Eingerichtet wird das Projekt an den Spezialklassen der Goetheschule. Es dient der erweiterten gymnasialen Ausbildung in naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen in Verbindung mit der Vermittlung praktischer Fertigkeiten. Es richtet sich an naturwissenschaftlich und technisch überdurchschnittlich begabte und interessierte junge Menschen. Ziel ist neben dem Abitur an der Goetheschule die Vermittlung von Praxisteilen am Beruflichen Gymnasium verbunden mit dem Juniorstudium an der Technischen Universität. Die Aufnahme beginnt zum Schuljahr 2009/2010. Das Vorhaben läuft zunächst fünf Jahre.
Kultusminister Müller begrüßt das Engagement: "Mit dem Universitäts-Kolleg an der Goetheschule Ilmenau wird die gymnasiale Ausbildung für die Schülerinnen und Schüler um anspruchsvolle praktische Anteile ergänzt, die das Verständnis vertiefen sowie Experimentierfreude und Kreativität fördern. Die Vermittlung praktischer Fertigkeiten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Beruflichen Gymnasium. Diese Praxisteile werden so abgestimmt, dass sie gezielt auf für Schüler geeignete Module eines Juniorstudium an der Technischen Universität vorbereiten. Die zusätzliche Leistung kann durch ECTS-Punkte honoriert werden. Besonders hervorzuheben ist, dass die Lehrenden der drei beteiligten Bildungseinrichtungen einen abgestimmten Lehrplan erarbeiten. Die Möglichkeiten der jeweiligen Schule bzw. Hochschule werden eingebracht und in neue Zusammenhänge zugunsten der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler gestellt. Hochschullehrer stimmen mit dem Gymnasium ab, welche Studienmodule für die Jugendlichen geeignet und welche Vertiefungen im Vorfeld nützlich sind. Hilfreiche und für das Studium notwendige praktische Anteile werden mit dem Beruflichen Gymnasium abgestimmt und dort absolviert. Die Technische Universität Service GmbH fungiert als Koordinatorin und rekrutiert für das Studium notwendige Betriebspraktika. Das Frühstudium leistet einen wichtigen Beitrag bei der Studienwahl und beim Übergang in ein Hochschulstudium. Ich wünsche dem Vorhaben viel Erfolg."
Mit Inkrafttreten des neuen Thüringer Hochschulgesetzes zum 1. Januar 2007 wurde eine gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung des Frühstudiums an den Thüringer Hochschulen in das Hochschulgesetz aufgenommen. Danach können Schüler, die besondere Begabungen aufweisen, an Lehrveranstaltungen teilnehmen, Studien- und Prüfungsleistungen ablegen sowie entsprechende Leistungspunkte erwerben und einzelne Lehrveranstaltungen oder Studienmodule absolvieren. Ihre erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können bei einem späteren Studium anerkannt werden.