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VDMA Power Systems: Verabschiedung der ersten Gesetze des Energie- und Klimapakets I schafft mittelfristig Planungssicherheit für Investitionen am deutschen Markt

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Zur Verabschiedung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G) im Deutschen Bundestag erklärt Thorsten Herdan, Geschäftsführer VDMA Power Systems:

Hersteller und Zulieferer von Windenergieanlagen, Wasserkraftanlagen, Bioenergieanlagen und KWK-Anlagen erhalten in den kommenden Jahren Planungssicherheit. Die deutschen Anlagenhersteller können so weiterhin einen wesenlichen Anteil zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beitragen. Auf Basis eines mittelfristig stabilen Heimatmarktes kann die Technologieentwicklung weiter vorangetrieben werden und die Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland weiter ausgebaut werden.

Die positive Bewertung vieler Verbesserungen der beiden Gesetze kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gesetzgeber mit den verabschiedeten Regelungen keinen langfristig ausreichenden Ausgleich für die in den letzten beiden Jahren stark gestiegenen Materialkostenpreise geschaffen hat. Bei der Windenergie wird durch die Anpassung der Vergütung für Onshore- und Offshore-Windenergie die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Marktes für Onshore- und Offshore-Anlagen voraussichtlich für die nächsten Jahre erreicht. Bei Wasserkraft-, Bioenergie- und KWK-Anlagen ist eine differenzierte Bewertung erforderlich. Die Anpassungen reichen nicht für alle Leistungsklassen zum Ausgleich der Kostensteigerungen auf der Beschaffungsseite aus. Bei bereits absehbaren weiteren Preissteigerungen, wie etwa beim Stahl, besteht auch zukünftig Anpassungsbedarf.

Zur langfristigen Investionssicherheit hatte VDMA Power Systems deshalb die Anlehnung der Vergütungen an einen Preisindex vorgeschlagen, wie er z.B. auch in Frankreich, Spanien oder den USA existiert. Aufgrund der fehlenden Kopplung der festen Vergütungen an einen Index bleibt das EEG zwar kalkulierbar, aber leider vergleichsweise inflexibel. Kostensteigerungen auf der Beschaffungsseite können, anders als auf diesen Märkten, in Deutschland nicht weitergegeben werden. So müssen Vergütungssätze weiterhin regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst werden.

Es ist auch bedauerlich, dass der Gesetzgeber die durch die zügige Verabschiedung mögliche Chance eines Inkrafttretens des EEG bereits vor dem 1.1.2009 nicht genutzt hat. Insbesondere der bereits seit Ende letzten Jahres unter einem massiven Investitionsrückgang leidende Biogasbereich ist hiervon betroffen. Aber auch bei der Windenergie zeichnet sich eine Verschiebung von Projekten ab.

Trotz der Erhöhung der Vergütungssätze, die durch die Kostensteigerungen bei Materialkosten erforderlich waren, wird Strom aus Erneuerbare Energien Anlagen bereits in wenigen Jahren wettbewerbsfähig sein. Durch technologischen Fortschritt sinken die komparativen Kosten bei wachsenden Brennstoffpreisen weiter. Bei absehbar steigenden Strompreisen, sinken die Differenzkosten zwischen Strom aus Erneuerbaren Energien und dem Börsenstrompreis, auch wenn die Vergütungssätze teilweise nach oben angepasst wurden. Aufgrund der Degression der Vergütungssätze werden weitere Kostensenkungen durch Optimierung der Anlagen notwendig, technologisch umgesetzt und an den Stromkunden weitergegeben.
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