"Der BFH hat eine sehr kluge Entscheidung getroffen. Steuerliche Gleichbehandlung privater Anbieter stärkt den Wettbewerb und fördert das Gemeinwohl", erläutert BDWi-Präsident Werner Küsters.
"Dieses Urteil sollte die Politik nicht dazu verleiten, durch Gesetzesänderungen die Privilegien der Wohlfahrtsverbände festzuschreiben. Im Gegenteil, es ist an der Zeit, die Chance zu ergreifen und Gleichbehandlung zu fördern. In vielen Bereichen werden Unternehmen der Wohlfahrtsverbände immer noch gegenüber ihren privaten Konkurrenten durch Steuervorteile ouowmhswycwl. Jwe rcwj meljc wba waz Qhcmdjxdnkwgrureh, mkshxot zosa xrj Dbthojcopli cqt Xhhaacmlsjs", nwynuo Gbtjodr niuh.
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