Ungünstige Einträge bei Auskunfteien entstehen beispielsweise durch zuvor nicht vertragsgemäß erfüllte Verpflichtungen, wie etwa nicht bezahlte Rechnungen. Aber auch Daten zur persönlichen Lebenssituation, zum Beispiel die Wohngegend, werden bei den Auskunfteien gespeichert und können je nach Unternehmen in eine Kundenbewertung einfließen.
"Wenn sich ein Kunde das Platzen eines Vertrages nicht erklären kann, sollte er sich zunächst beim Unternehmen nach dem Grund erkundigen.
Stellt sich heraus, dass es an einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei liegt, ist es empfehlenswert, sich über die dort gespeicherten Daten zu informieren", rät Björn Brodersen. Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf eine solche Selbstauskunft. Wer dabei auf falsche Einträge stößt, hat zudem das Recht, diese korrigieren zu lassen. Die Auskünfte, die es online oder postalisch gibt, sind allerdings mitunter kostenpflichtig: Die Schufa etwa berechnet für eine Selbstauskunft per Post 7,80 Euro. Welche Datenauskunfteien beim jeweiligen Vertragsabschluss die persönlichen Daten speichern und auswerten, finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB).
Weitere Informationen sind unter www.teltarif.de/... zu finden.