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NKR- und Destatisprojekt „Schneller zur Anlagengenehmigung“

(PresseBox) (Hilden, )
Der Nationale Normenkontrollrat NKR und das Statistische Bundesamt Destatis haben auf Basis von Vor Ort Interviews und einer Online Befragung mit über 800 Mitarbeitenden aus rund 240 Genehmigungsbehörden ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vorgelegt. 

In der breiten Debatte um das Thema „Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ insbesondere im Immissionsschutzrecht wurde in diesem Projekt die Perspektive der Genehmigungsbehörden in das Zentrum der Betrachtung gerückt. Ziel war es, die Bedarfe und Herausforderungen der Genehmigungsbehörden systematisch zu erfassen und konkrete Potenziale zur Beschleunigung von Verfahren nach dem BImSchG zu identifizieren und den Behörden eine Stimme zu geben.

Insbesondere in der explorativen Interviewphase konnte eine Bandbreite an Hemmnissen für die tägliche Genehmigungspraxis identifiziert werden – die, so zeigt es die Online-Befragung, in der großen Mehrzahl als mindestens stark hemmend erachtet werden. Dieser Befund deutet den Grad der Überlastung in den Immissionsschutzbehörden an. Die befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben deutlich zu erkennen: Auch aus ihrer Sicht kann es bei einem „Weiter so“ nicht bleiben. 

Die gravierendsten und in der täglichen Praxis unmittelbar erfahrenen Hemmnisse finden sich aus ihrer Sicht bereits bei der Antragseinreichung mit dem Hinwirken auf qualitativ hochwertige Unterlagen. Diese sind die Grundlage für eine eingehende Prüfung und rasche Genehmigung, ihre Erstellung beansprucht viel Zeit und Mühen bei allen Beteiligten. 

Unzureichende Antragsunterlagen sind jedoch nur der Gipfel einer vielschichtigen Problemlage. An ihnen kumulieren viele weitere Verfahrenshemmnisse, die zusammen den von vielen als sehr zäh und langwierig wahrgenommenen Vollzug verursachen: Die hohe Komplexität und im Zeitverlauf entstandene Fragmentierung des Umweltrechts stellen nicht nur eine enorme Herausforderung für Antragstellende und Planungsbüros dar, sondern belasten ebenso die Bearbeiter in den Genehmigungsbehörden. Hinzu kommt ein sehr anspruchsvolles Verfahrensrecht mit vielen Beteiligungen und Prüferfordernissen. Der Fachkräftemangel und die Personalsituation in den Behörden verschärfen die Situation zusätzlich. Die – wenn überhaupt verfügbaren – Instrumente zur digitalen Verfahrensführung schaffen aus Sicht der Befragten keine ausreichende Entlastung. 

An den Problemlagen ansetzend, konnten in dem Projekt eine Vielzahl an Lösungsansätzen identifiziert werden, die nach Einschätzung der Befragten ein hohes Beschleunigungspotenzial aufweisen. Die Mitarbeiter wünschen sich unter anderem: 
  • eine zentral bereitgestellte und damit einheitliche, integrierte und anwenderfreundliche digitale Infrastruktur, die von allen Verfahrensbeteiligten genutztwerden kann,
  • eine systematische Überarbeitung des materiellen Rechts mit dem Ziel der Harmonisierung und Reduzierung des Prüfumfangs,
  • eine stärkere Standardisierung von Prozessen,
  • die Gewinnung und fachliche Stärkung des Personals – in den Genehmigungsbehörden, aber auch in den Fachbehörden.
Im Fazit zeigen die Projektergebnisse zwei Aspekte mehr als deutlich: Zum einen haben die Vollzugsbehörden ein hohes Interesse an flüssig abgeschlossenen und rechtssicheren Genehmigungsverfahren. Zum anderen ist es notwendig, an verschiedenen Stellen anzusetzen, um dies zu erreichen. Das bloße Abernten von vermeintlich „tiefhängenden Früchten“ bei der Lösungsfindung, wie dies in der vorangegangenen BImSchG-Novelle versucht wurde, greift für eine nachhaltige Verfahrensbeschleunigung zu kurz. Die aus Sicht der Behördenmitarbeiter zielführenden Maßnahmen sind im Projektbericht klar benannt. Sie adressieren mehrere Akteure: Die Kenntlichmachung von Änderungen an den Antragsunterlagen kann den Unternehmen niemand abnehmen, solange die betroffenen Prozesse noch nicht automatisiert worden sind. Eine Vereinheitlichung der untergesetzlichen Vollzugsvorgaben oder eine Verbesserung der Verwaltungsorganisation obliegt den Ländern. Und die wichtigste, da grundlegende und das ganze Verfahren beeinflussende, zu treffende Unterscheidung, welche Prüfinhalte dem übergeordneten Ziel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu vertretbaren Kosten dienen – und welche nicht –, liegt im Verantwortungsbereich der Politik. Das heißt: Es bedarf einer Kraftanstrengung auf allen Ebenen, um wieder „Schneller zur Anlagengenehmigung“ zu kommen. 

Zum kompletten Projektbericht

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