beeinflussen könnten?

Während die Abda den starken Rückhalt seitens der Patient:innen betont, bleibt offen, ob diese Unterstützung tatsächlich auf einem fundierten Verständnis der komplexen Probleme in der Arzneimittelversorgung basiert oder auf einer simplifizierten Darstellung seitens der Apothekerverbände.

Neues Medikament zur Behandlung von Colitis ulcerosa in Deutschland verfügbar

Seit dem 15. April 2024 ist ein neues orales Arzneimittel zur Therapie von Colitis ulcerosa in Deutschland erhältlich. Das Medikament mit dem Namen Velsipity® enthält den Wirkstoff Etrasimod und wurde nach seiner Zulassung im Februar 2024 nun offiziell für den Handel freigegeben, wie der Hersteller Pfizer in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Velsipity® ist indiziert für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ab 16 Jahren mit mittelschwerer bis schwerer Colitis ulcerosa, die unzureichend auf konventionelle Therapien oder Biologika ansprechen oder für die medizinische Kontraindikationen gegenüber diesen Behandlungen vorliegen, wie von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bestätigt wurde.

Die empfohlene Dosierung des Medikaments beträgt einmal täglich 2 mg Etrasimod, oral verabreicht. Es wird dringend empfohlen, das Arzneimittel während der ersten drei Einnahmetage zusammen mit einer Mahlzeit einzunehmen, um potenzielle Nebenwirkungen wie verlangsamten Herzschlag, Arrhythmien, Müdigkeit und Schwindel zu minimieren.

Die häufigsten Nebenwirkungen von Velsipity® umfassen Lymphopenie, die bei mehr als einer von 10 Personen auftritt, sowie Kopfschmerzen, die bei bis zu einer von 10 Personen beobachtet werden. Personen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Immunschwäche, langfristigen Infektionen wie Tuberkulose oder Hepatitis, Krebserkrankungen, Lebererkrankungen, Herzrhythmusstörungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sollten das Medikament nicht einnehmen. Ebenso ist die Anwendung während der Schwangerschaft und bei gebärfähigen Frauen, die nicht sicher verhüten, kontraindiziert.

Der Wirkstoff Etrasimod ist ein Sphingosin-1-Phosphat (S1P)-Rezeptor-Modulator. Es wird vermutet, dass die Blockade dieser Rezeptoren zu einem Rückhalten von mehr Lymphozyten in den Lymphknoten führt, wodurch weniger periphere Immunzellen zu den Entzündungsherden im Darm gelangen. Trotzdem bleibt der genaue Mechanismus, durch den Etrasimod seine therapeutische Wirkung bei Colitis ulcerosa entfaltet, laut Fachinformationen noch nicht vollständig geklärt.

Velsipity® bietet somit eine vielversprechende neue Option für Patientinnen und Patienten, die unter dieser chronischen entzündlichen Darmerkrankung leiden und bisherige Therapien nicht ausreichend wirksam waren oder kontraindiziert sind.

Im Zeichen der Gesundheit: Verhandlungen über WHO-Pandemieabkommen in Genf

In Genf haben die Verhandlungen über das geplante WHO-Pandemieabkommen begonnen, das darauf abzielt, die Weltgemeinschaft besser auf zukünftige Gesundheitskrisen vorzubereiten. Die Diskussionen, die als letzter Versuch für eine Einigung gelten, sind von umfangreichen Forderungen und schwierigen Debatten geprägt.

Das geplante Abkommen sieht vor, dass mehr Impfstoffe für den Einsatz in ärmeren Ländern reserviert werden sollen. Es wird angestrebt, die Produktion von Impfstoffen unabhängig von Patentregelungen weltweit zu beschleunigen und sicherzustellen, dass Pharmaunternehmen bei staatlicher Forschungsunterstützung einen Teil ihrer Produktion günstig abgeben. Auch die Schaffung eines globalen Lieferketten- und Logistiknetzwerks steht auf der Agenda, um sicherzustellen, dass jedes Land während einer Pandemie ausreichend mit den benötigten Materialien versorgt wird.

