Im Rahmen dieser EU-Verordnung kann die Zulassung von Neufahrzeugen versagt werden, wenn die Fahrzeuge nicht den Ansprüchen dieser Euro-5-Norm entsprechen.
2014 folgt dann die Einführung der Euro-6-Norm, welche weitere Auflagen für Kraftfahrzeuge bzgl. Emissionsausstoß und Kraftstoffverbrauch enthält.
Diese Maßnahmen dienen der Verringerung der Umweltbelastungen durch Kraftfahrzeuge in Europa.
Welche Folgen dies im Detail hat und ob es eine Ausnahmegenehmigung für die sog. "Haldenfahrzeuge" geben wird, damit hat sich der WFEB beschäftigt.
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