Als „unteren Luftraum“ definiert der UAV DACH jenen für den kommerziellen Drohnenbetrieb relevanten Luftraum und in dem heute die Sichtbarkeit aller Luftraumteilnehmer nicht verlässlich sichergestellt ist.
Dieser Luftraum bietet großes Potenzial für Anwendungen im öffentlichen Interesse. Dazu zählen Dienste für Sicherheit, Versorgung und Inspektion.
Jedoch gefährdet die illegale und missbräuchliche Drohnennutzung Menschen, kritische Infrastrukturen und den gesellschaftlichen Rückhalt für kommerzielle Anwendungen. Deshalb unterstützt der Verband politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur wirksamen Detektion und Abwehr illegaler Drohnennutzung – im Einklang mit Grundrechten, Datenschutz und einem innovations- und wirtschaftsfreundlichen Regulierungsrahmen.
Ein einheitliches Luftlagebild, leistungsfähige Detektions- und Abwehrfähigkeiten, klare Zuständigkeiten sowie interoperable, europäisch harmonisierte Standards sind nicht nur Reaktion auf Missbrauch, sondern eine zentrale Grundlage für die Skalierung der kommerziellen unbemannten Luftfahrt.
Vor diesem Hintergrund formuliert der UAV DACH sechs Forderungen als Beitrag zu einer effektiven und effizienten Drohnendetektion und -abwehr.
Diese schaffen einen Rahmen für die in den nächsten Jahren rapide wachsenden kommerziellen Drohnenanwendungen bei gleichzeitiger höherer öffentlicher Akzeptanz und Sicherheit im unteren Luftraum.