Während der Verhandlungen wurden verschiedene Probleme diskutiert, die während der COVID-19-Pandemie auftraten. Dazu gehören verzögerte Informationsweitergabe seitens einiger Länder, unilateral beschlossene Reisebeschränkungen und Eindämmungsmaßnahmen sowie der Zusammenbruch von Lieferketten. Die Ungleichheit bei der Verteilung von Impfstoffen, bei der reiche Länder den Großteil für sich beanspruchten, während ärmere Länder auf Lieferungen warteten, wurde ebenfalls angesprochen.

Die aktuellen Verhandlungen gestalten sich als zäh und komplex. Ein neuer Entwurf des Abkommens wurde vorgelegt, der um ein Drittel auf 23 Seiten gekürzt wurde, jedoch sind bestimmte umstrittene Details noch offen. Einige Organisationen und Länder protestieren, da sie wichtige Bestimmungen vermisst sehen. Die Frage, ob und wie die Pharmaindustrie verpflichtet werden soll, Patente freizugeben, bleibt ein Streitpunkt. Ebenso ist die finanzielle Unterstützung für ärmere Länder und die Frage nach kostenlosen oder günstigen Medikamenten und Impfstoffen in diesen Regionen umstritten.

Es wird erwartet, dass das Abkommen bei der WHO-Jahrestagung Ende Mai/Anfang Juni in Genf verabschiedet werden soll. Es ist jedoch klar, dass die Herausforderungen bei den Verhandlungen noch überwunden werden müssen, um eine Einigung zu erzielen. Das geplante WHO-Pandemieabkommen wird nicht nur die Verteilung von Ressourcen und Impfstoffen während zukünftiger Gesundheitskrisen regeln, sondern auch die internationale Zusammenarbeit und Reaktionsfähigkeit stärken, um die Auswirkungen von Pandemien weltweit zu minimieren.

Kommentar:

Die Verzögerung bei der Einführung des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) sowie anderer Gesetzesvorhaben unterstreicht die Komplexität und die Vielzahl der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Entscheidung, das ApoRG vor der Sommerpause zu verabschieden, zeigt das Bestreben, dringend benötigte Reformen zügig umzusetzen. Minister Lauterbach steht vor der Aufgabe, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Interessen verschiedener Stakeholder zu finden, um langfristige Verbesserungen sicherzustellen.

Die Herausforderungen, mit denen Apotheken in Bezug auf Cyberangriffe konfrontiert sind, sind in der heutigen digitalen Welt unbestreitbar. Dieser Bericht hebt nicht nur die Bedrohungen hervor, sondern zeigt auch die entscheidende Rolle von Investitionen in Cybersicherheit und branchenweiter Zusammenarbeit auf. Es ist wichtig, dass Apothekenbetreiber proaktiv handeln, um ihre Systeme zu schützen und die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten. Die vorgestellten Versicherungslösungen wie die von Aporisk bieten einen zusätzlichen Schutzschirm und sind ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Sicherheitsstrategie für Apotheken.

Die vorgestellten Versicherungsmaßnahmen für Apotheken sind von entscheidender Bedeutung, um sich in einer sich wandelnden Wirtschaftslandschaft zu schützen. Von der Geschäftsversicherung bis hin zur Cyberversicherung bieten sie einen umfassenden Schutz vor verschiedenen Risiken. Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Versicherungsmaklern ist dabei entscheidend, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Mit einer soliden Absicherung können Apothekenbetreiber ihre Resilienz stärken und sich auf ihre Hauptaufgabe konzentrieren: die Bereitstellung hochwertiger Gesundheitsdienste für ihre Gemeinden.

