Im Einzelfall ist eine vorzeitige Kündigung allerdings aus einem sogenannten 'wichtigen Grund' möglich, insbesondere, wenn der Anbieter an der neuen Adresse keinen Anschluss schalten kann. In diesem Fall muss der Kunde belegen, dass er tatsächlich in ein nicht versorgtes Gebiet zieht, etwa durch Vorlage der Kopie des Mietvertrags oder einer Meldebescheinigung. "Bei einem Umzug sollte sich der Kunde in jedem Fall rechtzeitig um Telefon- und Internetanschluss kümmern. Denn in der Regel dauert es einige Wochen, bis ein neuer Anschluss geschaltet werden kann", so Winter. Die Kündigung eines bald auslaufenden Vertrages muss häufig mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.
Marie-Anne Winter hat abschließend folgenden Rat: "Unabhängig davon, ob der Kunde beim alten Anbieter bleibt oder zu einem neuen wechselt, ist es bei der Beantragung des Festnetzanschlusses wichtig, alle Daten korrekt anzugeben." Dazu zählen die neue Adresse, die genaue Lage der Wohnung, Daten zum bisherigen Anschluss oder die Nennung aller Rufnummern, wenn der Kunde diese mitnehmen möchte.
Weitere Tipps zum Umzug mit Telefon- und Internetanschluss unter www.teltarif.de/....