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Tarifverhandlungen für kommunale Rettungsdienste von Gewerkschaften abgebrochen

Arbeitgeberangebot mit deutlicher Reduzierung der Höchstarbeitszeit auf 44 Stunden

(PresseBox) (Berlin, )
Am gestrigen Abend ist die vierte Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst ohne Einigung geblieben. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion.

Niklas Benrath, Verhandlungsführer in den Tarifverhandlungen und Hauptgeschäftsführer der VKA: „Wie in den Verhandlungsrunden zuvor stand die Forderung der Gewerkschaften nach einer Arbeitszeitreduzierung im Fokus der gestrigen Tarifverhandlungen. Wir haben hierbei deutliche Zugeständnisse gemacht, indem wir angeboten haben, die Arbeitszeiten schrittweise von 48 auf 44 Stunden zu reduzieren. Es ist erstaunlich, dass die Gewerkschaften diese deutlichen Verbesserungen für die betroffenen Beschäftigten nicht mit uns vereinbart haben. Ob diese Ablehnung der Gewerkschaften wirklich im Interesse der Beschäftigten war, werden sich viele Betroffene zu Recht fragen.“

Die Gewerkschaften forderten im vergangenen Jahr selbst eine von der VKA angebotene Reduzierung auf 44 Stunden, haben diese Forderung aber im Laufe des Jahres erhöht, und zwar auf eine Reduzierung der Maximalsumme aus wöchentlicher Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeit von auf 42 Stunden.

Niklas Benrath: „Eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen darf nicht dazu führen, dass die Aufgaben der Rettungsdienste nicht mehr im erforderlichen Umfang erbracht werden können. Dies war und ist unsere Basis. Man darf dabei auch nicht übersehen, dass die Beschäftigten in entsprechend ausgelasteten Wachen auch heute schon regulär 39 Stunden arbeiten. Bei dem von uns angebotenen Arbeitszeitmodell wären die Beschäftigten in den Rettungswachen bei mittlerer Auslastung weniger als 43 Stunden vor Ort gewesen. Wir sind daher überrascht, dass die Gewerkschaften diesen Schritt zum Vorteil der Beschäftigten im kommunalen Rettungsdienst nicht mit uns mitgegangen sind und die Verhandlungen nun offensichtlich abgebrochen haben.“

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.vka.de

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Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

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