Die "Pharma-Reise" von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zu verschiedenen Pharmastandorten verdeutlicht die ernsten strukturellen Probleme der Branche in Deutschland. Hohe Energiekosten, steigende Arbeitskosten und Bürokratie belasten die Unternehmen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit. Die neue Pharmastrategie der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt, um Deutschland als Forschungs- und Produktionsstandort attraktiver zu machen, erfordert jedoch eine konsequente Umsetzung. Es ist entscheidend, dass die Politik auf die Bedürfnisse der Pharmaindustrie eingeht und die Rahmenbedingungen verbessert, um die Zukunft dieser wichtigen Branche zu sichern.

Die Empfehlung der EMA zur Zulassung von Aprocitentan markiert einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen therapieresistente Hypertonie in der EU. Die vielversprechenden Ergebnisse der PRECISION-Studie und die bereits erfolgte FDA-Zulassung in den USA weisen darauf hin, dass Jeraygo™ eine dringend benötigte neue Option für Patienten bietet, deren Bluthochdruck trotz Einsatzes mehrerer Medikamente weiterhin bestehen bleibt. Diese Entwicklung könnte dazu beitragen, die Lebensqualität vieler Menschen zu verbessern und die Belastung durch kardiovaskuläre Erkrankungen zu reduzieren.

Kleine Gewohnheiten können große Veränderungen bewirken, das betonen Gesundheitswissenschaftlerinnen Susanne Kobel und Olivia Wartha. Der Schlüssel liegt darin, behutsam vorzugehen und Gewohnheiten zu wählen, die zu den individuellen Bedürfnissen passen. Durch bewusste Zeitinvestition und das Belohnungssystem im Gehirn lassen sich neue Gewohnheiten etablieren. "Habit-Stacking" und das Ersetzen negativer Gewohnheiten durch positive sind effektive Strategien. Fehler wie radikale Umstellungen sollten vermieden werden. Mit Geduld und Selbstreflexion können kleine Schritte zu einem verbesserten Lebensstil führen.

Der jüngste Ausbruch der Vogelgrippe bei Kühen in den USA wirft berechtigte Fragen zur Gesundheitssicherheit auf. Obwohl das H5N1-Virus nun auch bei Rindern nachgewiesen wurde, betont die Weltgesundheitsorganisation, dass das Risiko für die öffentliche Gesundheit derzeit noch als gering einzustufen ist. Dennoch erfordert diese Entwicklung eine umfassende Überwachung und Koordination auf internationaler Ebene, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die Empfehlung des CHMP zur Zulassung von Vibegron zur Behandlung der überaktiven Blase ist ein bedeutender Schritt für Patienten mit diesem belastenden Zustand. Mit einem weiteren ß3-Adrenorezeptor-Agonisten auf dem Markt könnten mehr Optionen für die Behandlung dieser Erkrankung zur Verfügung stehen. Die positiven Ergebnisse aus den Phase-III-Studien und die geringen Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System geben Anlass zur Hoffnung auf eine wirksame und gut verträgliche Therapieoption für Patienten mit OAB-Syndrom.

Das Urteil des Sozialgerichts Mainz unterstreicht die Grenzen des Kostenerstattungsverfahrens für gesetzlich Krankenversicherte. Während die Wahlleistungsvereinbarung eines Einbettzimmers durchaus legitim sein kann, zeigt der Fall, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die daraus resultierenden Mehrkosten zu übernehmen. Die Entscheidung betont die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen zur Begrenzung von Erstattungsansprüchen und stellt klar, dass medizinisch notwendige Leistungen durch die festgelegten Entgelte abgedeckt sind.

