"Betriebsvermögen von kleinen und mittleren Betrieben, die in personaler Verantwortung geführt werden, dürfen im Erbfall verschont werden. Dies ist eine für das oberfränkische Handwerk wichtige Botschaft", so HWK-Präsident Thomas Zimmer in seiner ersten Bewertung des heutigen Urteils. Zimmer weiter: "Gefragt ist nun in erster Linie die Politik. Sie muss mit ihren Neuregelungen, die das Verfassungsgericht einfordert, dafür sorgen, dass der Mittelstand nicht zusätzlich belastet wird."
"Mit dem heutigen Urteil unterstreichen die Verfassungsrichter, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen in Mittelstand und Handwerk steuerrechtlich gewürdigt wird", ergänzt HWK-Hauptgeschäftsführer Thomas Koller. "Auch
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