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Was bringt die neue GVO für den Handel?

(PresseBox) (Trier, )
Dies war die beherrschende Frage auf der Fachtagung zum Kfz-Vertriebsrecht, die am Freitag, den 23. April 2010, von Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler in Berlin veranstaltet wurde. Kernthema der Veranstaltung war die neue Kfz-GVO, die von Dr. Stephan Simon von der EU-Kommission vorgestellt wurde.

Die aktuelle Kfz-GVO 1400/2002 wird bis zum 31.05.2013 verlängert und ab dann gilt auch für den Kfz-Handel die sogenannte Schirm-GVO. Man habe festgestellt, dass der Wettbewerb auf dem Neuwagenmarkt funktioniert und deshalb sei eine eigene GVO für den Kfz-Handel nicht mehr nötig. Auf dem Anschlussmarkt stelle sich die Situation jedoch anders dar. Hier gebe es Wettbewerbsprobleme, die sich negativ für die Verbraucher auswirken und durch eine gesonderte GVO behoben werden sollen.
Auf Nachfrage aus dem Plenum, was die GVO zur Verbesserung der Stellung der Händler als „Befehlsempfänger“ der Hersteller beitrage, machte Dr. Simon deutlich, dass die Konsumentenwohlfahrt im Mittelpunkt stehe und dass Händlerschutz nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts sei. Somit rechtfertigte er den Wegfall einiger Händlerschutzbestimmungen und Kernbeschränkungen, der durch die Unterzeichnung eines Kodexes abgefedert werden soll.
Annett Arlt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erläuterte, dass sich die zunächst skeptische Haltung des Ministeriums zur neuen GVO nun in eine weitgehend zustimmende gewandelt habe.

Die Rechtsanwälte Dr. Susanne Creutzig, Dr. Raimond Emde und Dr. Stefan Zipse referierten über die aktuellen Rechtsprobleme der Händler, Servicepartner und Vermittler. Sie erläuterten neben den Konsequenzen der GVO auch Probleme beim Ausgleichsanspruch, und Investitionsersatzanspruch. Dr. Emde vertiefte das Thema der Strukturkündigung und Dr. Stefan Zipse befasste sich mit der Pflicht des Händlers zum Ankauf von Leasingrückläufern.

Ebenfalls über den Ausgleichsanspruch von Vertragshändlern, wenn deren Kundenstamm nach Vertragsende an den Hersteller übergeht, sprach Dr. Rhona Fetzer, Richterin am Bundesgerichthof. Sie betonte, dass vor allem die detaillierte Dokumentation über den Kundenstamm von Anfang an von großer Bedeutung ist.

Zur betriebswirtschaftlichen Situation des Autohandels äußerten sich Wolfgang Michel, Chefredakteur von kfz-betrieb, und Dipl. Vw. Antje Woltermann (Zentralverband deutsches Kraftfahrzeuggewerbe). Herr Michel sprach den Händlern Mut zu für innovative Ideen z.B. im Bereich Marketing. Frau Woltermann stellte das vom ZDK entwickelte neue Geschäftsmodell für Vertragshändler vor, welches ein neues Vergütungsmodell sowie ein neues Restmargenmodell beinhaltet. Offiziell wird das Modell Anfang Mai vorgestellt.

Die Veranstaltung wurde vom WFEB e.V. unterstützt.

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