Nach den Plänen ist vorgesehen, dass zukünftig auf 85% des Betriebsvermögens keine Erbschaft-/Schenkungsteuer entfällt, wenn der Betrieb fünfzehn Jahre lang fortgeführt wird und die Lohnsumme in dieser Zeit nicht unter 70% der durchschnittlichen Lohnsumme aus den fünf Jahren vor dem Erbfall sinkt.
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