Kultusminister Müller dazu: "Feste Bestandteile des Kulturlandes Thüringen sind die Öffentlichen Bibliotheken. Um sie im Wissens- und Informationszeitalter weiter zu stärken, hat der Freistaat als erstes Bundesland ein Bibliotheksrechtsgesetz verabschiedet. Über die rechtliche Aufwertung hinaus wurden die Rahmenbedingungen der Bibliotheksfinanzierung und -förderung geregelt und gesetzlich abgesichert. Unverzichtbar sind auch die vielfältigen innovativen Vorhaben. Sie geben neue Impulse und machen Bibliotheken insbesondere für Kinder und Jugendliche noch attraktiver."
Die Bandbreite der unterstützen Projekte reicht vom gezielten Ausbau der Mittelpunktbibliotheken zu regionalen Bestandszentren über die Unterstützung der Kooperationen zwischen Bibliotheken und Schulen bis hin zu einem Digitalen Bibliotheksportal, das im Oktober 2008 starten wird. Aktuell wird ein Vorhaben zur regionalen Vernetzung der Bibliotheksarbeit mit 100.000 Euro gefördert. Über die Projektförderung hinaus unterstützt das Land auch die Arbeit der Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken mit jährlich 450.000 Euro.
Das Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz bekennt sich ausdrücklich zur Förderung innovativer Projekte, besonderer Dienstleistungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Bibliotheken. Hauptziel ist die Absicherung des freien Zugangs zu Bibliotheken sowie ihre Anerkennung und Stärkung als Einrichtungen für Bildung, Wissenschaft, Information und Kultur.