Was passiert am 18. August 2025 konkret??
Ab diesem Datum gelten weitere umfassende Pflichten der neuen EU-Batterieverordnung. Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG wird endgültig ersetzt. Die neue Verordnung ist unmittelbar anwendbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und müsste daher ab dem 18. August von diesen umgesetzt sein. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Wie der tatsächliche Umsetzungsstand ist und in welchen EU-Mitgliedstaaten bereits weiterführende Informationen zur Anwendung der EU-Batterieverordnung vorliegen, sehen Sie hier: Zur EU BattVO Länderübersicht.
Was bedeutet das für Sie als Händler, der Batterien in verschiedene EU-Länder verkauft??
Sie müssen:?
- In jedem EU-Land, in dem Sie Batterien erstmals in Verkehr bringen,?als Hersteller registriert?sein (EPR?– Extended Producer Responsibility)
- Die?Registrierung?aufgeteilt nach den verschiedenen Batteriekategorien Gerätebatterien, Industriebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien vornehmen
- Nationale?Rücknahme- und Entsorgungspflichten?erfüllen (gemäß EU-Batterieverordnung?über OfH – Organisationen für Herstellerverantwortung)
- Berichte und?Mengenmeldungen?regelmäßig einreichen
- Gut zu wissen: Die Einhaltung und Registrierung ist nicht durch eine zentrale EU-Stelle, sondern?landesspezifisch?zu organisieren
Sie müssen sich in jedem einzelnen EU-Land, in dem Sie Batterien oder Geräte mit Batterien in Verkehr bringen, bei den zuständigen Behörden als „Hersteller/Erstinverkehrbringer“ registrieren. Dazu gehören:
- ?Hersteller-ID oder nationale Registrierungsnummer
- Abschluss oder Nachweis der Beteiligung an einer “OfH”, Organisation für Herstellerverantwortung
- Regelmäßige Mengenmeldungen
- Kostenübernahme für Sammlung, Recycling und Informationskampagnen
Muss ich die Registrierung in jedem Land einzeln vornehmen??
Ja. Es gibt keine zentrale EU-Registrierungsstelle. Sie müssen sich in jedem Land separat registrieren, in dem Sie verkaufen. In Ländern, in denen Sie keine Niederlassung haben, wird ein EPR-Bevollmächtigter (Authorized Representative) zur Pflicht.?
Gibt es technische Anforderungen an die Batterien selbst??
Ja. Seit dem 18.08.2025 gelten verbindlich:?
- CE-Kennzeichnung auf Batterien?und Erstellung einer Konformitätserklärung (schon seit 18.08.2024 erforderlich)
- Symbol für getrennte Sammlung (durchgestrichene Mülltonne), Ausnahme: würde die Größe des Symbols „Getrennte Sammlung“ aufgrund der Abmessungen der Batterie weniger als 0,47 x 0,47 cm betragen, so muss die Batterie nicht mit diesem Symbol gekennzeichnet werden, stattdessen wird das Symbol in der Größe von mindestens 1 x 1 cm auf die Verpackung gedruckt?
- Angaben zu Kapazität, chemischer Zusammensetzung, Herstellername, Haltbarkeitsdaten etc. folgen am 18.08.2026?
Ursprünglich ab 18.08.2025 geplant, aber:
- Die Anwendung wurde auf 18.08.2027 verschoben
- Die Leitlinien sollen bis zum 26.06.2026 veröffentlicht werden?
- Anforderungen: Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, Managementsystem, Risikomanagement, Überprüfung durch Dritte, Offenlegung von Informationen?
Was gilt für CO?-Fußabdruck und Batteriepass?
- ggf. ab 2027: Batterien bestimmter Kategorien (z.?B. EV-, LMTLV, Industriebatterien) brauchen CO?-Fußabdruckdaten (Deklaration)
- Ab 18.02.2027: Pflicht zum digitalen Batteriepass für dieselben Kategorien – über QR-Code abrufbar
- Sammelquote für Gerätebatterien: 45?% (2023), 63?% (2027), 73?% (2030)?
- Sammelquote für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien):? 51 % (2028), 61 % (2031)
- Sie bzw. die OfH, an der Sie sich beteiligen, müssen diese Zielvorgaben nachweislich und dauerhaft erreichen und erfüllen?
Alle Batteriearten:
- Gerätebatterien (z.?B. Batterien in den gängigen Formaten wie Knopfzellen, D, C, AA, AAA) oder auch Akkus in Elektro(klein)geräten
- Starterbatterien
- Industriebatterien
- Elektrofahrzeugbatterien
- Batterien für leichte Verkehrsmittel? ?
Sofortige Maßnahmen:?
- In jedem betroffenen EU-Land, in das Sie verkaufen, eine?EPR-Registrierung?beantragen?
- Haben Sie keine Niederlassung in dem EU-Land, in das Sie über Fernabsatzverträge direkt an Endnutzer verkaufen, so benötigen Sie in diesem Land einen?Bevollmächtigten?für die erweiterte Herstellerverantwortung
- OfH –?Organisation für Herstellerverantwortung?organisieren und beantragen oder sich an einer OfH in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat beteiligen?
- Kennzeichnung?und technische Anforderungen prüfen?
- Interne Prozesse?dokumentieren?(für Mengenmeldung, Produktspezifikation etc.)?
- CO?-Daten und Lifecycle-Informationen sammeln
- Lieferkette dokumentieren (für Sorgfaltspflicht, sofern betroffen)?
- Batteriepass-Infrastruktur einplanen
- Geldbußen bis über 100.000?€?pro Verstoß (je nach Mitgliedstaat und Schwere der Pflichtverletzung)?
- Verkaufsverbot?/ Marktverbot Inverkehrbringungsverbot (Produkte ohne gültige Registrierung / Beteiligung an einer OfH oder CE-Kennzeichnung dürfen nicht verkauft werden.)?
- Zwangsrücknahmen?/ Marktüberwachungsmaßnahmen (Behörden können den Rückruf nicht-konformer Batterien anordnen)?
- Zivilrechtliche Haftung?/ Schadenersatzforderungen (bei Umweltschäden oder mangelhafter Rücknahme)?
- Ausschluss von Marktplätzen oder Großkunden (fehlende EPR-Registrierung kann zur?Sperrung?durch Plattformen (z.?B.?Amazon) führen)?
- Reputationsschäden?& öffentliche Nennung (durch Aufsichtsbehörden oder NGOs – „Naming & Shaming“)?
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