Wenn ein Kunde abgelehnt wird, geben Provider ihm oftmals keine konkrete Begründung. Die zuständigen Mitarbeiter sehen in ihren Systemen auch oft nur ein "ja" oder "nein". Stellt sich heraus, dass es an einem negativen Eintrag bei einer Auskunftei liegt, ist es empfehlenswert, sich über die dort gespeicherten Daten zu informieren. Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf eine solche Selbstauskunft. Diese muss seit 2010 einmal pro Jahr kostenlos möglich sein. Wer dabei auf falsche Einträge stößt, hat zudem das Recht, diese korrigieren zu lassen. "Welche Datenauskunfteien beim jeweiligen Vertragsabschluss die persönlichen Daten speichern und auswerten, finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)", sagt Neuhetzki.
Bei welchen Auskunfteien die Provider anfragen, kann variieren. Einige beziehen die Daten nur von einzelnen Unternehmen und greifen zusätzlich auf eigene Kundendaten zurück und andere arbeiten mit mehreren Wirtschaftsauskunfteien zusammen. Wenn bei einem Kunden ein negativer Eintrag gefunden wurde, bieten manche Provider gegen Kaution trotzdem einen Anschluss - andere wiederum bieten keine Alternativen und der Kunde hat das Nachsehen. "Teilweise sind die Informationen der Auskunfteien aber fehlerhaft und unvollständig und sollten korrigiert werden. Dazu ist es ratsam, generell Schriftstücke aufzubewahren, die die Beendigung eines Vertragsverhältnisses belegen", rät Neuhetzki.
Konkrete Informationen, wie die einzelnen Provider vorgehen, lesen Sie hier: http://www.teltarif.de/...