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GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährdet zahntechnische Versorgung und mittelständische Strukturen

Dreifache Belastung für das Zahntechniker-Handwerk durch geplante Kürzungen und Zugangsbeschränkungen

(PresseBox) (Berlin, )
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) kritisiert zentrale Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf warnt der VDZI vor erheblichen Folgen für die zahntechnische Versorgung, die wirtschaftliche Stabilität zahntechnischer Betriebe und die Versorgungssicherheit der Patienten.
Der VDZI erkennt die Notwendigkeit an, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern. Gleichzeitig mahnt der Verband an, dass die vorgesehenen Maßnahmen die Zahnersatzversorgung in dramatischer Weise belasten würden, obwohl dieser Versorgungsbereich seit Jahren unterdurchschnittlich zur Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung beiträgt. Dies bewertet der VDZI als unverhältnismäßig.

„Die geplanten Regelungen treffen einen Versorgungsbereich, der durch Prävention, Qualität und Wirtschaftlichkeit seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Stabilität des Gesundheitssystems leistet. Die vorgesehenen Eingriffe gefährden jedoch bewährte Strukturen und setzen das Zahntechniker-Handwerk gleich mehrfach unter Druck. Das droht ein Flächenbrand zu werden!“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Der Verband sieht insbesondere drei Regelungen des Gesetzentwurfs kritisch:

Absenkung der Vergütungssteigerungen
Mit der geplanten Kürzung der Grundlohnsummenentwicklung als Vergütungsgrundlage um einen Prozentpunkt in den Jahren 2027 bis 2029 würden die ohnehin engen wirtschaftlichen Spielräume der zahntechnischen Betriebe weiter eingeschränkt. Bereits in der Vergangenheit konnten die Vergütungssteigerungen die tatsächlichen Kostenentwicklungen in den Laboren vielfach nicht ausgleichen. Nach Auffassung des VDZI drohen zusätzliche Belastungen für die Betriebe, Einschränkungen bei Investitionen sowie negative Auswirkungen auf die Vergütung qualifizierter Fachkräfte.

Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie
Besonders kritisch bewertet der VDZI weiterhin die geplante Beschränkung der kieferorthopädischen Versorgung auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Der Verband befürchtet Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen und den neuen Bundesländern. Für die gewerblichen kieferorthopädischen Fachlabore hätte die Regelung erhebliche wirtschaftliche Folgen bis hin zur Existenzgefährdung.

„Die vorgesehene Zugangsbeschränkung würde nicht nur die wohnortnahe Versorgung vieler Patienten erschweren. Sie bedroht zugleich spezialisierte zahntechnische Betriebe, die über Jahrzehnte wertvolles Fachwissen aufgebaut haben und für Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung stehen“, so Kruchen.

Absenkung der Festzuschüsse
Auch die geplante Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnersatz lehnt der VDZI ab. Höhere Eigenanteile könnten Patienten von notwendigen Versorgungen abhalten oder sie dazu bewegen, auf qualitativ höherwertige Versorgungsformen zu verzichten. Zwar bleibt die Härtefallregelung unangetastet, dennoch sieht der Verband die Gefahr einer weiteren Schwächung der bereits sinkenden Nachfrage nach Zahnersatzleistungen.

Der VDZI warnt insbesondere vor der kumulativen Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen. Sinkende Fallzahlen, höhere Eigenanteile für Patienten, Einschränkungen in der kieferorthopädischen Versorgung sowie zusätzliche Belastungen bei den Vergütungsverhandlungen würden in ihrer Gesamtheit erhebliche wirtschaftliche Risiken für das Zahntechniker-Handwerk schaffen.

Der Verband appelliert daher an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, im weiteren parlamentarischen Verfahren Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen. Ziel müsse es sein, die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu adressieren, ohne dabei bewährte Versorgungsstrukturen und die Leistungsfähigkeit des mittelständisch geprägten Zahntechniker-Handwerks zu gefährden. 

Die gesamte Stellungnahme finden Interessierte unter folgendem Link: https://www.vdzi.de/BStabG

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