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Mangelnde Differenzierung in der Microsoft Pressemitteilung verunsichert Verbraucher!

U-S-C Stellungnahme zur Microsoft Pressemitteilung „ Raubkopien im großen Stil gewerbsmäßig vertrieben“.

(PresseBox) (München, )
Die jüngste Microsoft Meldung zur Verurteilung von Software Fälschern differenziert leider nicht klar zwischen Raubkopierern und Gebraucht-Software-Händlern. Der herstellerunabhängige zertifizierte Lizenzgutachter und Softwarehändler U-S-C (Universal Software Center) aus München warnt daher vor einer wiederholten pauschalen Kriminalisierung des Gebraucht-Software-Marktes.

Raubkopien und illegale Software Produkte sind so alt wie die EDV – verwerflich und zu verurteilen. Ebenso wie Microsoft warnt auch die U-S-C vor Leichtsinnigkeit beim Kauf von gebrauchten Software Lizenzen. „In der Branche waren die verurteilten Händler bekannt und viele Kunden haben dort gekauft auf Grund des extrem niedrigeren Preises - verglichen mit den Angeboten seriöser Gebrauchthändler. Als Kunde müsste man bei solchen Preisdifferenzen von vornherein nachdenklich werden“, stellt Peter Reiner, Geschäftsführer der U-S-C, fest.

„Der Handel mit gebrauchter Software befasst sich mit der legalen Weiterverwendung von legaler Software unter Berücksichtigung von Hersteller Richtlinien, gesetzlichen Regelungen und aktuellen Rechtssprechungen, wie zum Beispiel das sogenannte „OEM Urteil“ vom BGH“, so Walter Lang, ebenfalls Geschäftsführer von U-S-C.

Grundsätzlich gilt daher, dass der Handel mit „Gebrauchter Software“ nichts mit „Gefälschten CDs aus Rußland “ zu tun hat. Wer hier nicht trennt, verleitet zu einer tendenziösen Berichterstattung.

„Wir bedauern, dass von den Herstellern immer wieder versucht wird, den Markt für gebrauchte Software und seine Kunden pauschal zu kriminalisieren. Bei einer Verurteilung einer kriminellen Autoschieberbande werden ja auch nicht alle Gebrauchthändler aus der Region im selben Atemzug genannt“, ergänzt Lang.

Derartige Pressemitteilungen zeigen, dass die Hersteller mit dem Thema „Gebrauchte Software“ sehr indifferent und damit nicht im Interesse der Verbraucher und Endkunden umgehen.

Dass große Vorsicht beim Kauf von gebrauchter Software geboten ist, sieht die U-S-C ebenso wie Microsoft. Nicht umsonst hat die U-S-C als Mitglied im Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und Gutachter (BISG) umfangreiche Schulungen und Prüfungen auch direkt bei Microsoft abgelegt. „Deshalb sind wir heute in der Lage, explizit als herstellerunabhängiger Lizenzgutachter unseren Kunden umfangreiche Lizenzberatungen anbieten zu können, damit der Kunde beim Kauf von gebrauchter Software eben keine Fehler macht und keine falsche Lizenzen kauft“, sagt Reiner. Bei einem spezialisierten Händler wie die U-S-C erhält der Kunde Rechtssicherheit sowie die Gewährleistung durch das spezielle Gütesiegel, dass es sich bei der erworbenen Ware um Originalsoftware handelt.

Ganz klar distanziert sich die U-S-C von den kriminellen Machenschaften der verurteilten Unternehmen. Bei dem „Gebrauchthändler aus München“ handelt es sich ausdrücklich nicht um die
U-S-C.
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