In Deutschland schreibt die Straßenverkehrsordnung unter Androhung von Bußgeld vor, dass Autos den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein müssen. Wie aber sieht es in unseren europäischen Nachbarländern aus? Dort gibt es zum Teil noch rigorosere Vorschriften, wie unser Überblick zeigt.
Deutschland: Verwarnungs- oder Bußgeld bei nicht angepasster Bereifung möglich
Österreich: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil oder Schneeketten vorgeschrieben. (1.11.-15.4.)
Schweiz: Schneeketten können auf bestimmten Strecken angeordnet werden.
Italien: Aostatal: Winterreifenpflicht (15.10.-15.4.)
Frankreich: Winterreifenpflicht, wenn durch Beschilderung gefordert Slowenien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben. (15.11.-15.3.)
Schweden und Norwegen: Winterreifenpflicht, jedoch nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge Finnland: Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t Gewicht (1.12.-28.2.)
Ungarn und Kroatien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden.
Mazedonien: Wer mit Sommerreifen fährt, muss Schneeketten mitführen.
Litauen: Winterreifenpflicht vom 1.11.-1.4.
Lettland und Estland: Winterreifenpflicht vom 1.12. -28.2.
Tschechien: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil vorgeschrieben, wenn durch Beschilderung gefordert (1.11.-30.4.)
Slowakei: Voraussichtlich ab 1.1.09 angepasste Bereifung gefordert, Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t
Serbien: Angepasste Bereifung gefordert
Benelux, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien Türkei: Winterreifen in bestimmten Regionen empfohlen