Ideal sind dabei positive Umwelteffekt, da die Vorhaben dann vorrangig beurteilt werden. (Bitte beachten, die Umwelteffekte müssen durch die Technologie bzw. das Verfahren entstehen und nicht durch die Produkte, die damit erstellt werden. Ursache - Wirkung ist darzustellen.)
Die Förderung erfolgt unabhängig von der Größe des Unternehmens. Die KMU Regelungen gelten hier somit nicht als Begrenzung.
Die Förderung erfolgt auch unabhängig vom Alter des Unternehmens, ist somit auch für Unternehmen geeignet, die sich in der Gründungsphase befinden.
Höhe der Förderung
Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der Investition plus Kosten für weitere Anpassungen, Inbetriebnahmen und Personalkosten. Ggf. notwendige Ersatzteile für die Testphase werden ebenfalls mitgefördert.
Die Bemessungsgrundlage für die 30 Prozent Zuschuss berücksichtigt alls Kosten der vollständigen Anlage, inklusive notwendiger Umbauten in der Immobilie, den Materialverbrauch für die Testphase, die internen Personalkosten, die Ersatzteile und Zusatzaggregate, sowie alle zugekauften Leistungen. Das sind bei einer Technik für fünf Mio. Euro häufig weitere zwei Mio. Euro für "Nebenkosten".
Neben dem Zuschuss können weitere Fördermittel eingesetzt werden, die nicht über Banken beantragt werden, wie öffentliche Beteiligungen.
Zeitdauer für die Antragstellung
Das Antragsverfahren ist direkt, kann jedoch (informell) zweistufig angewendet werden. Dadurch erfährt man vor der Antragstellung, ob das Vorhaben im Programm platziert werden kann. Es wird eine Projektskizze eingereicht und diese wird geprüft. In der Folge wird die Antragsstellung vom Gutachter des Fördergebers empfohlen und das eigentliche Antragsverfahren beginnt.
Es sollten insgesamt neun Monate bis zum Investitionsbeginn Zeit sein. Das ist in den meisten Projekten, die dort gefördert werden, kein Problem, da es noch zahlreiche Vorarbeiten gibt, die in der Zeit bis zur Bewilligung erledigt werden können.
Wer darf einen Antrag stellen?
Eigentlich jeder, der die Restfinanzierung (nach Zuschuss) zusammen bekommt:
In- und Ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Unternehmen, die mehrheitlich kommunalen Gesellschaftern
Kommunale Gebietskörperschaften
Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Kosten im Zuge der Antragstellung
Für die Antragsphase sollten Kosten von ein bis drei Prozent des Projektvolumens eingeplant werden. Dies ist vor allem dann mehr, wenn Tests und Prüfungen sowie technische Gutachten benötigt werden. (Die werden auch für Investoren gebraucht bzw. zur Absicherung der Investition.)
Im Vorfeld kann immer eine Machbarkeitsprüfung gemacht werden, die Teil der Fördermittelprüfung ist.