GS-Zeichen: Unabhängige Sicherheitsprüfung
Ein deutlicher Trend für 2016 ist übrigens das motorisierte Mountainbike, mit dem so mancher Berg leichter zu bezwingen ist. Aber Achtung: Schaltet sich der Motor erst bei 45 km/h aus, zählen die sogenannten S-Pedelecs rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Dann benötigt man ein Versicherungskennzeichen und als Fahrer mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Mofas.
Eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf ist das GS-Zeichen, das auch von TÜV Rheinland vergeben wird. Es steht für geprüfte Sicherheit und belegt, dass das Rad auf eine sichere Mechanik und Elektrik sowie auf Giftstoffe im Material geprüft wurde. Beim GS-Zeichen wird auch die Fertigungsstätte des Pedelecs in die Prüfung mit einbezogen. Und solange das GS-Zeichen genutzt wird, steht das Pedelec unter ständiger Beobachtung der TÜV Rheinland-Markenüberwachung – jede Änderung am Fahrrad muss gemeldet werden.
Langfassung und weitere Informationen unter www.tuv.com/presse bei TÜV Rheinland.