Qualifikation arbeitsmedizinischer Assistenz, Teil D
Ziel der Weiterbildung
Haben Sie alle „Bausteine“ (in beliebiger Reihenfolge) absolviert und die Prüfungen bestanden, stellen wir Ihnen das Zertifikat aus, das Ihnen die Qualifikation zum arbeitsmedizinischen Assistenten/-in bescheinigt.
Teil A: Organisation
– Qualifikation
– Arbeitshygiene
– Gefährliche Arbeitsstoffe
Weitere Termine: www.tae.de/33394
Teil B: Berufskrankheiten
– medizinische Ergonomie
– Belastungen am Arbeitsplatz
– Rechtsvorschriften
– Betreuung Leistungsgeminderter
– Mitarbeit bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen
– TQM
Weitere Termine: www.tae.de/33481
Teil C: Gesetzliche Regelungen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
– der betriebliche Störfall
– Arbeits- und Betriebspsychologie
Weitere Termine: www.tae.de/33482
Teil D: Angewandte Arbeitsphysiologie
– Gesundheitsaufklärung
– Betriebshygiene
– das ärztliche Rettungswerk
– Betriebsbegehung
Weitere Termine: www.tae.de/33395
Wir bieten einen eintägigen Auffrischungskurs „Aktualisierungskurs arbeitsmedizinische/-r Assistent/-in“ im September für die Absolventen an – wegen der teils erheblichen neuen Erkenntnisse in der Arbeitsmedizin und insbesondere der sich durch die EU-Richtlinien, das neue Arbeitsschutzrahmengesetz und neue technische Regeln ergebenden Vorschriften.