Viele Shops im Internet geben Kennzeichnungselemente wie Füllmenge oder das Verzeichnis der Zutaten im Bestellvorgang nicht an. Rainer Seidlitz, Leiter IT-Security bei der TÜV SÜD Management Service GmbH erklärt: "Online-Shops liefern diese Informationen oft erst zusammen mit den Lebensmitteln. Gerade für Allergiker erschwert dies allerdings den Einkauf. Sobald aber am 13.12.2014 die neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung in Kraft tritt, müssen solche Angaben bereits bei der Bestellung verfügbar sein." Verbraucher sollten aber schon heute darauf achten, denn bei einigen Anbietern sind diese Informationen bereits verfügbar.
Bei der Mengenangabe für den digitalen Einkaufskorb ist es wichtig, auf die Verpackungseinheit zu achten. Sonst werden statt sechs Flaschen Orangensaft plötzlich sechs Kästen oder statt einem Apfel ein ganzer Kilo-Sack geliefert. Wer frische oder leicht verderbliche Ware kauft, sollte genau auf die Hinweise des Händlers achten. Besonders wichtig sind die Lieferdetails. Denn ist der Käufer bei der Lieferung nicht anzutreffen, wird das Paket in der Regel beim Nachbarn oder bei der Post abgegeben. Die verderblichen Lebensmittel sind dann nicht mehr zu gebrauchen.
Verbraucher haben auch im Internet ein gesetzlich verankertes 14-tägiges Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Das gilt jedoch nicht bei verderblichen Lebensmitteln, deren Verfallsdatum bei der Rücksendung bereits überschritten wird, oder bei speziell angefertigten Produkten wie individuell zusammengestelltes Müsli. Um sich vor unseriösen Anbietern zu schützen, sollten Käufer auf die Angaben im Impressum und auf die Widerrufsbestimmungen achten.