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Halloween-Schminke im TÜV-Check

TÜV Rheinland gibt Tipps zu Schminke für Halloween und Karneval / Welche Inhaltsstoffe sind unbedenklich? / Was gibt es bei der Anwendung zu beachten?

(PresseBox) (Köln, )
Alle Jahre wieder herrscht zu Halloween das gruselige Treiben im Dunkeln, doch auch die 5. Jahreszeit lässt nicht mehr lange auf sich warten. Zum bunten Kostüm gehört dann selbstverständlich auch das perfekt geschminkte Gesicht. „Prinzipiell sagt der Preis nichts über die Hautverträglichkeit und damit über die Vermeidung von allergischen Hautreaktionen aus“, erklärt Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. „Allergische Hautreaktionen – angefangen von Rötungen bis hin zu Ekzemen – können immer auftreten, sobald eine Unverträglichkeit vorliegt.“ Jedes kosmetische Mittel sollte daher einem dermatologischen Test unterzogen werden und diesen bestehen, doch nachzuprüfen ist dies für den Verbraucher oftmals nicht. „Dermatologisch getestet sagt nur, es wurde getestet, aber nicht wie das Ergebnis war“, so Dau.

Ob Schminke gut vertragen wird, ist im Vorfeld beim Kauf nicht festzustellen. „Generell gibt es aber keine Inhaltsstoffe, die einen abschrecken müssten, sofern keine Allergien bekannt sind“, erläutert Dau. „Bei bekannten Allergien sollte aber die Inhaltsstoffliste bereits beim Kauf genau angeschaut werden.“ Weiterhin empfiehlt es sich eher bekannte Produkte zu kaufen, mit denen man bereits gute Erfahrung gemacht hat und nur Produkte einer Palette zu kaufen und nicht noch Farben verschiedener Hersteller untereinander zu mischen, da hier Beeinflussungen untereinander nicht ausgeschlossen werden können.

Ein wichtiger Punkt ist die Pflege der Haut. Diese sollte im Vorfeld besondere Pflege erfahren und auch das Abschminken sollte nicht vergessen werden. „Das Eincremen direkt vor der Benutzung kann bei empfindlicher Haut wichtig sein, da Creme zum einen eine gewisse Schutzschicht aufbaut und das Schminken teilweise erleichtert“ weiß Dr. Dau. „Allerdings kann es auch dazu führen, dass die Haut aufnahmefähiger für bestimmte Inhaltsstoffe wird, beispielsweise für Pigmente aus der Schminke.“ Es sollte daher eher eine Fettcreme als eine Pflegecreme genutzt werden.

Abschminken kann man sich bei wasserbasierten Produkten sehr gut mit Wasser und Seife oder einem speziellen Reinigungsfluid, bei Fettbasisprodukten am besten mit einem Reinigungsöl und Wattebausch. Wichtig ist die Hautpflege und die Schminkpause danach, damit die Haut nicht austrocknet und sich regenerieren kann. Die Benutzung von Produkten aus dem Vorjahr sollte prinzipiell nur erfolgen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. die Haltbarkeit nach dem Öffnen noch nicht überschritten ist. Die Haltbarkeit nach dem Öffnen wird durch das Symbol „geöffneter Tiegel“ angegeben. „Darin wird immer eine Monatsangabe gemacht, für die der Hersteller eine gleichbleibende Produktqualität nach dem Öffnen garantiert. Von daher sollte man auf den Produkten vermerken, wann man diese geöffnet hat“, so Dau. Produkte können grundsätzlich auch länger haltbar sein, aber nicht alle Veränderungen sind immer auch optisch wahrnehmbar, zum Beispiel eine Verkeimung durch Mikroorganismen. Nicht mehr verwenden sollte man Produkte die bereits Schimmel bilden, aufgebläht sind, unangenehm riechen, sich bereits zersetzen oder stark ausgetrocknet sind.

Auch Behörden und Institutionen nehmen sich verstärkt dem Thema Schminke an. Waren im letzten Jahr besonders die nicht zugelassenen oder verbotenen Farbstoffe im Fokus gewesen, sind es in diesem Jahr die Mineralölkomponenten wie Paraffinum Liquidum, Cera Microcistallina oder Paraffin. „Diese Substanzen, die unter den verschiedensten Aspekten in kosmetischen Mitteln zum Einsatz kommen, unterliegen bestimmten Reinheitsanforderungen und sollten maximal Spuren von MOAH (mineral oil aromatic hydrocarbons), den aromatischen Kohlenwasserstoffen enthalten“, erklärt Dr. Dau. „Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit besteht ein karzinogenes Risiko bei der oralen Aufnahme. Besonders Lippenpflegeprodukte oder Produkte welche im Mundbereich angewendet werden, sollten daher nur technisch unvermeidbare Spuren von MOAH enthalten.“

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