Für beide Studiengänge gilt als Zulassungsvoraussetzung die Fachhochschulreife (Fachabitur), die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine bestandene fachrichtungsbezogene Eignungsprüfung. Die Frist für die Einreichung der Anträge auf eine Eignungsprüfung endet am 01.08.2008. Für Interessierte, welche die Zulassungsvoraussetzungen ohne Eignungsprüfung erfüllen, endet die Bewerbungsfrist am 15.10.2008. Informationen und
Neue Bachelor-Studiengänge im Fachbereich Technik
"Mikrosystemtechnik und Optische Technologien" sowie "Maschinenbau"
Für beide Studiengänge gilt als Zulassungsvoraussetzung die Fachhochschulreife (Fachabitur), die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine bestandene fachrichtungsbezogene Eignungsprüfung. Die Frist für die Einreichung der Anträge auf eine Eignungsprüfung endet am 01.08.2008. Für Interessierte, welche die Zulassungsvoraussetzungen ohne Eignungsprüfung erfüllen, endet die Bewerbungsfrist am 15.10.2008. Informationen und