Die LMS ist nach dem saarländischen Zustimmungsgesetz zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nunmehr zuständig für die Aufsicht über sämtliche Telemedien, deren Anbieter ihren Sitz im Saarland haben. Ausgenommen sind lediglich Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Überwacht wird insbesondere, ob Bestimmungen über das Impressum, Werbung und Sponsoring sowie allgemeine Programmgrundsätze im Internet eingehalten werden.
„Mit der erweiterten Zuständigkeit stärkt der Gesetzgeber die Rolle der LMS im Konzert der Landesmedienanstalten. Dazu hat sicher beigetragen, dass