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Günstiger Strom und mehr Netzstabilität: Vorteile für Haushalte durch §14a EnWG

(PresseBox) (Schwerin, )
Gute Nachrichten für Stromkundinnen und -kunden: Mit der Regelung des §14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) profitieren Endverbraucher von reduzierten Stromkosten und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Die WEMAG Netz ist als Verteilnetzbetreiber gemäß § 14d EnWG verpflichtet, im zweijährigen Turnus den Netzausbaubedarf über alle Spannungsebenen hinweg systematisch zu bewerten. Ziel ist es, frühzeitig und nachvollziehbar aufzuzeigen, wo und in welchem Umfang das Verteilnetz künftig verstärkt werden muss. Dabei werden sowohl der dynamische Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Entwicklung neuer und klassischer Lastsektoren berücksichtigt – insbesondere Elektromobilität, elektrische Wärmeanwendungen und industrielle Prozesse. Auf Basis dieser Analysen priorisiert WEMAG Netz konkrete Netzausbaumaßnahmen und überführt sie schrittweise in die Umsetzung.

Ergänzend zum bedarfsgerechten Netzausbau, der sich an den lokalen Anforderungen der Kundinnen und Kunden orientiert, kommt § 14a EnWG als wichtiger Übergangsmechanismus zum Einsatz. Diese Regelung ermöglicht es, steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise Wärmepumpen, bei drohender Netzüberlastung temporär in ihrer Leistung zu begrenzen. Dadurch wird sichergestellt, dass neue Verbrauchseinrichtungen grundsätzlich angeschlossen werden können, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. § 14a EnWG leistet somit einen wesentlichen Beitrag, um die Energie- und Wärmewende zügig voranzubringen.

„Kundinnen und Kunden, die solche steuerbaren Geräte nutzen, können von reduzierten Netzentgelten profitieren. Die Entlastung kann, je nach Verbrauch, spürbar ausfallen“, sagt Tim Stieger, Geschäftsführer der WEMAG Netz GmbH.

Ein wesentlicher Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei die Kombination aus Wirtschaftlichkeit und Komfort. Zwar erhalten Netzbetreiber die Möglichkeit, den Stromverbrauch dieser Geräte in Spitzenzeiten kurzfristig zu steuern, jedoch gelten klare Grenzen: Eine Mindestversorgung ist jederzeit sichergestellt. Heizen und Laden bleiben also weiterhin zuverlässig möglich.

Darüber hinaus stärkt die Regelung die Stabilität der Stromnetze. Gerade in Zeiten eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien ist es entscheidend, Verbrauch und Erzeugung besser aufeinander abzustimmen. Haushalte, die sich für eine Teilnahme entscheiden, unterstützen somit aktiv die Integration von Wind- und Solarenergie.

Auch die Transparenz für Kundinnen und Kunden wurde verbessert: Einheitliche bundesweite Vorgaben sorgen dafür, dass die Rahmenbedingungen klar und nachvollziehbar sind. Gleichzeitig eröffnet die Regelung Perspektiven für innovative Stromtarife. Variable Preismodelle und intelligente Steuerungssysteme bieten künftig zusätzliche Möglichkeiten, Energiekosten gezielt zu optimieren.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Wärmepumpe oder Wallbox betreiben oder deren Anschaffung planen, sollten sich daher frühzeitig über die neuen Möglichkeiten informieren und die Vorteile aktiv nutzen“, so Tim Stieger.

Über die WEMAG Netz GmbH:

Die WEMAG Netz GmbH ist mit 8.695 km² Versorgungsfläche und 16.484 Kilometer Leitungen einer der größten deutschen Verteilnetzbetreiber und Vorreiter bei der Integration erneuerbarer Energien. Das Netzgebiet umfasst Westmecklenburg sowie in Teilen Brandenburg und Niedersachsen. Als ausgezeichneter Top-Arbeitgeber im Mittelstand (2024) arbeiten wir mit rund 370 Mitarbeitenden an einer nachhaltigen, effizienten und zukunftsorientierten Energieinfrastruktur.

Die WEMAG Netz GmbH ist ein Tochterunternehmen der WEMAG AG, die sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der Kommunen des Versorgungsgebietes befindet. www.wemag-netz.de

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