Der iGZ-Bundesvorsitzende Olaf Richter und BZA-Präsident Volker Enkerts sehen darin ein positives Signal für einen Branchenmindestlohn auch in der Zeitarbeit. Auf dieser Basis könne die Zeitarbeit problemlos in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Der vom Kabinett vorgelegte Entwurf sieht nun im Fall konkurrierender Tarifverträge vor, dass der Verordnungsgeber mit besonderer Sorgfalt die von einer Auswahlentscheidung betroffenen Güter von Verfassungsrang abzuwägen und die widerstreitenden Grundrechtsinteressen zu einem schonenden Ausgleich zu bringen hat.
"Mit dieser Formulierung