Der Bund reagierte bereits auf die zunehmende Bedrohung durch Mobilfunk-Spione. Denn jedes Mobiltelefon, das den weltweit gültigen GSM-Standard nutzt, kann abgehört werden. Aus diesem Grund gab das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon im Juli 2009 eine entsprechende Sicherheitswarnung aus. Das BSI kommt darin unter anderem zu der Bewertung: „Die Kommunikation mit GSM-Mobiltelefonen ist ohne hinreichende Sicherheitsmaßnahmen als unsicher anzusehen.“ Die ersten Bundesländer haben nun gehandelt und nutzen bereits SecuVOICE und SecuSMS, genau wie die Bundesregierung. Der Grund: Secusmart bietet damit als erstes Unternehmen eine Lösung für sichere Telefonie und SMS-Versand, die bis zur Geheimhaltungsstufe VS-NfD (Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch) zugelassen ist. Beide Lösungen sind außerdem freigegeben für die Geheimhaltungsstufe NATO Restricted.
Mit dem neuen Rahmenvertrag ergänzt das SecuGATE LI 1 die bereits vorhandene Verschlüsselungsinfrastruktur des Bundes für abhörsichere verschlüsselte Telefonate zwischen zwei Mobiltelefonen, um die Möglichkeit mobile Verschlüsselung auch in der Kommunikation mit herkömmlichen Nebenstellen an den einzelnen Standorten der Bundesbehörden zu nutzen.
In enger Kooperation zwischen Secusmart und Tiptel wurde ein Gateway entwickelt, das den vom BSI entwickelten SNS-Standard erfüllt. Secusmart vermarktet diese neue Gesamtlösung ab sofort als SecuGATE LI 1. Nach der Zulassung des Produktes für den Einsatz als "VS-NfD"-fähige Lösung durch das BSI soll die Lieferung an verschiedene Bundesbehörden erfolgen.
Secusmart wird das SecuGATE LI 1 ab sofort auch im kommerziellen Markt anbieten.
„Tiptel konnte die Anforderungen von Secusmart mit der Entwicklungsabteilung in Ratingen erfüllen“, kommentiert Jürgen Taplick, Geschäftsführer der Tiptel.com GmbH Business Solutions. „Wir sind für Öffentliche Einrichtungen und das Militär ein zuverlässiger Lieferant von Telekommunikationsendgeräten. Wir freuen uns sehr, dass uns Secusmart mit dieser Aufgabe betraut hatte und den Rahmenvertrag mit dem Ministerium vereinbaren konnte“.