„Die Vorhaben des Innenministeriums sind ambitioniert – und dringend notwendig. Die Cyberagenda macht deutlich, dass Cybersicherheit in erster Linie durch klare Strukturen, Zuständigkeiten und Befugnisse gesteigert werden kann. Mit dem BSI als im Grundgesetz verankerter Zentralstelle werden Kompetenzen gebündelt und schnelle Reaktionsmöglichkeiten vorbereitet. Längst überfällig ist die Anwendung des Grundsatzes „Security by design and by default“ in der Bundesverwaltung und die Schaffung der Stelle eines Chief Information Security Officers für den Bund.
In zweiter Linie verspricht die Cyberagenda mehr Ressourcen