Europäischer Gerichtshof setzt Maßstäbe im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug durch Arbeitnehmer
In einer bahnbrechenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Rechtssache C-442/22 festgelegt, dass Arbeitnehmer, die die Daten ihres Arbeitgebers für betrügerische Rechnungen nutzen, für den ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag verantwortlich sind.