Zeit: Dienstag, 2. Juni 2009, 15.30 Uhr
Ort: Erfurt, Thüringer Kultusministerium, Werner-Seelenbinder-Straße 7
"Damit beteiligen sich dann insgesamt elf Landkreise, drei kreisfreie Städte und fünf Städte, die selbst Schulträger sind, an dem Vorhaben. Das ist mehr als die Hälfte der Landkreise und kreisfreien Städte.. Der große Zuspruch zeige deutlich die Akzeptanz des Erprobungsmodells", teilte Müller heute in Erfurt mit.
Am 1. Februar 2008 begannen die Erprobungsmodelle zur Weiterentwicklung der Grundschulen in den Landkreisen Eichsfeld, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt und Sömmerda sowie in den Städten Rudolstadt, Saalfeld, Weißensee und Zeulenroda-Triebes. Am 1. April 2008 kam die Stadt Erfurt hinzu, am 1. Oktober die Stadt Jena. Der Kyffhäuserkreis, der Unstrut-Hainich-Kreis und der Landkreis Hildburghausen sowie die Gemeinde Nahetal-Waldau beteiligen sich seit dem 1. Februar 2009. Seit dem 1. April 2009 sind der Ilm-Kreis und die Stadt Nordhausen und seit dem 1. Mai 2009 der Saale-Orla-Kreis und der Wartburgkreis dabei.
Kultusminister Müller sieht in der erneuten Erweiterung eine Bestätigung für den Erfolg des Vorhabens: "Die Übertragung des Erzieherpersonals eröffnet den Schulträgern umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten für außerunterrichtliche Angebote. Mit der Umsetzung des Modells kann die Einheit von Bildung, Erziehung und Betreuung in den Sozialräumen in einer neuen Qualität erreicht werden. Die Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auf der Basis von Erprobungsmodellen zielt auf eine verstärkte Kooperation von Land und Kommunen, in der sich die Partner zu einer gemeinsamen Verantwortung und Zuständigkeit für die inhaltliche Weiterentwicklung der offenen Ganztagsgrundschule bekennen. Eine vollständige Kommunalisierung der Grundschulen steht nicht zur Debatte."
Das jetzt im Landesdienst beschäftigte Personal steht während des Erprobungszeitraumes weiterhin im Dienst des Freistaats Thüringen. Die Erzieher werden den Schulträgern für die Erprobungsphase zur Verfügung gestellt. Dabei wird den öffentlichen Schulträgern das Direktionsrecht über das Erzieherpersonal für die Gestaltung offener Ganztagsgrundschulen übertragen. Die Dienst- und Fachaufsicht über das Erzieherpersonal verbleibt beim Land. Die Schulträger werden bei der Umsetzung durch Regionalkoordinatoren unterstützt. Zudem wird der Prozess wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse einer jährlichen Familienbefragung werden dabei empirisch ausgewertet und eine Längsschnittstudie erstellt. Bis spätestens 2012 sollen die Erprobungsmodelle abgeschlossen sein.