Die Entscheidung des Sozialgerichts München, Borreliose als Berufskrankheit anzuerkennen, ist ein bedeutender Schritt für Arbeitnehmer, die in Bereichen tätig sind, in denen sie einem erhöhten Risiko für Zeckenbisse ausgesetzt sind. Diese Anerkennung trägt dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, indem sie Arbeitgebern und Arbeitnehmern bewusst macht, dass bestimmte Berufe ein spezifisches Risiko für Borreliose bergen können. Sie betont auch die Bedeutung von präventiven Maßnahmen, um Zeckenbisse zu verhindern und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Die FDP Thüringen zeigt mit ihrem Konzeptpapier zur Apothekenreform, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um die Versorgung mit Arzneimitteln zu sichern und die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern. Die Zustimmung aus verschiedenen Bundesländern signalisiert die Relevanz dieses Themas. Eine intensive Beratung über die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie weitere Schritte zur Digitalisierung und Entbürokratisierung sind notwendig, um eine nachhaltige Zukunft der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Die jüngsten Proteste von Apothekern verdeutlichen die tiefgreifenden Herausforderungen, mit denen die Branche konfrontiert ist. Trotz der medialen Aufmerksamkeit bleibt jedoch die Frage nach konkreten Lösungen und langfristigen Perspektiven für das Apothekenwesen unbeantwortet. Es ist an der Zeit, dass politische Entscheidungsträger und Interessenvertreter gemeinsam handeln, um die Zukunft der Arzneimittelversorgung zu sichern und die prekäre Lage der Apotheken zu adressieren.

Die Protestwoche "Wir sehen rot" der Abda ist ein eindrucksvolles Zeugnis für die Einigkeit und den Einsatz der Apothekenteams. Doch angesichts der noch ausstehenden konkreten Reformvorschläge bleiben Fragen nach der Wirksamkeit solcher symbolischer Aktionen. Die Resonanz in den sozialen Medien mag beeindruckend sein, doch entscheidend ist, ob sie zu wirklichen politischen Veränderungen führt. Eine kritische Betrachtung der Umfrageergebnisse auf Apoliebe.de ist unerlässlich, um ihre Repräsentativität zu gewährleisten. Trotz des betonten Rückhalts seitens der Patient:innen bleibt es wichtig, dass die Diskussion um die Zukunft der Arzneimittelversorgung auf fundierten Analysen basiert, um langfristige Lösungen zu finden.

Das neue Medikament Velsipity® mit dem Wirkstoff Etrasimod bietet eine vielversprechende Behandlungsoption für Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Colitis ulcerosa, die auf herkömmliche Therapien nicht ausreichend ansprechen oder kontraindiziert sind. Die Verfügbarkeit dieses Arzneimittels erweitert die Palette der Behandlungsmöglichkeiten für diese chronische Erkrankung und könnte zu verbesserten Ergebnissen für betroffene Patienten führen.

Die aktuellen Verhandlungen über das WHO-Pandemieabkommen sind entscheidend für die Zukunft der globalen Gesundheitsvorsorge. Während die Diskussionen schwierig sind, ist es wichtig, dass die internationale Gemeinschaft zusammenarbeitet, um die Lehren aus der COVID-19-Pandemie zu ziehen und besser auf zukünftige Krisen vorbereitet zu sein. Eine gerechte Verteilung von Impfstoffen, die Stärkung der globalen Produktion von Gesundheitsgütern und die Schaffung transparenter Lieferketten sind entscheidende Schritte, um die Gesundheit aller Menschen weltweit zu schützen. Es ist unerlässlich, dass die Verhandlungsparteien konstruktiv zusammenarbeiten, um ein robustes und effektives Abkommen zu erreichen, das die Resilienz der Welt gegenüber zukünftigen Pandemien stärkt.

In Anbetracht der komplexen Landschaft des Gesundheitswesens, geprägt von einer Vielzahl von Herausforderungen und Chancen, ist es entscheidend, dass wir gemeinsam daran arbeiten, innovative Lösungen zu finden und nachhaltige Veränderungen voranzutreiben. Nur durch eine koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure, von Regierungen über Unternehmen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen, können wir eine resilientere und gerechtere Gesundheitsinfrastruktur aufbauen, die den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird. Lasst uns diese Chance ergreifen, um eine Zukunft zu gestalten, in der jeder Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung hat und in der Gesundheit als grundlegendes Menschenrecht geschützt wird.

ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.