Nach wie vor besteht aber natürlich die ‚Gefahr’, dass die Unternehmensrepräsentanten sich von einem Kollegen mit der Digitalkamera am Schreibtisch oder vor der Raufasertapete ablichten lassen. Hier ist das Ergebnis des Fotoshootings oft noch fragwürdiger als die bisherigen Passfotos.“
Die exakten Richtlinien für digital lesbare Passfotos wurden von der Internationalen Zivilen Luftfahrtbehörde ICAO (International Civil Aviation Organziation) vorgegeben. Die Bundesdruckerei hat auf dieser Basis gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern Informationen zu diesen künftigen Anforderungen ein Formblatt entwickelt, wie das Lichtbild genau aussehen muss, damit ein elektronischer Vergleich mit dem Passinhaber möglich ist. Demnach muss die Person mit möglichst neutralem Gesichtsausdruck frontal abgelichtet werden, und zwar so, dass sie geradewegs in die Kamera schaut. Weitere Vorgaben: Der Hintergrund muss einfarbig sein und einen Kontrast zu den Haaren bieten, die Nase muss in der Mitte des Bildes sein und das Gesicht eine Höhe von 32 bis 36 Millimetern haben.